Kurzberichte: Gemeinde Moos

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Kurzberichte

Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 25.09.2025

icon.crdate30.09.2025

GR Kurzbericht vom 25.09.2025

1. Kenntnisnahme des Protokolls vom 31.07.2025

Das Protokoll wurde ohne Einwände zur Kenntnis genommen.

 

2. Bürgerfrageviertelstunde

Eine Bürgerin sprach das Wahlversprechen von Herrn Krauss, Tempo 30 einzuführen, an. Herr Krauss bestätigte, dass er als Wahlversprechen die Thematik Temporeduzierung anzugehen versprach und auch an der Umsetzung dran sei, die Frage ist, in welchem Umfang dies möglich ist.

Ein weiterer Bürger erkundigte sich, ob es bzgl. Tagesordnungspunkt 5 Abstimmungen mit der unteren Straßenverkehrsbehörde gab, da seiner Ansicht nach die Stellungnahme und Sitzungsvorlage widersprüchlich seien. Bürgermeister Krauss bejahte dies und verwies auf den Tagesordnungspunkt 5.

 

3. Wohnmobilstellplatz Mooswald - Anhebung der Stellplatzentgelte

Das Stellplatzentgelt auf dem Wohnmobilstellplatz Mooswald beträgt seit der Fertigstellung 2020 in der Hauptsaison vom 1. April bis 31. Oktober 15,00 € pro Tag (brutto) und in der Nebensaison vom 1. November bis 31. März 8,00 € pro Tag (brutto). Das Entgelt beinhaltet den Stellplatz sowie die Entsorgung des Abwassers. Für den Bezug von Wasser wird ein Entgelt in Höhe von 1,00 € brutto pro 100 Liter und für den Bezug von Strom 0,50 € brutto pro Kilowattstunde erhoben. Bei der Festlegung der Entgelte wurde die Preisgestaltung vergleichbarer Stellplätze in der Umgebung berücksichtigt.

Nach erneuter Überprüfung der umliegenden Stellplätze zeigte sich, dass die Spanne der Stellplatzentgelten sehr groß ist und einige Gemeinden ihre Preise bereits zum Jahr 2025 erhöht haben. Eine Differenzierung zwischen Haupt- und Nebensaison nimmt außer der Gemeinde Moos keine weitere Kommune vor, sodass eine Anpassung der Benutzungsordnung vorgeschlagen wurde.

Der Gemeinderat hat beschlossen, das Stellplatzentgelt ganzjährig auf 18,00 € sowie den Bezug von Strom auf 1,00 € / kWh anzuheben.

 

4. Tourismusbericht

Frau Liedigk gab Einblicke in die Arbeit der Touristen-Information und berichtete über die Übernachtungszahlen, das Reiseverhalten der Gäste und dessen Entwicklungen, die gute Zusammenarbeit mit den Höri-Gemeinden und bevorstehende Veranstaltungen.

Bürgermeister Krauss bedankte sich bei Frau Liedigk und verwies auf den E-Scooter für mobilitätseingeschränkte Bürger / Touristen, der in der Tourist-Info ausgeliehen werden kann.

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

 

5. Lärmaktionsplan - Beschluss über die weiteren Maßnahmen

Frau Hesse, Firma Rapp AG, stellte die Arbeitsschritte der Lärmaktionsplanung, den Untersuchungsumfang, den Kooperationserlass, die Betroffenheiten, die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des durchgeführten Beteiligungsverfahrens und das Maßnahmenkonzept mit Wirkungsanalyse für Tempo 40 vor. Das Landratsamt weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass ein einheitliches Konzept von Tempo 40 aus Lärmschutzgründen nicht zu rechtfertigen ist, sieht jedoch entlang der L 192 (Moos und Iznang) sowie der K 6162 Weiler die Notwendigkeit zur Umsetzung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen. Insgesamt ergibt das Konzept des Landratsamtes einen Flickenteppich aus Geschwindigkeitsreduzierungen. Das Stimmungsbild in den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit war insgesamt gemischt.

