Kurzberichte: Gemeinde Moos

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Kurzberichte

Kurzbericht der Gemeinderatsitzung am 12.09.2024

icon.crdate20.09.2024

1. Bürgerfrageviertelstunde

Ein Bürger erkundigte sich nach dem Grundsteuerhebesatz. Dieser ist beim Gemeindeverwaltungsverband in Bearbeitung und wird in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt.

Ein weiterer Bürger berichtete über den negativen Einfluss von Windrädern auf Ackerflächen und fragt, wer die Landwirte schützt. Weitere Bürger sprachen bezüglich der Teilfortschreibung des Regionalplanes Windenergie. Bürgermeister Krauss betonte, dass wir derzeit in der Anhörungsphase sind und noch nicht darüber entscheiden, ob ein Windrad gebaut wird.

2.  Forsteinrichtungsplan 2025 – 2034

Der neue Forsteinrichtungsplan wurde vorgestellt. Er dient dazu, im Gemeindewald für 10 Jahre eine mittelfristige Betriebsplanung durchzuführen und stellt die Arbeitsgrundlage für diesen Zeitraum dar. Aus den Zahlen war ersichtlich, dass die Gemeinde zwischenzeitlich annähernd 208 ha forstbetriebliche Betriebsfläche besitzt. Zieht man Waldwege etc. davon ab, verbleiben 200 ha Holz-Bodenfläche. Der geschätzte Holzvorrat beläuft sich auf 88.665 Festmeter, das entspricht ca. 442 Festmeter / ha und liegt damit deutlich über dem Landesdurchschnitt. Bisher ging man von einem Hiebsatz von 7,0 Festmeter / ha und Jahr aus (Forsteinrichtung 2015 – 2024). Der tatsächliche Hiebsatz belief sich auf ca. 6,5 ha in den zurückliegenden Jahren. Aus Sicht des Einrichters sollten für die kommenden 10 Jahre 7,6 Festmeter / ha geplant werden. Dies ergibt unter Berücksichtigung der gestiegenen Waldfläche einen Hiebsatz pro Jahr von ca. 1.528 Ernte-Festmetern.

Der Gemeinderat stimmte dem Forsteinrichtungswerk für die Jahre 2025 – 2034 zu.

 

3. Teilfortschreibung des Regionalplans Hochrhein-Bodensee

Entwurf zur Anhörung der Teilfortschreibung 3.1 Freiflächen-Photovoltaik

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee hat am 07. Mai 2024 in öffentlicher Sitzung den Anhörungsentwurf zur Teilfortschreibung 3.1 Freiflächen-Photovoltaik des Regionalplans Hochrhein-Bodensee beschlossen. Zum Planungsgebiet gehören u.a. der Landkreis Konstanz.

Der Planentwurf enthält Festlegungen zur räumlichen Sicherung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaik-Nutzung in Form von Vorranggebieten. Zudem enthält er Bestimmungen für die nachgeordnete Planungsebene sowie Festlegungen zur Zulässigkeit anderer Nutzungen und einer konfliktminimierenden Standortwahl innerhalb der Vorranggebiete.

Für die Gemeinde Moos wurden, neben der bereits bestehende Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der alten Deponie Moos, Flächen rund um den Obstlehrpfad auf der Gemarkung Moos mit einer Fläche von rund 15 ha als Vorranggebiet Freiflächen-Photovoltaik mit in die Planung aufgenommen. Diese Flächen sind vollständig im Besitz des Landes Baden-Württemberg. Teile der Flächen sind Grünland, der Rest Ackerland. Durch diese Fläche führt ein Mittelspannungsstromkabel des regionalen Energieversorgers, was ein Abtransport des produzierten Stroms ermöglichen würde.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung zur Ausarbeitung einer Stellungnahme unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beratung.

