Wahlen
Kommunalwahl und Europawahl am 09.06.2024
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderates vom 09.06.2024
Vorläufige Ergebnisse der Kommunal- und Europawahl
Vorläufige Ergebnisse der Kommunal- und Europawahl können Sie folgendem Link entnehmen:
https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20240609/08335055/praesentation/index.html
Wichtige Termine und Besonderheiten vor dem Wahltermin
Wichtige Termine vor dem Wahltermin 9. Juni 2024:
28. April 2024
Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten von Amts wegen.
Maßgeblich für die Zuordnung des Wahlorts ist, wo der Wahlberechtigte an diesem Tag mit Hauptwohnsitz gemeldet war. Verzieht er nach diesem Stichtag, kann er am Zuzugsort nur dann wählen, wenn er vorher einen Eintragungsantrag in der Zuzugsgemeinde gestellt hat.
19. Mai 2024
Fristende für den Zugang bei der Gemeindebehörde von sämtlichen Eintragungsanträgen in das Wählerverzeichnis.
Bis 19. Mai 2024 werden spätestens alle Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten (ins Wählerverzeichnis eingetragene Wähler) von der Gemeindebehörde versandt. Der Versand beginnt in Kalenderwoche 17. Bitte kümmern Sie sich im Zweifelsfall rechtzeitig um die Klärung, ob Sie für die gewünschte Wahlart wahlberechtigt sind und bei einem etwaigen Umzug, wo Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Weitere Besonderheiten:
a) Stimmzettelvorabversand
Anders als bei den Parlamentswahlen werden bei den Kommunalwahlen jedem Wahlberechtigten die Stimmzettel vorab zugesandt. Sie erhalten deshalb in den Wochen vor dem Wahltermin vorab die Stimmzettel der Kommunalwahlen, für die Sie wahlberechtigt sind (maximal Stimmzettel für Gemeinderatswahl und Kreistagswahl).
Dieser Stimmzettelvorabversand hat nichts mit Briefwahl zu tun, sondern ist das gesetzlich vorgeschriebene Prozedere, damit sich der Wähler vorab mit der Vielzahl der Stimmen, Kandidaten und Stimmzettel vertraut machen kann. Diese Stimmzettel bringen Sie dann zweckmäßigerweise mit Vorausfüllung ins Wahllokal mit, wobei es auch dort Kommunalwahlstimmzettel gibt. So ist ein schnelleres Durchlaufprozedere im Wahllokal bei drei gleichzeitig stattfindenden Wahlen gewährleistet.
b) Briefwahl
Ab Anfang/Mitte Mai rechnen wir damit, dass alle Stimmzettel da sind und die Briefwahlunterlagen ausgestellt werden können. Bitte kümmern Sie sich auch hier rechtzeitig um den Antrag, wenn Sie am Wahltag abwesend ist. Sobald alle Briefwahlunterlagen und Stimmzettel aus dem Druck kommen, werden die Anträge bearbeitet.
c) Urnenwahl am Wahltag
Die Abgabe der Kommunalwahlstimmzettel erfolgt in Urnenumschlägen, die jeweils farblich verschieden sind und zur Farbe der Stimmzettel passen. Umschlag und Stimmzettel für die Gemeinderatswahl sind gelb und für die Kreistagswahl sind sie grün. Die Abgabe des Europawahlstimmzettels erfolgt gefaltet mit der Rückseite nach außen ohne Umschlag, wie Sie es von sonstigen Parlamentswahlen gewohnt sind.
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Briefwahl beantragen
Für die Teilnahme an der Briefwahl wählen Sie eine der folgenden Optionen:
- QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung mit dem Handy scannen und Antrag stellen (schnellste Variante)
- E-Mail Antrag an wahlen@moos.de (Name, Geburtsdatum, Adresse und ggf. abweichende Versandadresse)
- Internetantrag
- Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterschreiben und in den Briefkasten am Rathaus Moos einwerfen oder per Post zusenden
- ab voraussichtlich 13. Mai persönlich vorbeikommen und auf Wunsch vor Ort per Briefwahl wählen. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung mit. Bei Abholung für andere Personen ist eine Vollmacht notwendig.
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 13. Mai.
Eine telefonische Antragsstellung ist nicht zulässig.
Wahlamt Moos
Kommunalwahl
Kreistagswahl in Moos
Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und die seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnen. Moos ist im Landkreis Konstanz dem Wahlkreis VI "Höri/Rielasingen-Worblingen" zugeordnet.
Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen finden Sie unter:
https://www.kommunalwahl-bw.de/
https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/kommunalwahlen
Neu ist, dass auch das Wählbarkeitsalter auf 16 Jahre heruntergesetzt wurde und somit Personen gewählt werden können, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Damit ist 16 Jahre das Mindestalter für das aktive Wahlrecht (Wahlberechtigung) und das passive Wahlrecht (Wählbarkeit).
Gemeinderatswahl in Moos
Der Gemeinderat in Moos wird alle fünf Jahre gewählt. Die nächste Wahl ist am 9. Juni 2024. Bei der Wahl des Gemeinderats hat jeder Bürger so viele Stimmen, wie es Sitze zu verteilen gibt. In Moos können Wähler 14 Stimmen vergeben. Üblicherweise treten mehrere Parteien oder Wählervereinigungen mit je einer Liste an. Die Besonderheit bei der Wahl des Gemeinderats ist: hier können Wählerinnen und Wähler kumulieren und panaschieren.
