Kurzberichte: Gemeinde Moos

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Kurzberichte

Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 31.07.2025

icon.crdate06.08.2025

GR Kurzbericht vom 31.07.2025

1. Kenntnisnahme des Protokolls vom 03.07.2025

Das Protokoll wurde ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
 

2. Bürgerfrageviertelstunde

Es gab keine Wortmeldungen.

 

3. Haushaltsplan 2025

Die Firma Schüllermann, die mit der Unterstützung in der Erstellung des Haushaltsplans 2025 beauftragt wurde, stellt diesen ausführlich vor. Es ist 2025 ein Ergebnis von 43.000,00 € geplant.

Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

 

4. Teilfortschreibung des Regionalplans Hochrhein-Bodensee
Entwurf zur 2. Anhörung im Rahmen der Teilfortschreibung 3.2 Windenergie
(Kapitel 4.7.2)

Die erneute Anhörung bezieht sich auf die geänderten Teile des Planentwurfs und ist auf diese beschränkt.

Auf dem Schienerberg sind im Teilregionalplan Windenergie des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee folgende Vorranggebiete für Windenergieanlagen festgelegt:

  • Nr. 50 Breitloh, Gemarkung Öhningen, Singen (Hohentwiel), 34,8 ha statt 35 ha
  • Nr. 51 Ewigkeit-Schiener Berg, Gemarkungen Moos, Öhningen, Singen, 168,8 ha statt 180 ha
  • Nr. 52 Rammental, Tobel, Gemarkungen Gaienhofen, Moos, Öhningen, 20,1 ha statt 104,5 ha

Verbandsdirektor Hr. Wilske stellte die Änderungen zur zweiten Anhörung vor und ging auf die eingereichten Stellungnahmen im Rahmen der ersten Anhörung ein.

Der Gemeinderat hat beschlossen, keine weitere Stellungnahme einzureichen, da die Anliegen des Gemeinderates bereits eingebracht wurden.

 

5. Uferbefestigung im Alten Hafen Moos

  • Projektbeschluss
  • Auftragsvergabe von Ingenieurleistungen

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vor Eröffnung der Tagesordnung von Bürgermeister Krauss abgesetzt.

 

6. Interkommunale Zusammenarbeit in der Wasserversorgung

Aktuell verfügt die Wasserversorgung der Gemeinde Moos über insgesamt 1,5 Planstellen. Durch den bevorstehenden Eintritt in die Altersteilzeit unseres Wassermeisters ist die Nachbesetzung zu regeln. Für die Übernahme der technischen Leitung in der Wasserversorgung ist mindestens die Qualifikation als Fachkraft für Wasserversorgungstechnik erforderlich. Angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels haben wir frühzeitig das Gespräch mit den Höri-Gemeinden gesucht. Ziel war es, die Wasserversorgungen unter einer gemeinsamen Betriebsführung zusammenzuführen. Die Gemeinde Öhningen hat ihr grundsätzliches Interesse an einer solchen Kooperation bekundet. Erste Gespräche haben bereits stattgefunden. Inzwischen ist die personelle Situation in der Gemeinde Öhningen als sehr gut zu bewerten. Lediglich die Funktion der „technischen Führungskraft“ wird derzeit noch von den Stadtwerken Radolfzell übernommen. Diese Aufgabe soll zukünftig vom amtierenden Wassermeister der Gemeinde Öhningen, Herrn Roman Götz, nach seinem Meisterabschluss, übernommen werden.

Im Rahmen des angedachten Kooperationsmodells wäre vorgesehen, dass Herr Roman Götz die Rolle der gemeinsamen technischen Führungskraft übernimmt. Jede beteiligte Gemeinde würde zusätzlich eine qualifizierte stellvertretende Fachkraft sowie eine Hilfskraft bereitstellen. Die weiteren organisatorischen Details – wie beispielsweise Kostenteilung, technische Ausstattung und Zuständigkeiten – müssten in vertiefenden Gesprächen geklärt und in einer vertraglichen Vereinbarung schriftlich fixiert werden.

Ein zusätzlicher Vorteil dieses Modells besteht darin, dass die bislang sehr belastenden Bereitschaftsdienste auf mehrere Schultern verteilt werden können, was zu einer spürbaren Entlastung der Mitarbeitenden führt.

Der Gemeinderat befürwortete grundsätzlich eine interkommunale Zusammenarbeit in der Wasserversorgung und beauftragt die Verwaltung mit der Gemeinde Öhningen vertiefende Gespräche über eine gemeinsame Betriebsführung zu führen.

 

7. Bauangelegeneiten

7.1 Umbau und Sanierung EFH, Abbruch und Neuerrichtung: Anbau und Garage, Wohnraumerweiterung durch Gauben, Einteilung in zwei unabhängigen Wohneinheiten,
Flst. 72, Gemarkung Weiler, Kirchgasse 2, 78345 Moos-Weiler

Der Gemeinderat erteilte dem Umbau und der Sanierung eines Einfamilienhauses mit Teilabbruch und anschließender Neuerrichtung, dem Anbau, der Errichtung einer Garage mit Carport sowie der Aufteilung des Gebäudes in zwei eigenständige Wohneinheiten auf dem Grundstück Flst. 72, Gemarkung Weiler, Kirchgasse 2, 78345 Moos-Weiler sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB.

Weiterhin stimmte der Gemeinderat den erforderlichen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Errichtung von Garagen und Nebengebäuden außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche sowie für die Errichtung der Flachdachgauben zu.
 

