Kurzberichte
Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 06.11.2025
icon.crdate12.11.2025
GR Kurzbericht vom 06.11.2025
1. Kenntnisnahme des Protokolls vom 16.10.2025
Das Protokoll wurde ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
2. Bürgerfrageviertelstunde
Es gab keine Wortmeldungen.
3. Gemeinsamer qualifizierter Mietspiegel
Im Jahre 2021 hat sich die Gemeinde Moos an der Erstellung eines gemeinsamen qualifizierten Mietspiegels zusammen mit den Kommunen Radolfzell, Bodman-Ludwigshafen, Gaienhofen, Mühlingen, Öhningen und Stockach beteiligt. Der qualifizierte Mietspiegel läuft zum 08.05.2026 aus, sodass über eine etwaige Neuerstellung zu entscheiden war.
Grundsätzlich gilt, je mehr Gemeinden sich hierbei beteiligen, desto niedriger wird der jeweilige Preis für die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels je Gemeinde. Für die Gemeinde Moos sind kalkulierte Kosten i. H. v. 9.000,00 € angesetzt, wobei die Gemeinde Mühlingen bereits beschlossen hat, sich nicht weiter zu beteiligen. Dadurch steigen die Kosten der übrig gebliebenen Gemeinden an. Da der Mietspiegel für die Verwaltung keinen gezielten Nutzen hat und die Klickzahlen mit ca. 63 Stück pro Monat und ca. 756 Stück pro Jahr relativ gering sind, hat der Gemeinderat beschlossen, keinen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen und sich somit nicht an der gemeinsamen Erstellung zu beteiligen.
4. Nachbesetzung im Gemeinsamen Gutachterausschuss "Bodensee West"
Der Gemeinderat hat Martin Frei als Gutachter für die Gemeinde Moos in den Gemeinsamen Gutachterausschuss „Bodensee West“ für die Amtsperiode bis 31.12.2027 vorgeschlagen.
5. Bauangelegenheiten
5.1 Neubau eines Einfamilienhaus mit Carport, Flst. 148/3, Gemarkung Bankholzen, In den Reben 10 a, 78345 Moos-Bankholzen
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen gemäß § 36 Absatz 1 BauGB i.V.m. § 34 BauGB zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Flst. 148/3, Gemarkung Bankholzen, In den Reben 10a, 78345 Moos-Bankholzen.
Das Einvernehmen erfolgte unter dem Vorbehalt, dass die Erschließung gesichert und die erforderlichen Baulasten (Zufahrt und Abstand) nachgewiesen werden.
5.2 Neubau eines Wohnhauses (4 WE) mit Tiefgarage (3 Stellplätze), Flst. 68/4, Gemarkung Weiler, Hauptstraße 31 a, 78345 Moos-Weiler
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen gemäß § 36 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 30 Absatz 1 BauGB zum Neubau eines Wohnhauses mit vier Wohneinheiten und einer Tiefgarage auf dem Grundstück Flst. 68/4, Gemarkung Weiler, Hauptstraße 31a, 78345 Moos-Weiler.
Weiterhin stimmte der Gemeinderat den erforderlichen Befreiungen (geringfügige Überschreitung der zulässigen Traufhöhe sowie die Lage der unterirdischen Tiefgarage außerhalb der festgesetzten Baugrenze) gemäß § 31 Absatz 2 BauGB zu.
5.3 Umnutzung Garage in Hundesalon, Flst. 1256, Gemarkung Iznang, Höristraße 2a, 78345 Moos-Iznang
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen gemäß § 36 Absatz 1 BauGB i.V.m. § 30 BauGB zur Umnutzung einer Garage zum Hundesalon auf dem Grundstück Flst. 1256, Gemarkung Iznang, Höristraße 2a, 78345 Moos-Iznang.
5.4 Errichtung einer Doppelgarage, Flst. 3606, Gemarkung Weiler, Am Vogelsang 2, 78345 Moos-Weiler
Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Flst. 3606, Gemarkung Weiler, Vogelsang 2, 78345 Moos-Weiler sein Einvernehmen nach gemäß § 36 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 30 BauGB und stimmte den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans - Überschreitung der zulässigen Wandhöhe sowie der überbaubaren Grundstücksfläche - nach § 31 Abs. 2 BauGB zu.
6. Sanierung Bürgerhaus Moos
- Vergabeentscheidung von Bauleistungen - Lichtdachsanierung Glasdach
Bei den letzten starken Regenereignissen wie z.B. am 21.08.2025 drang Wasser in großen Mengen über die Lichkuppel zwischen Bürgerhaus und Rathaus ins Gebäude ein.
Bei der Begutachtung durch die Firma Ziegler & Dietrich, welche schon die Lichtkuppeln auf dem Hauptdach sanierten, stellte sich heraus, dass auch diese Fenster nicht mehr dicht sind und saniert werden müssen.
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Sanierung der Lichtkuppel an die Firma Ziegler & Dietrich GmbH & Co. KG aus Singen zum Angebotspreis in Höhe von 33.337,64 € brutto zu vergeben.
7. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
In vergangener nichtöffentlicher Gemeinderatssitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.
8. Bürgerfragestunde - Verschiedenes - Bekanntgaben - Anträge
Bauamtsleiter Jäschke gab bekannt, dass für die Bauvorhaben in der Bohlinger Str. 22 und in der Kirchgasse 2 Baugenehmigungen erteilt worden sind.