Kurzberichte
Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 13.03.2025
icon.crdate27.03.2025
GR Kurzbericht vom 13.03.2025
Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 13.03.2025
1. Kenntnisnahme des Protokolls vom 13.02.2025
Das Protokoll wurden ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
2. Bürgerfrageviertelstunde
Es gab keine Wortmeldungen.
3. Lärmaktionsplan Moos
Der Gemeinderat der Gemeinde Moos hat die Lärmkartierung sowie die Wirkungsanalysen zur Lärmaktionsplanung zur Kenntnis genommen. Die Untersuchungen wurden von der Rapp AG, Freiburg, durchgeführt und in der öffentlichen Sitzung am 13. März 2025 vorgestellt.
Folgende Lärmminderungsmaßnahmen wurden vorgetragen bzw. angeregt:
- Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h aus Lärmschutzgründen für mehrere Ortsdurchfahrten der Straßen L 192, L 222, L 193, K 6162 und K 6160.
- Empfehlung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 40 km/h aus verkehrlichen Gründen für weitere Abschnitte der L 193 und K 6160 in Bankholzen.
- Umsetzung flankierender Maßnahmen zur Kontrolle und Anzeige der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
- Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags in Bereichen, in denen die Lärmrichtwerte von 65 dB(A) tagsüber bzw. 55 dB(A) nachts überschritten werden.
- Förderung des Umweltverbundes durch Maßnahmen zur Stärkung des ÖPNV sowie des Rad- und Fußverkehrs.
Die zeitlich begrenzte Geschwindigkeit von 30km/h an der Grundschule Weiler und am Kindergarten bleiben bestehen. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die vorgestellten Lärmminderungsmaßnahmen und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Das Beteiligungsverfahren soll mindestens vier Wochen dauern.
4. Vergabe Bootsliegeplätze
In der Gemeinderatssitzung wurden folgende Punkte zur Vergabe von Liegeplätzen sowie Anträgen zur gewerblichen Nutzung, Eigentümergemeinschaften und Tauschangelegenheiten besprochen und beschlossen:
4.1. Eigentümergemeinschaften:
Der Gemeinderat stimmte der Zulassung von Eigentümergemeinschaften auf den Liegeplätzen NH 122 und NH 177 zu. Beide Eigentümergemeinschaften setzen sich aus Einheimischen oder Mitgliedern eines Segelclubs zusammen, was seitens der Verwaltung unbedenklich war.
4.2. Anträge zur gewerblichen Nutzung
- Wakeboard- und Wasserskikurse: Ein Antrag eines Gewerbes aus Iznang für einen gewerblichen Liegeplatz am Steg in Iznang konnte aufgrund eines fehlenden geeigneten Platzes in der Vergabe 2025 nicht berücksichtigt werden.
- Ein Unternehmen aus Moos, das sich auf den Vertrieb und Service von Segel-, Elektro- und Motorbooten spezialisiert hat, beantragte zwei bis drei gewerbliche Liegeplätze im Alten Hafen. Für das Jahr 2025 wurde dem Antrag nicht stattgegeben. Stattdessen können vorübergehend Gastliegeplätze zur Verfügung gestellt werden.
- Bootsbau und Reparatur: Ein Gewerbe aus Moos, das Boote baut und repariert, beantragte einen dauerhaften Liegeplatz im Neuen Hafen. Der Gemeinderat stimmte zu dem Liegeplatz für ein weiteres Jahr mit der Auflage eines Fahrtenbuchs zu vergeben, da der Platz 2024 nur begrenzt genutzt wurde.
- E-Mobilität: Einer Firma aus Hilzingen, die Liegeplätze zur Förderung der E-Mobilität erhalten hatte, wurde für 2025 keine Vergabe weiterer Liegeplätze vorgeschlagen, da die vertraglichen Vorgaben nicht erfüllt wurden. Stattdessen können Gastliegeplätze für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden.
4.3. Tauschangelegenheiten:
- Der Gemeinderat stimmte dem Tausch der Liegeplätze NH 118 und NH 158 sowie AH 79 und AH 91 durch beidseitiges Einverständnis zu.
4.4. Vergabe frei gewordener Liegeplätze:
- Die Verwaltung hatte einen Vergabevorschlag für die Saison 2025 erarbeitet, wobei die Regelungen der Mietordnung und die Wartelisten berücksichtigt wurden. Tauschvereinbarungen wurden ebenfalls entsprechend den Vorgaben umgesetzt. Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu.
4.5. Sonstiges:
- Der Segelclub Moos hatte ihr Vorschlagsrecht genutzt und Liegeplätze von inaktiven Mitgliedern zur Kündigung vorgeschlagen. Diese Kündigungen wurden nach Rücksprache mit dem Vorstand des Segelclubs zum 31.12.2024 vollzogen.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden einstimmig vom Gemeinderat beschlossen, und die Verwaltung wurde mit der Durchführung der entsprechenden Schritte beauftragt.
5. Bauangelegenheiten
5.1. Energetische Sanierung des bestehenden Wohnhauses sowie Erstellung eines Anbaus als beheizter Wintergarten mit Innenpool, Flst. 801/1, Gemarkung Iznang, Schorengasse 6, 78345 Moos-Iznang
Der Gemeinderat erteilte einstimmig gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB sein Einvernehmen zur energetischen Sanierung des bestehenden Wohnhauses sowie zum Bau eines beheizten Wintergartens mit Innenpool auf dem Grundstück Flst. 801/1, Gemarkung Iznang, Schorengasse 6, 78345 Moos-Iznang.
5.2. Nutzungsänderung eines Arbeitszimmers im OG eines Einfamilienhauses zur medizinischen Fußpflegepraxis, Flst. 307, Gemarkung Iznang, Unter Eichen 28, 78345 Moos-Iznang
Der Gemeinderat erteilte einstimmig der Nutzungsänderung eines Arbeitszimmers im OG eines Einfamilienhauses zu einer kleinen Praxis für medizinische Fußpflege auf dem Grundstück Flst. 307, Gemarkung Iznang, Unter Eichen 28, 78345 Moos-Iznang gemäß § 36 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 30 BauGB sein Einvernehmen.
5.3.Nutzungsänderung einer Doppelhaushälfte zu einem Ferienhaus, Flst. 3598, Gemarkung Weiler, Am Vogelsang 9, 78345 Moos-Weiler
Der Gemeinderat lehnte die Nutzungsänderung einer Doppelhaushälfte zu einem Ferienhaus auf dem Grundstück Flst. 3598, Gemarkung Weiler, Am Vogelsang 9, 78345 Moos-Weiler gemäß § 36 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 30 BauGB einstimmig ab.
6. Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit mit Wirkung zum 01.04.2025.
Die bisherige Satzung stammt aus dem Jahr 2013 und wird hinsichtlich der Höhe der Entschädigungssätze angepasst. Der Entschädigungsanspruch gilt für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten in kommunalen Angelegenheiten, soweit keine sondergesetzlichen Regelungen bestehen.
Die Entschädigung pro Stunde wird von 8,00 € auf 13,00 € erhöht, der Tageshöchstsatz steigt von 64,00 € auf 104,00 €. Diese Anpassung orientiert sich an der Gemeinde Öhningen, die ihre Satzung zuletzt 2024 geändert hat.
Die Aufwandsentschädigung für Gemeinderatsmitglieder und Bürgermeisterstellvertreter setzt sich weiterhin aus einem monatlichen Grundbetrag und Sitzungsgeld zusammen, um eine angemessene Vergütung entsprechend der individuellen zeitlichen Inanspruchnahme zu gewährleisten.
Zusätzliche Entschädigungen für die Bürgermeisterstellvertreter sind vorgesehen, da sie über die regulären Aufgaben eines Gemeinderats hinausgehende Tätigkeiten übernehmen.
Die Entschädigungen bleiben steuerfrei, solange der jährliche Höchstbetrag von 840 € nicht überschritten wird.
7. Veräußerung Gemeindegrundstück in der "Obere Reute" in Moos als PKW-Stellfläche
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, eine 25 m² große Teilfläche der gemeindeeigenen Grünfläche des Flurstücks Nr. 1410, Gemarkung Moos, zum aktuellen Bodenrichtwert von 250,00 € / m² zu veräußern.
Die betroffene Fläche befindet sich vor einem privaten Grundstück und wird derzeit von der Gemeinde als Grünfläche unterhalten. Der Käufer plant, die Fläche zur Schaffung eines zusätzlichen Stellplatzes zu nutzen, da auf dem eigenen Grundstück keine Möglichkeit für einen weiteren Parkplatz besteht.
Bereits in der Vergangenheit wurde ein entsprechender Antrag auf Erwerb der Fläche gestellt, der damals abgelehnt wurde. Aufgrund eines erneuten Antrags und der unveränderten Ausgangslage hat sich der Gemeinderat nun für eine Veräußerung ausgesprochen.
Der Verkauf erfolgt unter der Maßgabe, dass der Stellplatz mit wasserdurchlässigem Pflaster angelegt wird und sämtliche anfallenden Kosten, einschließlich Notar- und Vermessungskosten, vom Käufer übernommen werden.
8. Sanierung Bürgerhaus Moos - Vergabeentscheidung von Bauleistungen
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der ausgeschriebenen Gewerke für die Sanierung des Bürgerhauses an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter.
Folgende Aufträge wurden vergeben:
- Gerüstarbeiten an die Firma Zielke, Rielasingen-Worblingen, für 32.295,89 € (brutto).
- Blechnerarbeiten an die Firma Griß, Gaienhofen, für 66.603,53 € (brutto).
- Blitzschutzarbeiten an die Firma Marschner, Gottmadingen, für 11.186,00 € (brutto).
Die Gesamtkosten für diese drei Gewerke belaufen sich auf 110.085,42 € (brutto) und liegen damit unter der ursprünglichen Kostenschätzung von 132.744,50 € (brutto).
Die Verwaltung wurde mit der Auftragserteilung an die genannten Firmen beauftragt.
9. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.02.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Die Flurstücke 481, 497, 589, 314/1 und 822 in der Gemarkung Bankholzen werden zum Kaufpreis von 12.178,00 € erworben.
- Die Flurstücke 1099, 436, 499, 1199, 427 in der Gemarkung Bankholzen sowie das Flurstück 1062 in der Gemarkung Moos werden zum Kaufpreis von 12.396,00 € erworben.
- Die Verwaltung wurde beauftragt, die notarielle Beurkundung der Kaufverträge durchzuführen.
10. Bürgerfragestunde - Verschiedenes - Bekanntgaben - Anträge
Bürgerfragestunde
Nachtbeleuchtung in der Gemeinde Moos: Auf Rückfrage eines Bürgers informiert Bürgermeister Krauss, dass man weiterhin in Abstimmung ist und bisher keine abschließende Information geben kann.
Rückfrage Lärmaktionsplan: Auf Nachfrage zum Lärmaktionsplan betont Bürgermeister Krauss die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Konzepts für die Gemeinde. Er verweist darauf, dass sowohl die von Lärmschutzmaßnahmen Betroffenen als auch deren Gegner berücksichtigt werden müssen. Die geplanten Maßnahmen sollen eine einheitliche Lösung schaffen, um uneinheitliche Geschwindigkeitsregelungen von 30km/h, 40 km/h oder 50 km/h zu vermeiden.
Zudem hebt Bürgermeister Krauss hervor, dass der öffentliche Nahverkehr eine sinnvolle Alternative darstellt und stärker genutzt werden sollte. Er setzt sich weiterhin für das 1-Euro-Ticket auf der Höri, in den angrenzenden Gemeinden und im gesamten Landkreis ein. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass die Finanzierung der Differenz zwischen dem ermäßigten Ticketpreis und dem regulären Tarif nicht von den Busunternehmen, sondern von den Kommunen getragen werden.
Bauangelegenheiten: folgende Bauangelegenheiten wurden durch die Baurechtbehörde genehmigt:
- Abbruch eines Einfamilienhauses und Neubau eines Doppelhauses, Flst. 3578, Gemarkung Weiler, Gartenstraße 15
- Nutzungsänderung von Büro- und Aufenthaltsräumen zu Wohnraum für Flüchtlinge, Flst. 1427, Gemarkung Moos, Gewerbestraße 20
- Neubau eines Carports mit Abstellraum, Flst. 658, Gemarkung Bankholzen, Vordere Höristraße 17
Wohnmobilstellplatz: Anpassung der Check-out-Zeit von 12:00 Uhr auf 10:00 Uhr wird zeitnah umgesetzt.
Birnenbaum am Edeka: Der Gemeinderat wurde informiert, dass der Baum aufgrund von Morschheit gefällt, eine Ersatzpflanzung durch den Bauhof erfolgte bereits.