Abfall: Gemeinde Moos

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Abfall

Mülltermine

Hier können Sie die aktuellen Mülltermine als PDF-Datei downloaden. Den zum Betrachten notwendigen "Adobe Reader" können Sie kostenlos downloaden.

Abfallkalender/Müllkalender

Der aktuelle Abfallkalender kann hier heruntergeladen werden.

Abfallkalender 2024 (PDF-Datei)

Abfallkalender 2023 (PDF-Datei)

Oder Sie können sich auch die Müllmann App auf Ihr Smartphon laden. Verknüpfen Sie Ihren Kalender mit der App, wählen Sie Ihren Wohnort aus und schon werden Sie an jeden Abfuhrtermin automatisch erinnert.

Problemstoffsammungen/Problemmüll

In jeden Ortsteil kommt einmal im Jahr das Problemstoffsammelmobil des Landkreises.

Die Termine finden Sie auf unserem Abfallkalender und zeitnah in unserem Amts- und Mitteilungsblatt "Höri-Woche".

Problemmüll-ABC

A)

  • Abbeizmittel
  • Abflussreiniger
  • Ablauger
  • Akkus
  • Alkali-Mangan-Batterien
  • Allzweckreiniger
  • Altöl in Gebinden bis max. 10l

(der Handel ist außerdem verpflichtet, Altöl in der von Ihnen gekauften Menge zurückzunehmen)

  • Ammoniak
  • Antibeschlagmittel
  • Autobatterien (können auch dem Handel zurückgegeben werden)
  • Autowasch- und Pflegemittel
  • Ätznatron

B)

  • Backofenreiniger
  • Batterien
  • Bleichmittel
  • Blondiercremes
  • Bremsflüssigkeit
  • Benzol
  • Benzin

C)

  • Chrompflegemittel
  • Chlorungsmittel (Chlorkalk)

D)

  • Desinfektionsmittel
  • Diesel
  • Dispersionsfarben (nicht ausgehärtet)

E)

  • Entkalkungsmittel
  • Entroster
  • Entwickler
  • Entfroster
  • Essigsäure
  • Energiesparlampen

F)

  • Farben (nicht ausgehärtet)
  • Fensterputzmittel
  • Fotochemikalien
  • Fixierer
  • Fleckenentferner
  • Formaldehyd (Formalin)
  • Frostschutzmittel
  • Fußbodenreiniger

G)

  • Grillreiniger

H)

  • Holzschutzmittel
  • Harze
  • Herdputzmittel

I)

  • Imprägnierungsmittel
  • Insektenvernichtungsmittel

K)

  • Kalkentferner
  • Kaltreiniger
  • Korrekturflüssigkeit
  • Kühlerflüssigkeit
  • Klebstoffe
  • Knopfzellen
  • Kosmetika

L)

  • Lacke (nicht ausgehärtet)
  • Laugen
  • Lederpflegemittel
  • Leuchtstoffröhren
  • Lösungsmittel

M)

  • Medikamente
  • Metallputzmittel
  • Möbelpflegemittel
  • Mottenschutzmittel
  • Methanol

N)

  • Nickel-Cadmium-Batterien
  • Nitroverdünnung
  • Natronlauge

O)

  • Ölfilter
  • Ölverunreinigte Lumpen

P)

  • Pflanzenschutzmittel
  • Petroleum
  • Pinselreiniger
  • Putzmittel
  • PU-Schaumdosen

Q)

  • Quecksilberbatterien (Knopfzellen und Rundzellen)
  • Quecksilberthermometer
  • Quecksilberschaltrelais

R)

  • Raumsprays
  • Reinigungsmittel
  • Rohrreiniger
  • Rostschutzmittel
  • Rostumwandler

S)

  • Säuren
  • Salmiak
  • Sanitärreiniger
  • Spiritus
  • Salzsäure
  • Soda
  • Spülmaschinenmittel
  • Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Schimmeltötungsmittel
  • Silberoxidknopfzellen
  • Silberputzmittel
  • Silbertauchbäder
  • Spraydosen
  • Spritzmittel

T)

  • Teppichreiniger
  • Terpentin
  • Teerentferner
  • Thermometer
  • Tapetenkleister

U)

  • Unterbodenschutz
  • Unkrautvernichter

V)

  • Verdünnung

W)

  • Waschbenzin
  • Wasserstoffsuperoxid
  • WC-Reiniger
  • Wachse

Z)

  • Zink-Kohle-Batterien
  • Zink-Luft-Knopfzellen

Alle Problemstoffe aus Haushalten werden in haushaltsüblichen Mengen angenommen.