 

4. Teilfortschreibung des Regionalplans Hochrhein-Bodensee

Entwurf zur Anhörung der Teilfortschreibung 3.2 Windenergie (Kapitel 4.7.2)

Der Landesgesetzgeber hat im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) festgelegt, dass die Regionalplanung geeignete Flächen für den beschleunigten Ausbau der Windenergie sichern soll. Gemäß § 20 und 21 des KlimaG BW sollen Landesflächenziele von insgesamt 2% der Regionsfläche für Windenergie und Freiflächenphotovoltaik erreicht werden. Der Regionalverband Hochrhein-Bodensee setzt diese Flächensicherung durch die Teilfortschreibungen des Regionalplans für Freiflächen-Photovoltaik (3.1) und Windenergie (3.2) um. Der Teilregionalplan Windenergie befindet sich derzeit in der Beteiligungsphase.

Drei Gemeinderäte und die Verwaltung haben eine Stellungnahme vorformuliert. Beide wurden in der Sitzung vorgetragen und die Unterschiede ausgiebig diskutiert. Die Beschlussfassung, welche Stellungnahme eingereicht wird, wurde vertagt. Nach dem letzten Tagesordnungspunkt der öffentlichen Sitzung wurde die Diskussion fortgeführt. Nach kleineren Korrekturen wurde beschlossen, die Stellungnahme der Verwaltung als die Stellungnahme der Gemeinde an den Regionalverband Hochrhein-Bodensee einzureichen. In der Stellungnahme wurde unter anderem die Bedeutung des Waldes für den Hochwasserschutz, die geologische Besonderheit des Schienerberg, das kulturelle Erbe sowie die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft, Klima, Mensch und weiteres thematisiert.

Es wurde vereinbart, die Stellungnahme der drei Verfasser in deren Namen mit zu versenden.

 

5. Kinderbetreuung - Örtliche Kindergartenbedarfsplanung 2024/2025

Der Kindergartenbedarfsplan der Gemeinde Moos wird jährlich fortgeschrieben. Die Bedarfsplanung gibt einen Überblick über die vorhandenen Angebote, formuliert den Bedarf und gibt Orientierung für weitere Planungen im Bereich der Kinderbetreuung. Einrichtungen, die im Kindergartenbedarfsplan aufgenommen sind, haben Anspruch auf finanzielle Förderung durch die Gemeinde.

Nach den derzeitigen Ist-Belegungen und den künftigen Wunschbelegungen mit Stichtag 01.07.2024 reichen die Plätze im Krippen- und im Kindergartenbereich aus. Unter Berücksichtigung der aktuellen Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2024/2025 beim Kindergarten „Villa Pfiffikus“ und beim Kath. Kindergarten „St. Blasius“ könnten alle Anmeldungen berücksichtigt werden.

Der Gemeinderat hat festgestellt, dass die bereitgestellten Plätze für die Kinderbetreuung im Krippen- und Kindergartenbereich ausreichend sind und hat die vorhandenen Plätze der Gemeinde, der Kath. Kirche und des Vereines Hilfe von Haus zu Haus in die Kindergartenbedarfsplanung 2024/2025 mit aufgenommen.

In diesem Zusammenhang berichtete Bürgermeister Krauss von dem Wasserschaden in der Krippengruppe im Rathaus.

 

6. Schreiben des Elternbeirates Kindergarten „Villa Pfiffikus“

- Antrag auf Erhöhung der Leitungsfreistellung und Aufstockung der Stellenanteile

Der Elternbeirat des Kindergartens „Villa Pfiffikus“ Moos setzte mit Datum vom 27.06.2024 ein Schreiben auf, welches an den Bürgermeister und die Gemeinderäte adressiert und interessierten Eltern zur Verfügung gestellt wurde. Inhalt dieses Schreibens sind diverse Forderungen an die Gemeinde, welche von Eltern an den Elternbeirat herangetragen wurden. Der Elternbeirat stellte in der Sitzung seine Forderungen und Befürchtungen vor. Der Gemeinderat lehnte die Forderungen des Elternbeirates ab.

 

7. Vergabe von Bauplätzen im Neubaugebiet Eichweg III

Zu Beginn der Veräußerung der Wohnbaugrundstücke im Baugebiet Eichweg III standen insgesamt 33 Baugrundstücke zur Verfügung. In den Jahren 2018 bis 2024 wurden davon 30 Baugrundstücke veräußert, so dass derzeit noch 3 Baugrundstücke zur Verfügung stehen. Davon ist ein Wohnbaugrundstück für ein Einzelhaus und zwei für Doppelhaushälften vorgesehen. Der Gemeinderat hat beschlossen, erst im Herbst 2025 Bauplätze im Neubaugebiet Eichweg III zu vergeben.

