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Kurzbericht aus der Gemeinderatsitzung am 16.05.2024
icon.crdate23.05.2024
GR Kurzbericht vom 16.05.2024
Kurzbericht aus der Gemeinderatsitzung am 16.05.2024
Hausärztliche Versorgung in Moos
- Kauf der Hausarztpraxis in der Dorfstraße 1 in Moos
Die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung ist, gerade für den ländlichen Raum, eine immer größer werdende Herausforderung. In den vergangenen Jahren haben bereits sehr viele Hausärzte aus Altersgründen ihre Praxis aufgeben und hatten keinen Nachfolger finden können. Derzeit sind zu dem mehr als die Hälfte der Hausärzte im Landkreis Konstanz schon 55 Jahre alt oder älter. Zur Infrastruktur einer Gemeinde gehört aus Sicht der Verwaltung jedoch auch eine Grundversorgung im Bereich Ärzte und Zahnärzte.
Seit Juni 2016 führt Dr. Wolfgang Schöller die Hausarztpraxis in der Dorfstraße 1 in Moos als Zweigpraxis zur eigenen Praxis in der Konstanzer Straße in Radolfzell.
Die Räumlichkeiten werden nun vom Eigentümer verkauft. Herr Schöller äußerte gegenüber der Verwaltung die Sorge, dass aufgrund des Verkaufs ggf. ein Fortbestand der Praxis gefährdet sein könnte. Er regte an, dass die Gemeinde die Räumlichkeiten erwerben und weiter an ihn verpachten könnte. Dr. Schöller würde der Gemeinde im Gegenzug für mindestens die nächsten 10 Jahre den Fortbestand der Praxis und einen Ausbau der Sprechzeiten in Moos zusagen.
Der Gemeinderat hat den Kauf des Miteigentumsanteils von 54/1000 am Grundstück Flst. 5, Dorfstraße 1 in Moos verbunden mit dem Teileigentum an der im Aufteilungsplan unter Nr. 21 bezeichneten gewerblichen Raumeinheit zum Kaufpreis von 378.000 € beschlossen. Zudem hat der Gemeinderat die mit dem Kauf verbundene überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 205.000 € beschlossen und die Verwaltung beauftragt, einen Pachtvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren mit Herrn Dr. Schöller abzuschließen.
Bauangelegenheiten
4.1 Bauvorbescheid Umnutzung einer Scheune in drei Wohneinheiten, FlSt. 944, Gemarkung Bankholzen
Der Gemeinderat vertagte die Beschlussfassung.
4.2 Wohnhausneubau mit Garage und Carport, Flst. 3606/1, Gemarkung Weiler, Am Vogelsang 2a, 78345 Moos-Weiler
Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben Wohnhausneubau mit Garage und Stellplatz, Flst. 3606/1, Gemarkung Weiler, Am Vogelsang 2a, 78345 Moos-Weiler sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmte den Befreiungen aus dem Bauvorbescheid vom 15.12.2022 - Summe des seitlichen Grenzabstands, die Überschreitung der Traufhöhe, die Überschreitung des Kniestocks, die Errichtung von Nebenanlagen Garage/Stellplatz nach § 31 Abs. 2 BauGB zu.
Der Gemeinderat erteilte keine Befreiungen für die Überschreitung der Geschossflächenzahl, die Errichtung des Carports und die Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche im Bereich der Terrasse.
5. Vergabe von zwei Gastliegeplätzen im Hafen Moos
Die Firma MIZU GmbH aus Hilzingen entwickelt Elektroboote, die mithilfe eines Wechselakkusystems betrieben werden. Die Gemeinde Moos unterstützt das Projekt der Firma MIZU GmbH, da hierdurch die E-Mobilität von Booten vorangebracht wird.
Die Verwaltung hat sich, in Absprache mit den Hafenmeistern, dazu entschlossen, für die Saison 2024 Gastliegeplätze (AH043 und NH157), zu den Gastliegeplatz-Konditionen, an die Firma MIZU GmbH zu vergeben. Die Firma MIZU GmbH hat nun Zeit, das Gewerbe anzumelden, das Akkusystem zu implementieren und die Boote fertigzustellen. Im Anschluss an diese Saison wird darüber entschieden, ob die Firma für die kommenden Jahre einen gewerblichen Liegeplatz zur Verfügung gestellt bekommt.
6. Anpassung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung
Zum 19. März 2024 ist eine Änderung der Verordnung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) in Kraft getreten. Die darin angepassten Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge sind ab Inkrafttreten für alle Einsätze der Feuerwehr zu erheben.
Die Änderungssatzung wurde wie vorgelegt beschlossen.
7. Neuer Tetra BOS Digitalfunk in den Feuerwehrfahrzeugen
- Vergabeentscheidung
Der Gemeinderat hat die Vergabe des Digitalfunks für die vier Feuerwehrfahrzeuge MTW, GW-T, LF10 und LF8 an den wirtschaftlichsten Anbieter, Firma MEDER CommTech GmbH zum Angebotspreis in Höhe von 44.680,18 € brutto beschlossen.
8. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 Gemeinde Moos
In der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 ist das gesamte kommunale Vermögen sowie die Schulden zu erfassen und zu bewerten. Hierbei sind die Bewertungsgrundsätze nach § 43 GemHVO zwingend zu beachten. Für die Bewertung des Vermögens und der Schulden der Gemeinde wurde der Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des NKHR in der Fassung der 3. Auflage herangezogen.
Der Gemeinderat hat auf Grund von §§ 95 und 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Moos festgelegt. Die entsprechenden Werte können dieser Höri-Woche Ausgabe oder unserer Homepage entnommen werden. Des Weiteren hat der Gemeinderat die ausgeführten und angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschlossen sowie die örtliche Wertgrenze zur Bilanzierung von Vorräten auf 10.000 € festgelegt.
9. Jahresabschluss 2019 Moos
- Beschlussfassung
Der Haushaltsplan wurde auf der Grundlage des Haushaltserlasses des Landes erstellt.
Durch die Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht wurden die bisherigen kameralen Unterabschnitte und Haushaltsstellen entsprechend einer Überleitungstabelle auf die neuen Produkte und Konten übergeleitet. Im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung wurden dann entsprechend der Zuordnungsvorschriften des Kontenrahmens die Aufwendungen und Erträge auf dem jeweiligen Produkt bzw. dem Sachkonto verbucht. Aus diesem Grund ergaben sich deutliche Verschiebungen zwischen den geplanten Ansätzen und den tatsächlichen Rechnungsergebnissen.
Durch die kamerale Überleitung der Abschreibungswerte aus der bestehenden Anlagenbuchhaltung ergaben sich große Verwerfungen. Durch die pauschale Bewertung des Infrastrukturvermögens werden deutlich höhere Anschaffungs- und Herstellungskosten, u.a. im Produkt 5410 Straßen, ausgewiesen. Dies führt zu deutlich höheren Abschreibungen. Im Gegenzug konnten jedoch Sonderposten für die erhaltenen Beiträge entsprechend einem Anteil von 90 % des pauschal bewerteten Straßenanlageguts verbucht werden, so dass auch die Summe der aufgelösten Investitionszuwendungen sich deutlich erhöht.
Das ordentliche Ergebnis beträgt 342.129,47 € und übertrifft das geplante negative Ergebnis von
-242.000 € deutlich. Höheren Erträgen von +320 T€ standen geringere Aufwendungen von -264 T€ gegenüber. Durch die Veräußerungen von Bauplätzen und weiteren Vermögensgegenständen konnten außerordentliche Erträge von rd. 475 T€ erzielt werden. Die Aufgliederung der Breitbandinfrastruktur in das Breitbandnetz mit aktiver und passiver Infrastruktur und die Darstellung des zur Vermögensverwaltung zählenden Leerrohrnetzes, verursacht außerordentliche Aufwendungen von rd. 64 T€. Das außerordentliche Ergebnis beträgt rd. 411 T€. Das Gesamtergebnis beträgt somit insgesamt 753.122,32 €.
Der Werteverzehr der Gemeinde konnte somit bereits im ersten doppischen Jahr vollumgänglich erwirtschaftet werden.
Im Finanzhaushalt konnten nicht alle Investitionen vollzogen werden wie geplant.
Im Haushaltsjahr 2019 wurde mit dem Anbau am Kindergarten Bankholzen begonnen. Die geplanten Haushaltsmittel von 1 Mio. € wurden nur anteilig in Anspruch genommen. Mit der Generalsanierung der Schorengasse wurde ebenfalls begonnen, jedoch konnten nicht alle Gewerke in 2019 umgesetzt werden. Diese Maßnahme verzögerte sich in das Folgejahr. Die für den Bau einer Flüchtlingsunterkunft zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel wurden nicht beansprucht. Mit dem Bau der Sporthalle wurde begonnen. Die Außenanlagen konnten erst in 2020 fertig gestellt werden. Auch der Ausbau des Leerrohrnetzes für die künftige Breitbandversorgung wurde vorangetrieben.
Insgesamt waren rd. 7,44 Mio. € an investiven Ausgaben im Haushalt eingeplant, hiervon wurden rd. 5,6 Mio. € verausgabt.
Die geplanten Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen konnten nur rund zur Hälfte vollzogen werden. Die eingeplanten Zuschüsse für den Kindergartenanbau in Bankholzen und den Breitbandausbau konnten noch nicht in voller Höhe abgerufen werden.
Die mit 3,09 Mio. € eingeplanten Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betrugen im Ergebnis 1,59 Mio. €
Im Haushaltsjahr 2019 war eine Kreditaufnahme von 2,2 Mio. € geplant. Für die Mitfinanzierung der Sporthalle wurde eine Kreditaufnahme von 2 Mio. € getätigt. Die ordentliche Tilgung betrug 327 T€ und lag über dem Planansatz. Der Schuldenstand betrug zum Jahresende rd. 3,68 Mio. €.
