
Kurtaxe
Die Gemeinde Moos erhebt das ganze Jahr zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes für das Herstellen und Unterhalten der Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und die für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen eine Kurtaxe. Diese wird zusätzlich zum Übernachtungspreis von den Vermietern eingezogen. Die Kurtaxe beträgt pro Person und Aufenthaltstag in den Monaten November bis März 1,20 € und in den Monaten April bis Oktober 1,70 €. Kurtaxepflichtig sind alle Personen ab 15 Jahren.
Befreit von der Kurtaxe sind
- Kinder bis 14 Jahren
- Familienbesuch von Einwohnern, die unentgeltlich aufgenommen werden
- Personen, die sich aus beruflichen Gründen in der Gemeinde aufhalten
- 100 % Schwerbehinderte oder Schwerbehinderte mit den Merkzeichen G, gG, H, Bl oder Gl, nachzuweisen durch einen gültigen amtlichen Ausweis
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Kranken, wenn die Notwendigkeit einer Begleitung nachgewiesen werden kann
- Teilnehmer an Schullandheimaufenthalten auf Antrag
Gäste, die Kurtaxe bezahlen (ausgenommen Dauercamper und Zweitwohnungsbesitzer), erhalten vom Vermieter den Bodenseecard West mit VHB-Fahrausweis, d. h. sie haben freie Fahrt in allen Nahverkehrszügen (IRE, RE, RB, seehas + seehäsle) der 2. Klasse sowie in allen Regional- und Stadtbussen innerhalb des Landreises Konstanz. Die Mitnahme von Fahrrädern ist kostenpflichtig. Außerdem beinhaltet der Bodensee-Gästepass verschiedene Ermäßigungen: beim Strandbadeintritt, bei den einzelnen Museen auf der Höri, sowie beim Fahrrad- und Ruderbootverleih etc.
Tourist-Info Moos
Bohlinger Straße 18
78345 Moos
07732 9996-17
07732 9996-20
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Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr