Kurzberichte: Gemeinde Moos

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Kurzberichte

Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 19.12.2024

icon.crdate23.01.2025

GR Kurzbericht vom 19.12.2024

Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 19.12.2024

 

1. Kenntnisnahme des Protokolls vom 28.11.2024

Es wurden keine Einwände gegen das Protokoll erhoben.


2. Bürgerfrageviertelstunde

Es gab keine Wortmeldungen.


3. Änderung der Mietordnung für die Sportbootliegeplätze der Gemeinde Moos  

Die Mietordnung für die Sportbootliegeplätze der Gemeinde Moos wurde um neue Regelungenergänzt, Bestehendes konkretisiert und Entgelte angehoben. Im Einzelnen bedeutet dies, dass ein Mindestalter für die Eintragung in die Warteliste auf 14 Jahre festgelegt worden ist und die Kündigungsmodalitäten bei Wegzug konkretisiert wurden. Des Weiteren wurde die Regelung ergänzt, dass bei Vorhandensein eines weiteren Liegeplatzes am Bodensee auch bei Ehegatten / Lebenspartner mit derselben Wohnanschrift zu den Wartenden es zu keinem Mietvertrag kommt. Eine Anhebung der Entgelte betrifft die Trockenliegeplätze, Gastliegeplätze, Slipentgelte und die Krananlage. Der Gemeinderat stimmte den aufgeführten Änderungen der Mietordnung zu.
 

4. Wassergebühren – Gebührenkalkulation & Änderungssatzung für 2025

Die Wasserversorgungsgebühren wurden zuletzt für einen einjährigen Gebührenzeitraum für das Jahr 2024 kalkuliert und in der Änderungssatzung vom 14.12.2023 beschlossen. Da der Gebührenzeitraum zum Ende des Jahres ausläuft, ist eine Anpassung notwendig. Es wird eine einjährige Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 vorgeschlagen. Die Wasserverbrauchsgebühr steigt von 1,66 € auf1,77 €/m³. Die Grundgebühr steigt leicht von bislang 38,82 € bis 135,87 € auf 39,09 € bis 136,83 €. Der Gemeinderat hat der vorgelegten Gebührenkalkulation und dem einjährigen Kalkulationszeitraum zugestimmt. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wurde zugestimmt. Der Gemeinderat hat beschlossen, einen den Rest der Kostenüberdeckung aus 2020 i.H.v. +26.493,83 € sowie die voraussichtliche Kostenüberdeckung aus 2021 i.H.v. +17.2334,28 € in die Gebührenkalkulation 2025 einzustellen. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation wurden die Wasserverbrauchs- und Wassergrundgebühren für den Zeitraum von 01.01.2025 bis 31.12.2025 wie folgt festgesetzt: Wasserverbrauchsgebühr 1,77 €/m³; Grundgebühr für Wohnungen: 39,09 €/Jahr, für QN 2,5 (Gewerbe): 39,09 €/Jahr (Gebührenobergrenze 39,09 €/Jahr), für QN 6 (Gewerbe): 78,19 €/Jahr (Gebührenobergrenze 78,18 €/Jahr), für QN 10 (Gewerbe): 136,84 €/Jahr (Gebührenobergrenze 136,83 €/Jahr). Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Änderungssatzung wurde beschlossen.


5. Abwassergebühren – Gebührenkalkulation & Änderungssatzung für 2025

Die Abwassergebühren wurden zuletzt für einen einjährigen Gebührenzeitraum für das Jahr 2024 kalkuliert und die angepassten Gebührensätze in der Satzung zur Änderung der Abwassersatzung vom 14.12.2023 beschlossen. Da die Gebühren für ein Jahr kalkuliert wurden, ist eine Anpassung notwendig. Es wird eine einjährige Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 vorgeschlagen. Die Schmutzwassergebühr bleibt auf dem Vorjahresniveau von 1,62 €/m³. Die Niederschlagswassergebühr steigt leicht von 0,42 €/m² auf 0,48 €/m³. Die Grundgebühren steigen von derzeit 12,36 € bis 43,29 € auf 13,62 € bis 47,73 €. Die Gebühr für den Zwischenzähler ist anzupassen auf 15,00 € pro Jahr. Der Gemeinderat hat der vorgelegten Gebührenkalkulation und dem einjährigen Kalkulationszeitraum zugestimmt. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wurde zugestimmt. Der Gemeinderat hat beschlossen, die restliche Kostenüberdeckung aus 2020 i.H.v. +68.367,73 €, die vollständige KÜD aus 2021 i.H.v. +29.603,03 sowie ein Teil der KÜD aus 2022 i.H.v. +2.000 € in die Kalkulation 2025 einzustellen. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation wurden folgende Gebührenobergrenzen für die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 ermittelt und festgesetzt: Schmutzwassergebühr 1,62 €/cbm; Niederschlagswassergebühr 0,48 €/qm; Grundgebühr für Wohnungen 13,62 €/Jahr, für Gewerbe 3-5 cbm: 13,62 €/Jahr, für Gewerbe 7-10 cbm: 27,27 €/Jahr, für Gewerbe bis 20 cbm: 47,73 €/Jahr; Zwischenzähler 15,00 €/Jahr. Die Änderungssatzung wurde beschlossen.
 