Kumulieren: Will man eine Kandidatin oder einen Kandidaten besonders unterstützen, kann man bis zu drei Stimmen geben. Dieses „Häufen“ von Stimmen nennt man Kumulieren.
Panaschieren: Man kann auch Kandidatinnen und Kandidaten von unterschiedlichen Parteien oder Wählervereinigungen wählen. Das Mischen von Kandidierenden unterschiedlicher Listen bezeichnet man als Panaschieren.
Generell ist darauf zu achten, dass die Gesamtstimmenzahl von 14 nicht überschritten wird – sonst ist der Stimmzettel komplett ungültig.
Aufstellung von Wahlbewerbern zur Kommunalwahl am 09.06.2024
Neue Plattform „Parteienkomponente“ zur Nutzung für Parteien und Wählergruppen
Die Plattform „Parteienkomponente“ von voteIT steht Parteien und Wählergruppen zur Nutzung über das Internet, also webbasiert, zur Verfügung. Die Plattform benötigt folglich keine Installation einer Software, App oder dergleichen.
Dieses Modul wurde bereits von der Gemeinde Moos eingerichtet, sodass dieses von den Parteien und Wählergruppen genutzt werden kann.
Mit der „Parteienkomponente“ lassen sich die Daten von Kandidaten und Vertrauenspersonen von den Leitern der jeweiligen Aufstellungsversammlung bzw. den Verantwortlichen der Parteien und Wählergruppen erfassen und speichern. Auch können alle für den Wahlvorschlag erforderlichen Formulare über das Modul erstellt und ausgedruckt werden.
Weiter werden wir als Gemeinde digital mit den eingegebenen Daten versorgt, sodass diese beim zuständigen Wahlamt entsprechend importiert und dort weiterbearbeitet werden können.
Die Vorteile für Sie als Verantwortlicher zur Aufstellung eines Wahlvorschlages liegen klar auf der Hand:
- Persönliche Daten der Vertrauenspersonen und Kandidaten müssen nur einmalig erfasst werden.
- Sämtliche benötigte Formulare (Niederschrift Parteiversammlung, Einreichung Wahlvorschlag, Zustimmungserklärung, …) werden aus den eingegebenen Daten erstellt und können mit wenigen Mausklicks ausgedruckt werden.
- Die Daten werden zentral gespeichert, Sie können also von jedem Rechner aus darauf zugreifen, der einen Internetzugang hat.
- Das Modul wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
Das Modul ist unter folgendem Link über jeden Webbrowser erreichbar:
www.votemanager.de/parteienkomponente/Login
Um die Parteienkomponente nutzen zu können, müssen Sie sich zuerst registrieren und ein Benutzerkonto erstellen.
Weitere Informationen zur Erfassung und der Funktionsweise des Programms erhalten Sie unter:
www.vote-it.de/votemanager/parteienkomponente/
Einen Leitfaden, der Sie von der Registrierung bis zum Ausdruck und Export der Daten durch die Parteikomponente führt, erhalten Sie auf Anfrage bei der Gemeinde Moos per E-Mail.
Wichtig!
Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht die Einreichung der Wahlvorschläge weiterhin in Papierform vorsieht. Das elektronische Exportieren der Wahlvorschläge aus der Parteienkomponente ersetzt dies nicht. Die Wahlvorschläge samt den erforderlichen Anlagen müssen von Ihnen folglich wie gehabt in Papierform und unterschrieben bis spätestens 28.03.2024, 18:00 Uhr, beim Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Moos, Bohlinger Str. 18, 78345 Moos, eingereicht werden.
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats
Europawahl
Europawahl in Moos
Am 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ein neues Europäisches Parlament. Neu ist: Für die Europawahl 2024 wurde das Wahlalter in Deutschland erstmals auf 16 Jahre gesenkt. Damit ist das Wahlalter für alle drei Wahlen am 9. Juni 2024 (Europawahl, Kreistagswahl und Gemeinderatswahl ) einheitlich festgelegt worden.
Hinweise für Deutsche mit Hauptwohnsitz im Ausland zur Eintragung ins Wählerverzeichnis
Für sogenannte „Auslandsdeutsche“ erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis mangels Hauptwohnsitz in Deutschland nicht von Amts wegen. Vielmehr müssen sie einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, wenn sie für die Europawahl ihre Stimme abgeben wollen. Informationen sowie den Antrag für Deutsche im Ausland (Öffnet in einem neuen Tab) finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.
Im Regelfall ist die Gemeinde in der BRD für den Antrag zuständig, in der der Wahlberechtigte vor seinem Fortzug aus der BRD zuletzt gemeldet war.
Deutsche im Ausland schicken ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl per Post im Original an:
Gemeinde Moos
Wahlamt
Bohlinger Str. 18
78345 Moos
Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich. Der Antrag muss spätestens bis zum 19. Mai 2024 beim Wahlamt eingegangen sein.
Weitere Informationen für Unionsbürger (auch sog. Rückkehrer) entnehmen Sie bitte hier: