Kurzberichte: Gemeinde Moos

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Kurzberichte

Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2025

icon.crdate23.10.2025

GR Kurzbericht vom 16.10.2025

1. Kenntnisnahme des Protokolls vom 25.09.2025

Das Protokoll wurde im Tagesordnungspunkt 10, Information zum Starkregenereignis am 21.08.2025 dahingehend geändert, dass von Gemeinderat Bölli vorgeschlagen wurde, einen Wall südlich des Mooswald von der L 193 entlang des Mooswald bis zur alten Verbindungsstrasse Moos-Bankholzen zu errichten.

 

2. Bürgerfrageviertelstunde

Es gab keine Wortmeldungen.

 

3. Wanderprojekt im Rahmen von TIP 2026 – Durchführungs- und Finanzierungsbeschluss

Das Land Baden-Württemberg hat das Tourismusinfrastrukturprogramm 2026 ausgeschrieben. Ziel ist es, die öffentliche Tourismusinfrastruktur durch zukunftsorientierte Ausbauprojekte zu fördern. Der Schwarzwaldverein Öhningen-Höri hat gemeinsam mit den drei Tourist-Informationen ein umsetzungsreifes Konzept erarbeitet, das eine zukunftsfähige und nachhaltige Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur darstellt: Auf den drei Gemarkungen sollen acht Themen-Wanderrouten in das bestehende Höri-Wandernetz integriert werden mit Schaukeln, Himmelsliegen und Sitzgelegenheiten.

Antragstellerin ist die Gemeinde Gaienhofen stellvertretend für die drei Höri-Gemeinden. Der Fördersatz beträgt 60 %, zuzüglich eines Bonus von 5 % bei Einsatz überwiegend ökologisch hochwertiger Baustoffe. Die Gesamtkosten betragen 142.521,36 € netto. Es erfolgt eine reine Nettobetrachtung, da die Tourist-Information Gaienhofen vorsteuerabzugsberechtigt ist. Der Eigenanteil der drei Gemeinden (35 %) beläuft sich insgesamt auf 49.882,48 € netto. Für die Gemeinde Moos bedeutet dies ein Eigenanteil in Höhe von 14.465,92 €.

Der Gemeinderat hat beschlossen, im Falle einer Förderzusage das Projekt umzusetzen und die Investition in Höhe von 14.465,92 € netto zu tätigen.

 

4. Bewirtschaftungsplan 2026 für den Gemeindewald Moos

Das Kreisforstamt hat auf Basis des Beschlusses zum Forsteinrichtungsplan vom 12.09.2024 den Bewirtschaftungsplan 2026 mit der Bitte vorgelegt, den Zustimmungsbeschluss nach § 51 Landeswaldgesetz herbeizuführen.

Der Plan 2026 sieht Einnahmen in Höhe von 122.488,00 € und Ausgaben in Höhe von
97.501,00 € vor. Damit wird im Jahr 2026 mit einem Ergebnis von 24.987,00 € gerechnet.

Entsprechend dem Forsteinrichtungsplan ist mit einem Holzeinschlag von 1.410 Festmetern geplant. Die dazugehörigen Schwerpunkte hatte Herr Borho bereits in der Sitzung am 12.09.2024 erläutet. Ebenfalls hatte er einen Bericht für das Jahr 2025 gegeben, welcher Einnahmen in Höhe von 119.135,00 € und Ausgaben in Höhe von 84.437,00 € prognostiziert hatte.

Dem Bewirtschaftungsplan 2026 für den Gemeindewald Moos wurde zugestimmt.

 

5. Vergabe von Bauplätzen im Neubaugebiet Eichweg III

Zu Beginn der Veräußerung der Wohnbaugrundstücke im Baugebiet Eichweg III standen insgesamt 33 Baugrundstücke zur Verfügung. In den Jahren 2018 bis 2023 wurden davon 30 Baugrundstücke veräußert. Von den 3 verbliebenen Baugrundstücken ist ein Wohnbaugrundstück für ein Einzelhaus und zwei für Doppelhaushälften vorgesehen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.09.2024 beschlossen, die letzten 3 Bauplätze im Neubaugebiet Eichweg III im Herbst 2025 zu vergeben.