Nicht angenommen werden beim Problemmüllfahrzeug:

  • Problemabfälle aus Gewerbe, Industrie oder sonstiger beruflicher Tätigkeit
  • Gebinde über 20 kg und 30 l
  • PCB-haltige Abfälle
  • Altreifen
  • Wertstoffe wie Aluminium, Kunststoffe etc.
  • Abfälle, die gemeinsam mit dem Hausmüll lt. Abfallsatzung beseitigt werden
  • Laborchemikalien
  • Sperrmüll (auch Elektrogeräte)
  • Druckgasflaschen, Feuerlöscher (evtl. Rücknahme durch den Handel)
  • Feuerwerkskörper, Munition
  • Ausgehärtete Farben, Lacke, Kleber und Harze
  • Asbest

Damit die Schadstoffsammlung reibungslos vonstatten gehen kann, beachten Sie bitte folgende Verhaltensregen:

  • Stellen Sie keinesfalls vor Eintreffen des Problemmüllfahrzeugs Ihren Problemmüll am Sammelstandort ab und entfernen sich dann.
  • Sie gefährden nicht nur die Umwelt, die Gesundheit von Passanten und spielende Kinder, sondern machen sich auch strafbar. Das Personal hat die Anweisung, solchen Problemmüll nicht mehr mitzunehmen und den Vorgang zur Anzeige zu bringen.
  • Übergeben Sie Ihren Problemmüll dem Sammelpersonal stets persönlich und entfernen Sie sich erst nach erfolgter Überprüfung.
  • Liefern Sie Ihre Problemstoffe bitte getrennt an, also z.B. Batterien in eine Extra-Tüte, Farben extra und Spraydosen extra, usw. Dadurch erleichtern Sie die Arbeit und verkürzen Ihre Wartezeit.
  • Trennen Sie Ihre Haushaltsbatterien (Trockenbatterien bitte nach folgenden Sorten: Quecksilber, Monozellen, Nickel-Cadmium-Batterien, silberhaltige Batterien, Lithiumbatterien und verpacken Sie diese getrennt voneinander.
  • Schütten Sie bitte teilentleerte Dispersionsfarben zusammen, da teilentleerte Gefäße zuviel Platz auf dem Sammelfahrzeug benötigen
  • Helfen Sie dem Personal durch Auskünfte oder Beschriften der Anlieferungsbehältnisse, um Ihren Problemmüll zu identifizieren.
  • Belassen Sie Ihren Problemmüll in der Originalverpackung (außer Altmedikamente). Dies erleichtert dem Personal die Sortierarbeit.
  • Beachten Sie bitte das Rauchverbot im Problemmüllfahrzeug-Bereich
  • Leisten Sie unbedingt den Anordnungen des Personals Folge.

Sperrmüll- und Altholz

Zweimal im Jahr gibt es eine Altholz- und Sperrmüllabfuhr sowie eine Abfuhr der elektrischen Haushaltsgroßgeräte. Die Abfuhrtermine finden Sie im aktuellen Müllkalender der Gemeinde Moos (siehe oben). Außerdem werden die Termine rechtzeitig in unserem Amts- und Mitteilungsblatt "Höri-Woche" veröffentlicht.

Altholz-Abfuhr
Bitte stellen Sie das Altholz am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr bereit. Einzelteile dürfen ein Gewicht von 50 kg und eine Länge von 1,5 bis 2,0 m nicht überschreiten. Abgefahren wird nur Altholz in haushaltsüblichen Mengen, max. 1m³.

Was wird mitgenommen?