6. Abfallbetrieb – Gebührenkalkulation & Änderungssatzung für 2025

Die Abfallgebühren wurden zuletzt für einen einjährigen Gebührenzeitraum für das Jahr 2024 kalkuliert und die angepassten Gebührensätze am 14.12.2023 in der Änderungssatzung der Abfallwirtschaftssatzung vom 18.06.2015 beschlossen. Da die Gebühren für ein Jahr kalkuliert wurden, ist eine Anpassung notwendig. Es wird eine einjährige Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 vorgeschlagen. Die Gefäßgebühren für Restmüll sind anzupassen von 37,32 € bis 488,88 € auf 37,20 € bis 499,36 € und die für Biomüll von bisher 103,12 € bis 306,80 € auf 101,68 € bis 303,12 €. Die Grundgebühren sinken leicht von 80,36 € bis 398,72 € auf 82,20 € bis 385,80 €. Der Gemeinderat hat der vorgelegten Gebührenkalkulation und dem einjährigen Kalkulationszeitraum zugestimmt. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wurde zugestimmt. Der Gemeinderat beschloss die Verrechnung der Kostenunterdeckung aus 2020 i.H.v. -21.137,06 € mit der Kostenüberdeckung aus 2021 i.H.v. +23.531,37 €. Der nach Verrechnung verbleibende Rest der Kostenüberdeckung aus 2021 i.H.v. +2.394,31 € sowie ein Teil der Kostenüberdeckung aus 2022 i.H.v. +25.000 € wurde in die Gebührenkalkulation 2025 eingestellt. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation wurden die Abfallgebühren für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 festgelegt und die Änderungssatzung beschlossen.


7. Grundsteuerreform und Hebesatzsatzung ab 01.01.2025

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, sodass eine Neuregelung unabdingbar wurde.

Für das Grundvermögen (Grundsteuer B) hat der Landesgesetzgeber in Baden-Württemberg mit dem modifizierten Bodenwertmodell einen eigenen Weg gewählt.  Bei diesem Modell wird die Grundstücksfläche mit dem vom örtlichen Gutachterausschuss auf den 01.01.2022 festgestellten Bodenrichtwert multipliziert. In Baden-Württemberg bleibt die Bebauung eines Grundstücks und damit ein etwaiger Gebäudewert auf der Ebene der Bewertung damit unberücksichtigt. Der sich ergebende Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) wird mit der sogenannten Steuermesszahl, für die insbesondere für bebaute Wohngrundstücke ein Abschlag von 30 % vorgesehen ist, vervielfacht.

Bei der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) hat der Landesgesetzgeber das Bundesmodell übernommen.  Die Bewertung erfolgt hier auf Basis eines typisierenden durchschnittlichen Ertragswertverfahrens. Während im bisherigen Recht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Wohngebäude der Betriebsinhaber bei der Grundsteuer A mitbewertet worden sind, werden diese zukünftig als eigenes Grundsteuerobjekt bei der Grundsteuer B bewertet.

Aufgrund der neuen, ab 2025 geltenden Bemessungsgrundlagen sind auch die Hebesätze 2025 neu zu beschließen. Um künftig flexibel in der Festsetzung der Hebesätze zu sein, werden diese nicht mehr über die Haushaltssatzung, sondern in einer separaten Hebesatzsatzung festgesetzt.