Abweichend zur Sitzungsvorlage legte Bürgermeister Krauss einen Alternativvorschlag zur Abstimmung vor. Nach reger Diskussion beschloss der Gemeinderat, namentlich abzustimmen.

Der Gemeinderat nahm die eingegangenen Stellungnahmen und deren Wertung zur Kenntnis.

Der Gemeinderat hat die Geschwindigkeiten gemäß des Kompromisses vom Landratsamt Konstanz sowie weitere Maßnahmen beschlossen:

L 192 (Ortsdurchfahrt Moosà 30 km/h
L 222 (Moos in Richtung Bohlingen) à 30 km/h
L 193 (Moos in Richtung Bankholzen)à 30 km/h
L 192 (Ortsdurchfahrt Iznang)à 30 km/h
K 6162 (Iznang in Richtung Weiler: Schorengasse)à 50 km/h
K 6162 (Iznang in Richtung Weiler: Weiler Straße)à 50 km/h
K 6162 (Ortsdurchfahrt Weiler)à 30 km/h
K 6160 (Weiler in Richtung Bankholzen)à 30 km/h
K 6160 (von Weiler kommend bis Kühler Brunnen)à 40 km/h
K 6160 (von Schienen kommend bis Kühler Brunnen)à 40 km/h
K 6160 (von Bohlingen kommend bis Kühler Brunnen)à 40 km/h
L 193 (von Moos kommend bis Kühler Brunnenà 40 km/h

Anregung zur Umsetzung von flankierenden Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Ausbesserung hervorstehender Kanal- / Schachtdeckel; Anregung zur Prüfung einer Fahrbahnverengung der L 192 Moos; Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußgängerverkehr).

 

6. Bauangelegenheiten

6.1 Erweiterung des Wintergartens, Flst. 622/2, Gemarkung Moos, Bohlinger Straße 22,   

      78345 Moos

Der Gemeinderat erteilte gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB sein Einvernehmen zum Abbruch und Neubau des westlichen Wintergartens auf dem Grundstück Flst. 622/2, Gemarkung Moos, Bohlinger Straße 22, 78345 Moos.

 

6.2 Neubau von 6 Reihenhäusern und 12 KFZ-Stellplätzen, Flst. 241/6, Gemarkung Moos,

       Radolfzeller Straße 2a bis 2f, 78345 Moos

Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben Neubau von 6 Reihenhäusern und 12 KFZ-Stellplätzen, Flst. 241/6, Gemarkung Moos, Radolfzeller Straße 2a bis 2f, 78345 Moos sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 30 BauGB und §34 BauGB und stimmte der erforderlichen Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zu.

 

6.3 Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens - Nutzungsänderung einer    

 Doppelhaushälfte zu einem Ferienhaus, Flst. 3598, Gemarkung Weiler,                                     

 Am Vogelsang 9, 78345 Moos-Weiler - mögliche Klageerhebung

Der Gemeinderat nahm die Baugenehmigung zur Kenntnis und hat beschlossen, gegen diesen Bescheid keine Klage beim Verwaltungsgericht Freiburgzu erheben.

 

7. Ankaufsrecht der Gemeinde Moos zu Gunsten privater Bauplätze - Obere Freiburgern, Flst.Nr. 1286, Gemarkung Iznang

Der Gemeinderat stimmte dem Verkauf des Grundstücks Flst. Nr. 1286, Gemarkung Iznang, an den Höchstbietenden unter den einheimischen Interessenten ohne angemessenes Wohneigentum zu. Sollte dieser vom Kauf zurücktreten, erfolgt der Verkauf an den nächsthöchstbietenden einheimischen Interessenten ohne angemessenes Wohneigentum. Der erzielte Mehrerlös (Differenz zwischen Kaufpreis pro Quadratmeter und Ankaufspreis pro Quadratmeter) wird zwischen der Gemeinde und dem derzeitigen Eigentümer aufgeteilt.

