Gutachterausschuss
Im Detail
Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden selbstständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Wesentliche gesetzliche Grundlage hierfür sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg.
Der Gemeinderat der Gemeinde Moos hat zur Bildung eines Gemeinsamen Gutachterausschusses „Bodensee West“ ab 01.01.2020 mit der Großen Kreisstadt Radolfzell am Bodensee, der Stadt Stockach, den Gemeinden Eigeltingen, Gaienhofen, Hohenfels, Moos, Mühlingen, Öhningen und Orsingen-Nenzingen mit einer gemeinsamen Geschäftsstelle bei der Stadt Radolfzell eine Kooperationsvereinbarung beschlossen.
In diesem Gemeinsamen Gutachterausschuss sind drei Gutachter aus der Gemeinde Moos bestellt.
Aufgaben des Gutachterausschusses bzw. seiner Geschäftsstelle sind insbesondere
- die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken (einschl. Eigentumswohnungen) sowie Rechten an Grundstücken
- die Führung der Kaufpreissammlung
- die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten
Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss erstellt auf Anfrage ein individuelles Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken. Gerne informiert Sie die Geschäftsstelle über Vorgehensweise und Kosten. Grundlage für die Arbeit des Gutachterausschusses ist die Kaufpreissammlung, in der sämtliche notariellen Kaufverträge über Immobilien anonymisiert erfasst werden.
Kaufpreissammlung
Gemäß §195 Abs.1 BauGB ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt oder im Wege des Tausches zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, ist von der beurkundenden Stelle als Abschrift dem Gutachterausschuss für die Führung der Kaufpreissammlung zu übersenden.
Der betreffende Gutachterausschuss wertet die Sammlung über Kaufpreise aus und nutzt die Erkenntnisse für die Erstattung von Verkehrswertgutachten und für die Ableitung der Bodenrichtwerte. Die Kaufpreissammlung bildet damit die Grundlage für die Aufgabenerledigung der Gutachterausschüsse.
Liegenschaftszinssätze
Der Gemeinsame Gutachterausschuss hat neue Liegenschaftszinssätze ab dem 01.01.2023 beschlossen.
Liegenschaftszinssätze (Stand: 01.01.2023) (PDF-Dokument, 349,80 KB, 04.09.2024)