Kurzberichte: Gemeinde Moos

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MENTZ GmbH Grillparzerstraße 18, 81675 München
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Kurzberichte

Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 15.01.2026

icon.crdate23.01.2026

GR Kurzbericht vom 15.01.2026

1. Kenntnisnahme des Protokolls vom 18.12.2025

Das Protokoll wurde ohne Einwände zur Kenntnis genommen.

 

2. Bürgerfrageviertelstunde

Eine Bürgerin stellte in Bezug auf die Gesamtfortschreibung des Regionalplans diverse Fragen an Herrn Dr. Wilske. Die Beantwortung dessen erfolgte im entsprechenden Tagesordnungspunkt.
 

3. Gesamtfortschreibung Regionalplan Hochrhein-Bodensee Entwurf zur 2. Anhörung des Regionalplan 3.0
    - Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee hat am 25. November 2025 in öffentlicher Sitzung den 2. Anhörungsentwurf für die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Hochrhein-Bodensee sowie die Durchführung des Beteiligungsverfahrens für den künftigen Regionalplan 3.0 gem. § 12 LplG und § 9 ROG beschlossen. Die Gemeinde Moos hat im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belangenun Gelegenheit, zum 2. Anhörungsentwurf des Regionalplans 3.0 bis zum 27. März 2026 Stellung zu nehmen.

Neben den Anregungen der Bürgerin war es auch der Gemeinde ein Anliegen, ein Abzug des eingetragenen Grünzugs an gewissen Stellen zu veranlassen, dass Herr Dr. Wilske zusicherte.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung zur Ausarbeitung einer Stellungnahme unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beratung.

 

4. Haushaltsplan 2026

Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wurde nach Vorberatung in der Dezembersitzung beschlossen.

 

5. Sanierung Grundschule Weiler
   
- Projektbeschluss

Das Schulgebäude der Grundschule Weiler wurde im Jahr 1910 errichtet und in den Jahren 1961 und 1992 erweitert. Aufgrund seines Alters weist das Schulgebäude einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Insbesondere das Dach ist an mehreren Stellen marode und lässt wiederholt Wasser durch. Auf der Grundlage der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung durch das Architekturbüro Poth ergeben sich voraussichtlich Projektkosten i.H.v. 813.080,35 Euro brutto. Im Haushalt 2026 wurden entsprechende Mittel eingeplant. Es wird eine Förderung über die Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung sowie über den Ausgleichsstock beantragt.

Der Gemeinderat fasste den Projektbeschluss zur Sanierung der Grundschule Weiler auf der Grundlage der Kostenberechnung durch das Architekturbüro Poth. Die Verwaltung wurde mit der Umsetzung des Projektbeschlusses beauftragt.

 

6. Beschaffung eines Kommunalschleppers für den Bauhof

Ende 2016 wurde für den Bauhof ein neuer Kommunalschlepper, der Kubota L5740, angeschafft. Der Schlepper wird sowohl in der Grünpflege als auch im Winterdienst eingesetzt und war ursprünglich für diese Aufgaben gut geeignet. Allerdings zeigen sich im praktischen Einsatz immer wieder Schwachstellen, insbesondere bei der Nutzung von Anbaugeräten wie dem Auslegemulcher und der Heckenschere in der Grünpflege sowie bei der Winterdienstnutzung mit dem Räumschild und Streuer. Diese Schwächen betreffen insbesondere die Achslast und die Hydraulikleistung des Schleppers, was zu einer Überforderung des Fahrzeugs führt.

Neben den Problemen des Kubota L5740 muss der 2001 beschaffte Kubota L4200 ausgemustert werden. Der Schlepper ist mittlerweile am Ende seiner Leistungsfähigkeit angekommen, und die anstehenden Reparaturen übersteigen bei Weitem den Wert des Fahrzeugs. Aktuell weist der L4200 einen schwerwiegenden Getriebeschaden auf, der eine erneute Reparatur wirtschaftlich untragbar macht. Aufgrund des fortschreitenden Verschleißes und der hohen Reparaturkosten ist eine Ersatzbeschaffung unumgänglich.

Der Gemeinderat stimmte dem Leasing eines Kommunalschlepper Fendt 209 P Vario Gen3 in der Laufzeit von 36 Monate zu Leasingkosten in Höhe von 57.201,92 € zu und beauftragte die Verwaltung, den Leasingvertrag mit der Firma ZG Raiffeisen Kommunal- u. Gartentechnikzentrum Stockach in Verbindung für das Leasing mit der Firma AGCO Finance mit der Niederlassung in Düsseldorf abzuschließen.

 

7. Bauangelegenheiten

7.1 Wiederaufbau abgebrannter Schuppen, Flst. 643, Gemarkung Iznang, Am Graben, 78345 Moos-Iznang

Der Gemeinderat erteilte dem Wiederaufbau eines abgebrannten Schuppens auf dem Grundstück Flst. 643, Gemarkung Iznang, Am Graben, 78345 Moos-Iznang sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB.

 

7.2 Nutzungsänderung von Wohnraum (Leerstand) zu Lagerfläche und Anbau eines Lagerraumes, Flst. 1302/1, Gemarkung Moos,
      Iznanger Straße 2, 78345 Moos

Der Gemeinderat erteilte der Nutzungsänderung von Wohnraum zur Lagerfläche sowie dem Anbau eines eingeschossigen Lagerraums mit Flachdach auf dem Grundstück Flst. 1302/1, Gemarkung Moos, Iznanger Straße 2, 78345 Moos sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 30 Abs. 1 BauGB. Weiterhin stimmte der Gemeinderat den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl) gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zu.

 

8. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Bürgermeister Krauss gab bekannt, dass in vergangener nichtöffentlicher Gemeinderatssitzung vom 18.12.2025 eine rückwirkende Stufeneingruppierung eines Mitarbeiters beschlossen wurde sowie die Vergabe eines gewerblichen Bauplatzes im Mischgebiet Eichweg III an die Firma Roth.

 

9. Bürgerfragestunde - Verschiedenes - Bekanntgaben - Anträge

Bauamtsleiter Jäschke gab bekannt, dass in der Radolfzeller Straße 5, Bettnanger Straße 12, Flurweg 10, Höristraße 2a, Hauptstraße 31a und Am Vogelsang 2 entsprechende Baugenehmigungen erteilt worden sind.

Auf Nachfrage eines Gemeinderates wurden die Kosten der Fischereimonatskarten bei der Gemeinde Moos (34,50 €), dem Landratsamt Konstanz (39,00 €) und der Gemeinde Reichenau (32,00 €) bekannt gegeben.

Bürgermeister Krauss informierte aufgrund eines Leserbriefs über die vertraglichen Regelungen mit Edeka zur Parkplatzbenutzung an Sonn-& Feiertagen und informierte ferner, dass Edeka künftig auch an diesen Tagen Gebühren erheben wird.