 

8. Bauangelegenheiten

8.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Flst. 3606, Gemarkung Weiler, Am Vogelsang 2, 78345 Moos-Weiler

Der Gemeinderat erteilte dem Neubau eines Einfamilienhauses und Garage, Flst. 3606, Gemarkung Weiler, Am Vogelsang 2, 78345 Moos-Weiler sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmte den Befreiungen aus dem Bauvorbescheid vom 15.12.2022 - Summe des seitlichen Grenzabstands, die Überschreitung der Traufhöhe, die Überschreitung des Kniestocks, die Errichtung von Nebenanlagen Garage/Stellplatz nach § 31 Abs. 2 BauGB - zu. Der Gemeinderat erteilte keine Befreiungen für eine weitere Erhöhung der Traufhöhe.

 

8.2 Neubau eines Wohnhauses, Flst. 831/1, Gemarkung Iznang, Schorengasse 4, 78345 Moos-Iznang

Der Gemeinderat erteilte dem Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten auf dem Flst. 831/1, Gemarkung Iznang, Schorengasse 4, 78345 Moos-Iznang, nach § 36 Abs. 1 BauGB sein Einvernehmen bei Verlegung der Stellplätze in Bereich des Flurwegs auf seinem Grundstück.

 

8.3 Errichten eines unbeheizten, verglasten Anbaus im Terrassenbereich des Wohnhauses, Flst. 264/2, Gemarkung Iznang, Unter Eichen 10, 78345 Moos-Iznang

Der Gemeinderat erteilte nachträglich sein Einvernehmen zur Errichtung eines unbeheizten, verglasten Anbaus im Terrassenbereich des Wohnhauses, Flurstück 264/2, Gemarkung Iznang, Unter Eichen 10, 78345 Moos-Iznang, gemäß § 36 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 34 Abs.1 BauGB.

 

8.4 Abbruch eines Schopfes mit Gemüselager und Brennerei. Neubau eines EFH mit Gemüselager, Büro und Brennerei im EG, Flst. 164, Gemarkung Iznang, Seestraße 6a, 78345 Moos-Iznang
Der Gemeinderat erteilte nach § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB sein Einvernehmen zum Abbruch des bestehenden Schopfes mit Gemüselager und Brennerei sowie zum

Neubau eines Einfamilienhauses mit integriertem Gemüselager, Büro und Brennerei im Erdgeschoss auf dem Flurstück 164, Gemarkung Iznang, Seestraße 6a, 78345 Moos-Iznang.

 

9. Ausnahme der Quotenregelung im Neuen Hafen Moos, Steg Iznang und Bojenfeld Iznang

Dieser Tagesordnungspunkt wurde auf Antrag eines Gemeinderates von der Tagesordnung genommen.

 

10. Sanierung Rathaus Iznang - Vergabeentscheidung von Bauleistunge

In der Gemeinderatssitzung am 04.07.2024 wurden Auftragsvergaben für Dach-, Fachwerk- und Gerüstbauarbeiten beschlossen. Fenster- und Sanitärarbeiten standen noch aus. Hierzu wurden Angebote eingeholt. Wirtschaftlichster Anbieter für Blechnerarbeiten ist die Fa. Weschenfelder, Radolfzell für 58.977,59 €, für Glaserarbeiten Fa. Etter, Rosenfeld für 49.161,71 €, für Sandsteinarbeiten Fa. Neitsch, Stockach für 12.605,31 €, für Schreinerarbeiten Fa. Weiermann, Gaienhofen für 8.256,22 €, für Malerarbeiten Fa. Misol, Konstanz für 50.071,04 € und für Sanitär und Heizung Fa. Weschenfelder, Radolfzell für 12.100,87 €. Die Auftragssumme für die sechs Angebote beläuft sich insgesamt auf 191.172,74 € (brutto).

Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der einzelnen Gewerke an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter.