Zu Beginn des Haushaltsjahres betrug der Anfangsbestand an Zahlungsmittel rd. 3,27 Mio. € Unter Berücksichtigung der Änderungen des Finanzmittelbestands -451 T€. € und dem Saldo aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen (-779 T€) verringert sich der Endstand an Zahlungsmitteln um rd. 1,23 Mio. € auf rd. 2,04 Mio. € zum 31.12.2019.
Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss 2019 festgestellt. Die Bewirtschaftung aller Erträge und Aufwendungen sind auf der Grundlage des Haushaltsplanes erfolgt, Haushaltsüberschreitungen den Vorschriften des § 84 GemO entsprechend behandelt worden; im Übrigen wurde den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen zugestimmt. Die nach kaufmännischen und steuerrechtlichen Regeln aufgestellten Betriebsergebnisse der Betriebe gewerblicher Art (Sportstättenbetrieb Mooswald, Sporthafenbetrieb, Badeplatzbetrieb, Fremdenverkehrsbetrieb, Wasserversorgungsbetrieb, Stromversorgungsbetrieb und Breitband) wurden festgestellt.
Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellte der Gemeinderat am 16.05.2024 den Jahresabschluss für das Jahr 2019 fest. Die entsprechenden Werte können dieser Höri-Woche Ausgabe oder unserer Homepage entnommen werden.
10. Kindergarten – Änderung der Benutzungsgebühren zum 01.09.2024
Bei der Gemeinde Moos wird die von den kommunalen und kirchlichen Spitzenverbänden empfohlene einheitliche Gebührenregelung angewandt. Dieses System wird regelmäßig der Kostenentwicklung angepasst, zuletzt für das Kindergartenjahr 2023/2024.
Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen haben sich darauf verständigt, bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2024/2025 die benannten Kostensteigerungen auf zwei Jahre zu verteilen. Für das Kindergartenjahr 2024/2025 wird eine Steigerung von 7,5 Prozent empfohlen. Für das übernächste Kindergartenjahr wird eine Steigerung von 7,3 Prozent empfohlen. Hierbei sind die zu erwartenden Tarifsteigerungen ab dem 01.01.2025 noch nicht berücksichtigt.
Die vorgeschlagene Änderung der Anlage 1 zu § 5 Absatz 2 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Moos – Benutzungsgebühren wurde beschlossen.
11. Neue Trafostation des EKS im Steinerweg in Bankholzen
Das EKS plant in den nächsten Jahren den Ausbau des Stromnetzes auf der Höri. Dabei sollen auch die Hochspannungsleitungen rund um Bankholzen in den Boden verlegt werden. Dazu plant das EKS eine zweite Netzstation in Bankholzen, was eine massive Verbesserung der Versorgungssicherheit mit sich bringt. Diese Netzstation soll im Last -und Produktionsschwerpunkt stehen, um die Verluste zu minimieren und Spannungserhöhungen oder sonstige Netzstörungen durch erneuerbare Produktionseinspeisungen möglichst zu vermeiden.
Der gewählte Trafostandort im Steinerweg wird in Zukunft auch ein wichtiger Knotenpunkt für Umschaltungen im Mittelspannungsnetz der Höri sein, was wiederrum eine Verbesserung der Versorgungssicherheit mit sich bringt.
Die angedachte Trafostation ist 4,60 m x 3,00 m groß und soll im Steinerweg auf dem gemeindlichen Grundstück Flst. 1349/1 platziert werden.
Der Gemeinderat hat beschlossen, dem EKS die notwendige Fläche zur Errichtung der Trafostation im Steinerweg zur Verfügung zu stellen.
12. Bürgerfragestunde – Verschiedenes – Bekanntgaben – Anträge
12.1 Bürgermeister Krauss gab bekannt, dass der Kaufvertrag für den sozialen Wohnungsbau notariell beurkundet wurde.
12.2 Eine informelle Abfrage unter den Gemeinderäten ergab, dass die Straßenbeleuchtung nicht an die Buszeiten abgestimmt werden soll (bis 01:30 Uhr nachts) und es somit nicht zu längeren Straßenbeleuchtungszeiten kommen wird.
12.3 Der Bodenseeschifffahrtsbetrieb hat aufgrund Personalmangel Fahrten an den Wochentagen Montag bis Mittwoch eingestellt. Auf Initiative der Gemeinde Moos und der Stadt Radolfzell ist es gelungen, ein Ersatzangebot zu schaffen, das im Zeitraum vom 26.06. - 31.08. immer mittwochs viermal ein Schiff der URH eine Rundfahrt anbieten wird.
12.4 Eine Gemeinderätin machte auf die Petition für das Hesse-Haus in Gaienhofen aufmerksam.
12.5 Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat wurde die Möglichkeit der Ferienbetreuung auch für die Vorschulkinder aus dem katholischen Kindergarten erörtert.