Gegenstand dieser Vergabe waren die Flst. 1546 (Einfamilienhaus, Im Moosfeld 9), 1539 (Doppelhaushälfte, Ferdinand-Stoffel-Straße 20) und 1538 (Doppelhaushälfte, Ferdinand-Stoffel-Straße 22), Gemarkung Moos.

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 05.06.2025 beträgt der Bauplatzpreis für die letzten drei Baugrundstücke weiterhin 270,00 €/qm.

Der Gemeinderat hat beschlossen, drei Bauplätze (Flst. 1546, 1539 und 1538, Gemarkung Moos) im Neubaugebiet „Eichweg III“ gemäß Bewerberliste zu vergeben. Sollte einer der Bewerber doch kein Interesse haben, wird dem nächsten Bewerber entsprechend der Bewerberliste ein Bauplatz angeboten, soweit der Bewerber mindestens 27 Punkte hat. Bei Punktegleichheit entscheidet nach der Richtlinie die Anzahl der Kinder, anschließend das ehrenamtliche Engagement. Nach weiterer Punktegleichheit entscheidet das Los. Die Bauplatzbewerber können ihren Bauplatz entsprechend der festgelegten Rangfolge wählen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Kaufverträge abzuschließen. Der Gemeinderat hat ferner beschlossen, die Richtlinie vom 03.05.2018 unter Punkt II „Kriterien der Kaufvertragsgestaltung“, Nr. 3, dahingehend zu ändern, dass die Vertragsstrafe bei Verstößen künftig statt 50 €/m² nun 200 €/m² beträgt.

 

6. Bauangelegenheiten

6.1 Bauvorbescheid Umnutzung einer Scheune in drei Wohneinheiten, Flst. 944, Gemarkung Bankholzen

Der Gemeinderat nahm den Bauvorbescheid der unteren Baurechtsbehörde vom 02.09.2025 zur Kenntnis und hat beschlossen, keine Klage einzureichen.

6.2 Teilabbruch und Anbau eines Einfamilienhauses, Flst. 35, Gemarkung Iznang, Uferstraße 3, 78345 Moos-Iznang

Der Gemeinderat erteilte gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB sein Einvernehmen zum Teilabbruch sowie zum Anbau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flst. 35, Gemarkung Iznang, Uferstraße 3, 78345 Moos-Iznang.

6.3 Freistehender Doppelcarport in Verlängerung einer bestehenden Garage mit PV-Modulen und Trapezdach, Flst. 956/1, Gemarkung Bankholzen, Schienerbergstraße 3a, 78345 Moos-Bankholzen

Der Gemeinderat erteilte gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 2 BauGB sein Einvernehmen zur Errichtung eines freistehenden Doppelcarports mit einer PV Anlage auf dem Grundstück Flst. 956/1, Gemarkung Bankholzen, Schienerbergstraße 3a, 78345 Moos-Bankholzen.

 

7. Vergabe landwirtschaftlicher Pachtflächen Weiler und Bankholzen

Im Oktober 2024 sowie im Januar 2025 haben zwei Pächter altersbedingt ihre gepachteten Grundstücke an die Gemeinde zurückgegeben. Gleichzeitig wurde in den vergangenen Jahren eine Flurneuordnung auf der Gemarkung Iznang durchgeführt, bei der Grundstücksverhältnisse und Eigentümerwechsel berücksichtigt werden mussten.

Mit Beschluss vom 16.01.2025 wurde festgelegt, die Pachtzinsen anzupassen. Dies machte eine Überarbeitung einzelner bestehender Pachtverträge erforderlich, die zunächst mit den jeweiligen Pächtern abgestimmt werden musste, bevor die neuen Flächen in die Vergabe gehen konnten.