 

8. Kinderkrippe im Rathaus Moos
- Anbau eines Glasdaches – Vergabeentscheidung

Im Untergeschoss des Rathauses befindet sich seit Februar 2024 eine Kinderkrippe. Dieser Einrichtung steht als Außenbereich ein Lichthof zur Verfügung, der den Kindern Raum für Bewegung, Frischluftaufenthalte und Lichtzugang bietet.

Im Juni 2024 kam es infolge von anhaltendem Starkregen zu einem erheblichen Wasserschaden im Bereich des Lichthofs. Die bestehende Entwässerungsleitung erwies sich als unzureichend dimensioniert, um die Wassermassen bei länger andauernden Niederschlägen aufzunehmen. Dies führte zu einer Überflutung des Außenbereichs und in der Folge zu Feuchtigkeitsschäden, die nicht nur mit hohem Aufwand beseitigt werden mussten, sondern auch den Betrieb der Krippe zeitweise stark beeinträchtigten.

Um dieses Problem dauerhaft zu beheben, wird die Errichtung eines Glasdachs über dem Lichthof vorgeschlagen. Für die Umsetzung der Maßnahme wurden drei Fachfirmen angefragt. Zwei davon haben ein Angebot abgegeben. Als wirtschaftlichster Anbieter ging die Firma Eichmann aus Hilzingen hervor.

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Anbau eines Glasdaches über dem Lichthof an die Firma Eichmann aus Hilzingen zum Angebotspreis von 24.029,67 € brutto zu vergeben.

 

9. ÖPNV-Innerortstarif für die Gemeinde Moos – Vertragsverlängerung

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 06.11.2018 ist die Einführung eines Innerortstarif für Moos beschlossen worden. Der Vertrag mit der Verkehrsunternehmen Hegau-Bodensee Verbund GmbH (VHB) ist im Dezember 2018 mit einer einjährigen Laufzeit ab 01.01.2019 geschlossen worden. Danach kam es bis heute jeweils zu jährlichen Verlängerungen des Vertrages. Der jetzige Vertrag ist befristet bis 31.12.2025. Der Gemeinderat behielt sich die Beratung über die Fortführung des Vertrages vor.

Der Gemeinderat hat die Fortführung des Innerortstarifs mit 1,00 € für Erwachsene und 1,00 € für Kinder pro Fahrt für das Jahr 2026 beschlossen. Die Minderkosten (2,40 € Erwachsene und 1,00 € Kinder) der Verkehrsunternehmen Hegau-Bodensee Verbund GmbH (VHB) werden durch die Gemeinde ausgeglichen.

 

10. Informationen zum Starkregenereignis am 21.08.2025

 

Die Verwaltung informierte den Gemeinderat über das Starkregenereignis vom 21.08.2025 und die bevorstehende Aufarbeitung. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

 

11. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Es wurden keine Beschlüsse in vergangener Gemeinderatssitzung gefasst.

 

12. Bürgerfragestunde - Verschiedenes - Bekanntgaben - Anträge

Ein Bürger verwies auf die Öffentlichkeit von Sitzungen. Bürgermeister Krauss entgegnete, dass es legitim sei, sich ein Stimmungsbild ohne Beschluss einzuholen.

Ein betroffener Bürger von Tagesordnungspunkt 5 bedankte sich für den Beschluss des Rates.

Mehrere Bürger sprachen zum Thema Starkregenereignis und deren persönlichen Probleme. Bürgermeister Krauss gab bekannt, dass nach der Aufarbeitung Betroffene Information über Maßnahmen erhalten, die vollzogen wurden und durch Anlieger selbst vorgenommen werden können.

Bürgermeister Krauss gab auf Anfrage der Liste Wir für Moos die Höhe der Konzessionsabgabe Strom bekannt und berichtete über genehmigte Bauangelegenheiten in der Gewerbestraße 3, Gewerbestraße 12 und Böhringer Straße 5.

Die Frage einer Gemeinderätin, ob das Ortseingangsschild beim Naturkindergarten versetzt werden kann, wurde verneint.