  • Gegenstände aus Pressspan (auch mit Kunststoff beschichtet)
  • lackiertes Holz aus dem Innenbereich
  • beschichtetes Holz
  • Holz mit Metallbeschlägen, Nägeln oder Klammern
  • Schrankteile
  • Kommoden
  • Tische und Stühle (ohne Polster)
  • Bettgestelle
  • Regalbretter
  • Körbe
  • Kisten

Was wird NICHT mitgenommen?

  • Holz mit Glas (Spiegel/Schranktür mit Fenster) ist Sperrmüll
  • Kühl- und Elektrogeräte mit Holzverkleidung (separate Abfuhr)
  • Sperrige Gegenstände, die nicht aus Holz oder Pressspan sind (Sperrmüll bzw. Altmetall
  • Altholz aus Gebäuderenovierungen oder Haushaltsauflösungen muss bei der zuständigen Deponie entsorgt werden
  • Holz aus dem Innenbereich, welches sein längerer Zeit im Außenbereich eingesetzt wurden (da man durch die Verwitterung keine Zuordnung zu imprägnierten Hölzern hat)
  • Altholz der Kategorie A IV (Altholzverordnung des Landkreises Konstanz) ist von der Abfuhr ausgeschlossen:
    • Konstruktionshölzer für tragende Teile
    • Holzfachwerk und Dachsparren
    • Fenster, Fensterstöcke, Außentüren
    • Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
    • Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen
    • Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau (imprägnierte Gartenmöbel und -hütten, Holzläden, Jägerzäune, Pfähle usw.)
    • Sortimente aus der Landwirtschaft
    • Altholz aus Schadenfällen (Brandholz)
    • Äste und Baumschnitt usw.

Sämtliches Altholz, das von der Abfuhr ausgeschlossen ist (Altholzkategorie A IV), ist vom Besitzer ausschließlich privatwirtschaftlich zu entsorgen. Mehrere Entsorgungsfirmen im Landkreis sind in der Lage, das von der Abfuhr ausgeschlossene Altholz ordnungsgemäß anzunehmen und sachgerecht zu entsorgen.

 

Sperrmüll-Abfuhr
Bitte stellen Sie den Sperrmüll am Abfuhrtag spätestens bis 06:00 Uhr bereit. Einzelteile sollten ein Gewicht von 50 kg und eine Länge von 1,5 bis 2,0 m nicht überschreiten. Abgefahren wird nur Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen, max. 1 m³.

Was wird mitgenommen?

  • Sperrige Abfälle, die wegen ihrer Größe nicht in die zugelassenen Restmüllbehälter passen, und nicht hauptsächlich aus Holz oder Metall sind,
  • Sessel
  • Sofa
  • Liegen
  • Teppiche und Teppichböden
  • Bodenbeläge
  • Bügelbretter
  • Matratzen
  • Koffer
  • Fahrradteile
  • sperriges Spielzeug aus Kunststoff
  • Ski
  • Spiegel
  • Gartenmöbel aus Kunststoff

Was wird NICHT mitgenommen?

  • Sperrige Gegenstände aus Holz (auch Pressspan) oder Metall
  • Kühl- und Elektrogeräte (separate Abfuhr)
  • Fernsehgeräte und Computerbildschirme (separate Abfuhr)
  • Keramik (z.B. Waschbecken, Toilettenschüsseln)
  • Bauabfälle
  • Wertstoffe (Kartonagen, Papier, Leere Eimer, Blecheimer oder Kanister)
  • Autoreifen
  • Problemstoffe (Ölkanister, Batterien o.ä.)
  • kleinere Restmüllgegenstände lose oder in Säcken

Haushaltsgroßgeräte Straßensammlung

Abfuhr elektrische Haushaltsgroßgeräte
Elektrische Haushaltsgroßgeräte werden bei der Straßensammlung (zwei Mal im Jahr) abgeholt. Die abzuholenden Geräte sind bis eine Woche vor dem Abfuhrtermin auf dem Rathaus anzumelden! Die Abfuhrtermine finden Sie im Müllkalender und sie werden rechtzeitig im Amts- und Mitteilungsblatt bekannt gegeben.
Die Geräte müssen am Tag der Abfuhr ab 06:00 Uhr morgens an der Straße bereitstehen (dort wo Sie auch Ihre Abfalltonnen bereitstellen).

