Kurzberichte: Gemeinde Moos

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Kurzberichte

Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 27.11.2025

icon.crdate03.12.2025

GR Kurzbericht vom 27.11.2025

1. Kenntnisnahme des Protokolls vom 06.11.2025

Das Protokoll wurde ohne Einwände zur Kenntnis genommen.

 

2. Bürgerfrageviertelstunde

Es gab keine Wortmeldungen.

 

3. Bauangelegenheiten

3.1 Neubau eines Einfamilienhaus mit Garage, Flst. 125/5, Gemarkung Weiler, Bettnanger Straße 12, 78345 Moos-Weiler

Der Gemeinderat erteilte gemäß § 36 Absatz 1 BauGB i.V.m. § 30 BauGB sein Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst. 125/5, Gemarkung Weiler, Bettnanger Straße 12, 78345 Moos-Weiler.

Weiterhin stimmte der Gemeinderat der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Bettnanger Straße“ hinsichtlich der Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche gemäß § 31 Absatz 2 BauGB zu.

 

3.2 Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage und Musikräumlichkeiten, Flst. 75, Gemarkung Moos, Radolfzeller Straße 5, 78345 Moos

Der Gemeinderat erteilte dem Abbruch einer bestehenden Garage sowie dem Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage und einem weiteren Stellplatz auf dem Grundstück Flst. 75, Gemarkung Moos, Radolfzeller Straße 5, 78345 Moos gemäß § 36 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 34 BauGB sein Einvernehmen.

 

3.3 Nutzungsänderung von einer Krankengymnastik-Praxis (Gewerbe) in eine Ferienwohnung (Gewerbe), Flst. 14, Gemarkung Iznang, Lange Gasse 4, 78345 Moos-Iznang

Der Gemeinderat erteilte der Nutzungsänderung einer bestehenden Krankengymnastikpraxis in eine Ferienwohnung auf dem Grundstück Flst. 14, Gemarkung Iznang, Lange Gasse 4, 78345 Moos-Iznang gemäß § 36 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 34 BauGB nicht sein Einvernehmen.

 

3.4 Nutzungsänderung eines Abstell-Hobbyraums zur gewerbliches Fahrradwerkstatt (Reparatur und Aufbau von Fahrrädern, Kleinbetrieb), Flst. 1254, Gemarkung Iznang, Flurweg 10, 78345 Moos-Iznang

Der Gemeinderat stimmte der Nutzungsänderung eines bestehenden Abstell- bzw. Hobbyraums zu einer gewerblichen Fahrradwerkstatt auf dem Grundstück Flst. 1254, Gemarkung Iznang, Flurweg 10, 78345 Moos-Iznang gemäß § 36 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 30 BauGB zu.

 

4. Reduzierung der Öffnungszeiten im Naturkindergarten

Die bisherige tägliche Öffnungszeit betrug 7 Stunden, sprich von 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pause für das pädagogische Personal verpflichtend. In der Praxis führte dies zu organisatorischen Schwierigkeiten, insbesondere bei urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit einer der drei Erzieherinnen. Um diese Problematik zu vermeiden und den Betrieb dauerhaft zu stabilisieren, wird eine dauerhafte Reduzierung der täglichen Öffnungszeit auf 6 Stunden angestrebt. Der Elternbeirat wurde im Verlauf des Prozesses zweimal einbezogen, zudem erfolgte eine Information am Elternabend. Darüber hinaus wurde eine Umfrage unter allen derzeitigen sowie derzeit bekannten künftigen Erziehungsberechtigten des Naturkindergartens durchgeführt. Das Ergebnis zeigte eine Mehrheit für die Öffnungszeiten von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr. Durch die Reduzierung der Öffnungszeiten war eine Neukalkulation der Benutzungsgebühren und ein Satzungsbeschluss notwendig.

Der Gemeinderat hat die Änderung der Kindergartensatzung sowie der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Moos mit Wirkung zum 01.01.2026 beschlossen.

 

5. Gemeindeverwaltungsverband "Höri" Jahresabschluss 2024

Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Feststellungsbeschluss mit Aufgliederung und der Verwendung des Jahresergebnis 2024 des Gemeindeverwaltungsverbandes „Höri“ zu und beauftragte die Vertreter in der Verbandsversammlung, diesen zu beschließen.

 

6. Gemeindeverwaltungsverband „Höri" Haushaltsplan 2026

Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Haushaltsplan 2026 des Gemeindeverwaltungsverbandes „Höri“ zu und beauftragte die Vertreter in der Verbandsversammlung diesen zu beschließen.

 

7. Abwasserzweckverband Jahresabschluss 2024

Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses 2024 zu und beauftragte die Verbandsvertreter dieses zu beschließen.

 

8. Abwasserzweckverband Haushaltsplan 2026

Der Gemeinderat stimmte der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2026 des AWV „Radolfzeller Aach“ mit den in der Haushaltssatzung genannten Beträgen, Kassenkrediten, der Kreditaufnahme und den Umlagen sowie dem Stellenplan und der mittelfristigen Finanzplanung zu und beauftragte die Verbandsvertreter, diesen zu beschließen.

 

9. Wassergebühren – Gebührenkalkulation & Änderungssatzung für 2026

Der vorgelegten Gebührenkalkulation und dem einjährigen Kalkulationszeitraum wurde zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen noch längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen, wurde kein Gebrauch gemacht. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wurde zugestimmt. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Kostenunterdeckung 2022 i.H.v. -75.632,68 € mit den Kostenüberdeckungen 2023 und 2024 mit insgesamt +49.667,63 € zu verrechnen. Der Gemeinderat hat des Weiteren beschlossen, einen Teil der Kostenunterdeckung 2022 i.H.v. -12.982,53 € in die Kalkulation 2026 einzustellen.