Die insgesamt 14 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 296,15 Ar wurden im Februar 2025 in der Höriwoche öffentlich ausgeschrieben. Daraufhin haben sich sechs Landwirte beworben.

Um eine faire und transparente Vergabe sicherzustellen, prüfte die Verwaltung zunächst die bestehenden Pachtverhältnisse der Bewerber. Die Überprüfung umfasste rund 170 Grundstücke, darunter auch die Veränderungen aus der Flurneuordnung. Erst nach Abschluss dieser Prüfung konnte das Vergabeverfahren eingeleitet werden.

Die Vergabe wurde nach den bisher beschlossenen Kriterien durchgeführt. Bewertet wurden insbesondere:

  • bisherige Pachtflächen auf Gemeindegrundstücken
  • Ortsansässigkeit (Wohnsitz in der Gemeinde)
  • landwirtschaftliche Haupt- oder Nebentätigkeit

Der Gemeinderat hat die Vergabe der landwirtschaftlichen Flächen gemäß dem Ergebnis des Vergabeverfahrens beschlossen.

 

8. Maßnahmen zur Sicherung von Wohnraum – Prüfung rechtlicher Möglichkeiten
Grundsatzbeschluss

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Entwicklung der Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnungen und Zweitwohnungen mittels der dargestellten Instrumente künftig aktiv zu steuern, sofern sich diese als rechtlich umsetzbar und mit vertretbarem Verwaltungsaufwand praktikabel herausstellen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, sich mit dem Thema Steuerung von Wohnraum tiefergehend auseinanderzusetzen und die rechtlichen Voraussetzungen sowohl für den Erlass einer Zweckentfremdungssatzung als auch für die Einführung einer Fremdenverkehrssatzung zu prüfen. Hierzu soll eine anwaltliche Expertise eingeholt werden, die insbesondere die rechtliche Begründung und die Erfolgsaussichten beider Satzungen darlegt.

Sofern die gewünschten Wirkungen mit den aufgeführten Instrumenten erzielt werden können und faktisch umsetzbar erscheinen, soll die Verwaltung dem Gemeinderat entsprechende Satzungsentwürfe zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

 

9. Annahme von Spenden

Die Kinderfeuerwehr hat bereits im Januar 2024 eine zweckgebundene Spende in Höhe von 1.250,00 € erhalten. Der Gemeinderat nahm die zweckgebundene Spende an.

 

10. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Bürgermeister Krauss gab bekannt, dass in vergangener nichtöffentlicher Sitzung der Stellenplan der Gemeinde Moos beschlossen wurde.

 

11. Bürgerfragestunde - Verschiedenes - Bekanntgaben - Anträge

Ein Bürger berichtete über die Problematik bei vorbestelltem Holz von Großfirmen, dass nach dem Holzschlag nicht abgeholt wird. Die Bezahlung erfolgt nicht nach Festmetern, sondern nach Tonnen, sodass es günstiger wird, umso länger das Holz liegen bleibt. Abfuhrfristen werden nicht eingehalten. Diese Info soll an die Holzverkaufsstelle weitergegeben werden, das Bürgermeister Krauss zusagte.

Bauamtsleiter Jäschke berichtete über zwei genehmigte Bauvorhaben in der Hauptstraße 13 und Radolfzeller Straße 5.

Bürgermeister Krauss informierte über die beschränkte Ausschreibung des Ökostroms für das Jahr 2026. Den Zuschlag erhielten die Stadtwerke Konstanz zu einem Arbeitspreis von 10 Cent je kWh. Damit liegt der Arbeitspreis rund 6 Cent je kWh niedriger als im Jahr 2025.

Bürgermeister Krauss gab den Termin für die Ortsbegehung in Weiler am 28.10.2025 und die Einweihung des Rathauses Iznang am 30.10.2025 bekannt und hat entsprechend eingeladen.