Zur Abfuhr der elektrischen Haushaltsgroßgeräte gehören:

  • Kühlgeräte: Große Kühlgeräte, Kühlschränke, Gefriergeräte, sonstige Großgeräte zur Kühlung, Konservierung und Lagerung von Lebensmitteln
  • Haushaltsgroßgeräte: Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Herde und Backofen, elektrische Kochplatten, elektrische Heizplatten, Mikrowellengeräte, sonstige Großgeräte zum Kochen oder zur sonstigen Verarbeitung von Lebensmitteln, elektrische Heizgeräte, elektrische Heizkörper, sonstige Geräte zum Beheizen von Räumen, elektronisch betriebene Betten und Sitzmöbeln, elektrische Ventilatoren, Klimageräte, sonstige elektronische Belüftungs-, Entlüftungs- und Klimatisierungsgeräte
  • Bildschirme: Fernsehgeräte, Computer-Monitore

Nicht mitgenommen wird:

  • Öl-Radiatoren und Nachtspeicheröfen
  • Elektro Kleingeräte (Toaster, Wasserkocher, Staubsauber, Fön, usw.)
  • Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik (Stereoanlagen, Radio, Computer-Rechner, Telefone, usw.)

Standorte Glascontainer

Glascontainer in der Gemeinde Moos finden Sie an flolgenden Standorten:

Moos

  • Parkplatz EDEKA "Münchow" Getränkemarkt, Radolfzeller Straße
  • Parkplatz Ecke Dorfstraße/Obere Reute
  • Gewerbegebiet, Gewerbestraße (Höhe Haus-Nr. 4)

Iznang

  • Parkplatz Strandbad Iznang, Strandbadstraße

Weiler

  • Gartenstraße, Auf Höhe des Kinderspielplatzes

Bankholzen

  • Schulstraße, Alte Dreschhalle, oberhalb des Kindergartens

Wertstoffhof

Öffnungszeiten:

  • Immer samstags
  • Sommer: 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr,
  • Winter: 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr

Nach Bedarf ist in den Sommermonaten der Wertstoffhof im 14-tägigen Rhythmus auch mittwochs von 17:00-18:30 Uhr geöffnet.
Termine finden Sie in unserem Amts- und Mitteilungsblatt "Höri-Woche".

Auf dem Wertstoffhof können Sie Grünschnitt, Altmetalle, Elektrokleingeräte und Windeln in haushaltsüblichen Mengen in Containern entsorgen.
Mineralischer und sortenreiner Bauschutt kann in Absprache mit dem Aufsichtspersonal ebenfalls in haushaltsüblichen Mengen entsorg werden.

Container für Elektrokleingeräte

  • Haushaltskleingeräte: Staubsauger, Toaster, Wasserkocher, Eierkocher, usw.
  • Telekommunikationsgeräte: Computer-Rechner, Telefone, Modem, usw.
  • Unterhaltungselektronik: Stereoanlangen, Radio, usw.

Keine elektrischen Haushaltsgroßgeräte. Hierfür gibt es eine separate Straßensammlung.

Container für Grünschnitt
Kompostierbare pflanzliche Abfälle wie z.B. Strauch- und Baumschnitt, Heckenschnitt, Reisig, Stauden.

Container für Altmetall
Schrott, Blech, Eisen, Weißblechdosen, Töpfe und Pfannen, Fahrradteile, Heizkörper.

Container für Bauschutt

  • reiner Bauschutt (ausschließlich mineralisches Material, kein Rigips o.ä.)
  • Betonbruch, Mauerwerkbruch, Ziegel, Natursteine, Steinböden, Steinkacheln, Zaunpfähle aus Beton, Zementestriche, Pflastersteine, Natursteine, Estriche, Eisen, Kupfer, etc.

Zum Bauschutt gehören nicht: Tapeten, Teppichböden, Textilien, Asbest

Das Material darf nicht mit Kunststoff, Holz oder anderen Störstoffen verbunden sein. Größere Einzelmengen sind direkt bei den Bauschuttverwertern anzuliefern.

Container für Windeln
Babywindel sowie Erwachsenen-Windeln, verpackt in haushaltsüblichen Müllsäcken.