Auf Grundlage der Gebührenkalkulation wurden die Wasserverbrauchs- und Wassergrundgebühren für den Zeitraum von 01.01.2026 bis 31.12.2026 wie folgt festgesetzt:

 

Wasserverbrauchsgebühr
ab 01.01.2026:                                               2,20 €/m³ (Gebührenobergrenze 2,20 €/m³)

 

Grundgebühr ab 01.01.2026

Wohnungen:                                                  38,73 €/Jahr (Gebührenobergrenze 38,73 €/Jahr)

QN 2,5 (Gewerbe):                                        38,73 €/Jahr (Gebührenobergrenze 38,73 €/Jahr)

QN 6 (Gewerbe):                                            77,46 €/Jahr (Gebührenobergrenze 77,46 €/Jahr)

QN 10 (Gewerbe):                                     135,54 €/Jahr (Gebührenobergrenze 135,56 €/Jahr)

 

Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Änderungssatzungen wurden entsprechend beschlossen.

 

10. Abwassergebühren – Gebührenkalkulation & Änderungssatzung für 2026

Der vorgelegten Gebührenkalkulation und dem einjährigen Kalkulationszeitraum wurde zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen noch längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen, wurde kein Gebrauch gemacht.  Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wurde zugestimmt. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Kostenüberdeckung aus 2022 i.H.v. +39.382,56 € und ein Teil der Kostenüberdeckung aus 2023 i.H.v. +10.617,44 € in die Kalkulation 2026 einzustellen.

Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation wurden folgende Gebührenobergrenzen für die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 ermittelt:

 

                                                                       Obergrenze                Gebührenvorschlag

a) Schmutzwassergebühr:                            1,96 €/cbm                             1,96 €/cbm    

b) Niederschlagswassergebühr:                    0,56 €/qm                               0,56 €/qm      

c) Grundgebühr:

Wohnungen:                                                  13,86 €/Jahr                           13,86 €/Jahr  

Gewerbe 3-5 cbm:                                        13,65 €/Jahr                           13,62 €/Jahr

Gewerbe 7-10 cbm:                                      27,72 €/Jahr                           27,72 €/Jahr  

Gewerbe bis 20 cbm:                                    48,52 €/Jahr                           48,51 €/Jahr  

d) Zwischenzähler                                          14,35 €/Jahr                           14,27 €/Jahr 

 

Die Gebühren wurden auf der Grundlage der Gebührenkalkulation festgesetzt. Die Änderungssatzungen wurden entsprechend beschlossen.

 

11. Abfallbetrieb – Gebührenkalkulation & Änderungssatzung für 2026

Der vorgelegten Gebührenkalkulation wurde zugestimmt. Dem vorgeschlagenen einjährigen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 wurde zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen noch längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen wurde kein Gebrauch gemacht. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wurde zugestimmt. Der Gemeinderat hat die Verrechnung der Kostenunterdeckungen aus 2023 und 2024  i.H.v. -18.942,66 € mit der Kostenüberdeckung aus 2022 i.H.v. + 19.862,47 € beschlossen. Der nach Verrechnung verbleibende Rest der Kostenüberdeckung aus 2022 i.H.v. + 919,81 € wurde in die Gebührenkalkulation 2026 eingestellt. Auf der Grundlage der vorgelegten Gebührenkalkulation wurden die Abfallgebühren für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 wie folgt festgelegt:

 

Die grundstücksbezogene Jahresgebühr wird nach der Zahl der auf dem Grundstück befindlichen Wohnungen bemessen, sie beträgt jährlich bei

einer Wohnung bzw. einem

Gewerbegrundstück                                       90,76 €                      

zwei Wohnungen                                           144,32 €                    

drei Wohnungen                                            197,84 €                    

vier und fünf Wohnungen                              269,04 €                    

sechs und sieben Wohnungen                      376,12 €                    

acht und mehr Wohnungen                           492,28 €                    

 

Die volumenbezogene Gefäßgebühr wird nach der Größe des Abfallgefäßes bemessen. Sie beträgt jährlich für Restmüll bei einem Gefäßvolumen von                                                                                 

40 Liter                                                            37,44 €                      

80 Liter                                                            55,12 €                    

120 Liter                                                          72,84 €                    

240 Liter                                                        125,92 €                    

1.100 Liter                                                     556,56 €                    

Gebühr je Restmüllsack                                    5,50 €                                                                        

 

Sie beträgt jährlich für Biomüll bei einem Gefäßvolumen von

40 Liter                                                           105,64 €                    

80 Liter                                                           154,40 €                    

120 Liter                                                         203,16 €                    

240 Liter                                                         349,44 €                    

Die Änderungssatzung wurde beschlossen.

 

12. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Bürgermeister Krauss gab bekannt, dass in vergangener nichtöffentlicher Gemeinderatssitzung keine Beschlüsse gefasst worden sind.

 

13. Bürgerfragestunde - Verschiedenes - Bekanntgaben - Anträge

Bürgermeister Krauss gab diverse Termine bekannt, unter anderem das Kinderkino im Bürgerhaus am 28.11.; den Adventsverkauf des Kindergartens am Edeka am 29.11.; die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands bei der Kläranlage am 01.12. und die Verbandsversammlung des GVV in Gaienhofen am 02.12.2025.