
Bodenrichtwerte für die neue Grundsteuerreform verfügbar
In den letzten Wochen werden die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer dazu aufgefordert, für ihre land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung abzugeben. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ einzureichen. Die Feststellungserklärungen sind digital an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die elektronischen Formulare werden unter anderem im Portal „Mein ELSTER“ bereitgestellt.
Für Grundstücke der Gemeinde Moos stehen die Bodenrichtwerte 2022 (Grundlage Bodenrichtwerte 2021) zur Verfügung. Bei Fragen können Sie sich telefonisch an den Gutachterausschuss Bodenrichtwerte wenden (Tel. 07732 81-229).
Alle wichtigen Informationen zur Grundsteuerreform und zum Verfahrensablauf erhalten Sie über die Internetseite des Landes unter www.grundsteuer-bw.de.
Hinweis
Die Inhalte werden von der Gemeinde Moos gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Moos wenden.
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