7.2 Nutzungsänderung einer Doppelhaushälfte zu einem Ferienhaus, Flst. 30/2, Gemarkung Moos, Bohlinger Straße 21a, 78345 Moos

und

Nutzungsänderung einer Doppelhaushälfte zu einem Ferienhaus, Flst. 3598, Gemarkung Weiler, Am Vogelsang 9, 78345 Moos-Weiler

Der Gemeinderat erteilte der Nutzungsänderung einer Doppelhaushälfte zu einem Ferienhaus, Flst. 30/2, Gemarkung Moos, Bohlinger Straße 21a, 78345 Moos gemäß § 36 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 30 BauGB nicht sein Einvernehmen.

Der Gemeinderat erteilte der Nutzungsänderung einer Doppelhaushälfte zu einem Ferienhaus auf dem Grundstück Flst. 3598, Gemarkung Weiler, Am Vogelsang 9, 78345 Moos-Weiler gemäß § 36 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 30 BauGB nicht sein Einvernehmen.

 

7.3 Nutzungsänderung Übungsraum mit WC und Teeküche in ein Gäste-/Fremdenzimmer mit WC und Teeküche, Flst. 3017, Gemarkung Weiler, Bettnanger Straße 37, 78345 Moos-Weiler

Der Gemeinderat erteilte der Nutzungsänderung eines Übungsraums mit WC und Teeküche in ein Gäste-/Fremdenzimmer mit WC und Teeküche auf dem Grundstück Flst. 3017, Gemarkung Weiler, Bettnanger Straße 37, 78345 Moos-Weiler gemäß § 36 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 30 BauGB sein Einvernehmen.

 

8. Abschluss der kommunalen Wärmeplanung
– Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über den Abschlussbericht kommunaler Wärmeplan

Im Rahmen des interkommunalen Konvois Rielasingen-Worblingen hat sich die Gemeinde Moos aktiv an der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans beteiligt. Ziel ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040. Die Planung wurde durch das Büro Greenventory erstellt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange wurde nach vorherigem Ratsbeschluss durchgeführt.

Die Offenlage des Entwurfs fand über einen Zeitraum von vier Wochen statt. Insgesamt gingen vier Stellungnahmen von unterschiedlichen Personen und Institutionen ein. Diese wurden durch die Firma Greenventory sorgfältig gesichtet, bewertet und – sofern fachlich und inhaltlich relevant – im Abschlussbericht berücksichtigt. Kleinere Anpassungen am Bericht wurden auf Grundlage der Hinweise vorgenommen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Moos nahm den finalen Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung zur Kenntnis und stimmte diesem zu.

Der Gemeinderat erkennt mit dem Abschluss der Offenlage und der erfolgten Berücksichtigung der Rückmeldungen einen wichtigen Meilenstein im Projektverlauf an und sieht die Grundlagen für die weitere Umsetzung der kommunalen Wärmestrategie in Moos als geschaffen an.

 

9. Betreuungsentgelte Grundschule Weiler 2025/2026

Für das Schuljahr 2023/2024 wurden die Entgelte letztmalig angepasst. Hierbei wurde eine Senkung von jeweils 2€/Tag beschlossen. Für das aktuelle Schuljahr 2024/2025 erfolgte keine Neuberechnung. Eine Anpassung der Elternbeiträge zum Schuljahr 2025/2026 ist daher dringend erforderlich. Gründe hierfür sind die gestiegene Personalkosten, insbesondere durch die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, der Personalaufwand in den Randzeiten (vor und nach der eigentlichen Betreuungszeit) der den Arbeitszeitaufwand erhöht und die deutlich rückläufigen Kinderzahlen, wodurch sich die Fixkosten auf weniger Teilnehmende verteilen.

Der Gemeinderat hat die Anpassung der Elternbeiträge für die Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung im Schuljahr 2025/2026 gemäß der Vollkostenberechnung beschlossen.

Für die verlässliche Grundschule (Kernzeitbetreuung) fallen ab kommenden Schuljahr Betreuungsentgelte in Höhe von 22 € und für die Nachmittagsbetreuung 27 € pro Wochentag im Monat an. Als familienfreundliche Komponente wird sowohl bei der Kernzeit- als auch bei der Nachmittagsbetreuung für das zweite Kind, das die jeweilige Betreuungsform in Anspruch nimmt, ein Abschlag von 50 Prozent gewährt.

 

10. Annahme von Spenden

Der Gemeinderat nahm die zweckgebundenen Spenden in Höhe von 3.887,60 € an.

 

11. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Bürgermeister Krauss gab bekannt, dass der Gemeinderat beschlossen hat, den Grünstreifen zur Uferanlage in Iznang an Herrn Albin Lang zum Preis von 2,00 €/m² pro Jahr als Gartengrundstück zu vermieten.

 

12. Bürgerfragestunde - Verschiedenes - Bekanntgaben - Anträge

Ein Bürger erkundigte sich nach dem Sachstand von einer Freiflächen PV-Anlage beim Obstlehrpfad in Moos. Bürgermeister Krauss berichtete, dass das Land – Vermögen&Bau – Eigentümer ist, sodass er Projektierer entsprechend verwiesen hat.

Auf Rückfrage im Zusammenhang mit Genehmigungen von Ferienwohnungen berichtete Bürgermeister Krauss, dass Wohnraummangel schwierig zu deklarieren ist, da Baulücken und Potenzialflächen vorhanden sind.

Bauamtsleiter Jäschke informierte über erteilte Baugenehmigungen in Unter Eichen 26 und Im Moosfeld 11.

Bürgermeister Krauss verkündigte, dass die Stadtwerke Radolfzell ein neues Carsharing Auto, ein VW ID3, ab sofort als Nachfolger zum Renault Zoe zur Verfügung stellen.