 

11. Sanierung Bürgerhaus Moos

11.1 Projektbeschluss

In den letzten Jahren haben Starkregenereignisse immer wieder die Schwächen des Bürgerhauses offengelegt, insbesondere das Dach, das zunehmend undicht wurde. Um dem entgegenzuwirken, wurden im Haushalt für 2024 Mittel in Höhe von 100.000 Euro für die Dachsanierung sowie weitere 200.000 Euro für die Sanierung der Fassade und Fenster im Haushalt 2025 eingeplant.

 

Doch Anfang Juni 2024 führte ein erneutes Starkregenereignis zu weiteren Wasserschäden, die im weiteren Jahresverlauf auch den Parkettboden im Seminarraum in Mitleidenschaft zogen. Die Versicherung teilte mit, dass dieser Schaden nicht als Versicherungsschaden anerkannt wird. Angesichts dieser neuen Schäden wird deutlich, dass eine umfassende Reparatur oder Sanierung des Bürgerhauses dringend notwendig ist.

 

Der Gemeinderat fasste den Projektbeschluss zur Sanierung des Bürgerhauses (Dach, Fenster und Fassade) auf der Grundlage der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung durch das Architekturbüro Poth. Die Verwaltung wurde mit der Umsetzung des Projektbeschlusses beauftragt.

 

11.2 Vergabeentscheidung von Architektenleistungen

Das Architekturbüro Poth, das bereits eine von der Verwaltung beauftragte Vorplanung für die Vorstellung im Gemeinderat erstellt hat, hat ein Angebot für die Leistungsphasen 1 – 9 gemäß der HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung) eingereicht. Basierend auf einer Gesamtkostenschätzung von rund 633.131 Euro ergibt sich aus dem vorliegenden Angebot ein Honorar in Höhe von 95.107,00 Euro brutto.

Der Gemeinderat vergab die Architektenleistungen der Leistungsphasen 1 – 9 für die geplante       Sanierung des Bürgerhauses (Dach, Fassade und Fenster) an das Architekturbüro Poth aus           Radolfzell.

 

11.3 Vergabeentscheidung von Reparaturleistungen

Im Rahmen der Wartung und Sanierung/Reparatur ist die Instandhaltung der Oberlichter notwendig. Wirtschaftlichster Anbieter bei der Lichtbandsanierung ist die Fa. Ziegler & Dietrich, Singen für 22.312,26 €; bei den Gerüstbauarbeiten Fa. Zielke, Rielasingen-Worblingen für 3.391,50 € und bei der Anpassung Zuleitungen für Notstrom Fa. Wagner, Radolfzell für 19.177,09 €. Die Auftragssumme für die drei Angebote beläuft sich insgesamt auf 44.880,85 € (brutto).

Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der einzelnen Gewerke an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter.

 

12. Bürgerfragestunde - Verschiedenes - Bekanntgaben – Anträge

Bekanntgaben

Bürgermeister Krauss gab bekannt, dass das Landratsamt ein Online-Brennholzportal eingeführt hat. Zudem gab er bekannt, dass eine Erzieherin und ein Bauhofmitarbeiter eingestellt worden sind. Den Gemeinderäten lag zu Beginn der Sitzung ein Merkblatt aus, die die Möglichkeiten der Gemeinderäte in Bezug auf Geschäftsordnungsanträgen beinhaltet. Des Weiteren gab Bürgermeister Krauss einen Überblick über die jüngst genehmigten Bauvorhaben und alle Gemeinderäte wurden zur Eröffnung der Zweiradausstellung in der Torkel am 21.09.24 um 18 Uhr eingeladen.

 

Bürgerfragestunde

Ein Bürger erkundigte sich nach dem Flächenansatz für die Photovoltaikflächen und fragte, ob Alternativen geprüft worden sind. Daraufhin konnte Bürgermeister Krauss entgegnen, dass Flächen im Gewann Blatt geprüft wurden, welche aus verschiedenen Gründen jedoch als nicht geeignet galten.

Weiter wurde gefragt, ob es Fachleute gibt, die im Falle eines Windkraftbrandes zur Stelle sind. Dieses wird im Rahmen der Bauantragsverfahren unter Brandschutz thematisiert. 

Eine weitere Frage war, ob sich jemand mit den Erdrutschen am Schienerberg auseinander gesetzt hat. Dies wurde in der Stellungnahme der Verwaltung aufgeführt.