Die Landesregierung hat an die Kommunen appelliert, im Zuge der neuen Systematik des Landesgrundsteuergesetzes keine Mehreinnahmen gegenüber dem bisherigen Grundsteueraufkommen anzustreben (sog.  Aufkommensneutralität). 

Der vom Finanzministerium berechnete aufkommensneutrale Hebesatz für die Grundsteuer B der Gemeinde Moos liegt zwischen 206 und 228 v.H. (Stand 14.11.2024). Die Einnahmen der Grundsteuer B in der Gemeinde Moos lagen in 2024 bei rd. 418.000 €. Nach derzeitigem Stand der ermittelten Grundsteuermessbeträge für 2025 ergibt sich damit ein Hebesatz von 215 v.H.

Für die Grundsteuer A wird kein aufkommensneutraler Hebesatz vom Finanzministerium angegeben. Unter Berücksichtigung der Einnahmen in 2024 und der Summe der bisherigen Grundsteuermessbeträge ergibt sich ein Hebesatz i.H.v. 864. Auf Grund der zahlreichen fehlenden Datensätze empfiehlt die Verwaltung den Hebesatz der Grundsteuer A bei 325 v. H. zu belassen.

Der Gemeinderat hat die Hebesetzsatzung beschlossen.

Bürgermeister Krauss wies darauf hin, dass bis zum 30.06.2025 noch Widerspruch eingelegt werden kann, wenn durch einen qualifizierten Gutachter das Grundstück bewertet wurde und eine Abweichung von mind. 30% vorhanden ist. 

 

8. Annahme von Spenden

Der Gemeinderat hat zweckgebundene Spenden in Höhe von 3.989,79 € angenommen.
 

9. Ankaufsrecht der Gemeinde Moos zu Gunsten privater Bauplätze - Obere Freiburgern Iznang, Flst.Nr. 1267, Gemarkung Iznang

Die Gemeinde Moos hat mit den Eigentümern von seinerzeit landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die zur Bebauung vorgesehen sind, einen notariellen Ankaufsrechtsvertrag abgeschlossen. Die darin getroffenen Vereinbarungen beruhen auf einem Beschluss des Gemeinderats vom 20.02.1992, wonach Bauplätze, welche vom Eigentümer selbst oder mit ihm verwandten Personen nicht zur Eigennutzung bebaut werden, der Gemeinde zur Deckung des einheimischen Bedarfs an Bauland zur Verfügung gestellt werden. Die Eigentümerin hat mitgeteilt, dass sie das Grundstück, Flst.Nr. 1267 mit 410 qm veräußern möchte.

Der Gemeinderat hat beschlossen, das Vorkaufsrecht für das Grundstück Flst.Nr. 1267 vom Grundsatz her auszuüben. Das Vorgehen zur Ausschreibung unter einheimischen Interessenten und Aufteilung eines möglichen Mehrpreises wurde gebilligt.
 

10. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

In vergangener nichtöffentlicher Gemeinderatssitzung wurde der Stellenplan des Gemeindeverwaltungsverbandes und die damit einhergehenden Beförderungen von zwei Beamtinnen beschlossen sowie die temporäre Aufstockung der Stellenanteile um 50% im Kindergarten Villa Pfiffikus und die damit verbundene Einstellung einer qualifizierten Fachkraft zum 01.02.2025.

 

13. Bürgerfragestunde - Verschiedenes - Bekanntgaben - Anträge

Ein Bürger erkundigte sich über das weitere Vorgehen nach seinem bereits eingelegten Widerspruch zur Grundsteuer B. Bürgermeister Krauss teilte mit, dass der Widerspruch in Bearbeitung ist, ggf. rückwirkend wirkt und verwies ihn an das Finanzamt.

Bürgermeister Krauss informierte über den Holzertrag. 2023 wurde ein Ergebnis von 39.475 € geplant und 105.534 € erzielt. 2024 wurde ein Ergebnis von 35.684 € geplant und vorläufig 63.778 € erzielt.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde sich über die Kosten, die die Gemeinde im Rahmen des Hafenaussaugens trägt, erkundigt. Diese Kosten werden nachgereicht.

Auf Anfrage wird geprüft, ob in der Höri Woche ein Hinweis über die laufenden Petitionen / Volksbegehren eingestellt werden kann.

Auf Nachfrage, warum Bäume auf dem geerbten Grundstück in Moos gerodet wurden, erläutert Bürgermeister Krauss, dass diese zum Teil faul und zu hoch waren.