Archiv Kurzberichte: Gemeinde Moos

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Archiv Kurzberichte

Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 20.01.2022

icon.crdate28.01.2022

Meldung vom Freitag, 28.01.2022

Betriebsgebäude Bauhof Moos, geplanter Werkshallenanbau

-           Vorstellung Erweiterungsplanung

Der Bauhof Moos besteht aus zwei Gebäuden sowie Freilagerflächen. In einem Gebäude befinden sich neben den Lager- und Werkstätten auch noch Büro-, Sanitär- und Aufenthaltsräume der Mitarbeiter. Aufgrund der immer breiter und komplexer werdenden Aufgabengebiete des Bauhofs reicht der derzeit vorhandene geschlossene Lager- und Werkstattbereich nicht mehr aus.

Daher ist angedacht, die geschlossene Hallenfläche durch einen 2-torigen Hallenanbau zu vergrößern. Nach der vom beauftragten Architektenbüro erstellten groben Kostenkalkulation belaufen sich die Baukosten auf rund 375.000 €. Im Haushaltsplan sind die für die geplante Erweiterung nach jetzigem Kenntnisstand erforderlichen investiven Mittel veranschlagt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Werkshallenanbau des Bauhofs wie vorgestellt umzusetzen und beauftragte die Verwaltung die notwendige Vergabe der Architektenleistungen vorzubereiten.

 

Bewirtschaftungsplan 2022 für den Gemeindewald Moos

Das Kreisforstamt hat den Bewirtschaftungsplan 2022 zur Herbeiführung des Zustimmungsbeschlusses nach § 51 Landeswaldgesetz vorgelegt. Der Bewirtschaftungsplan ist durch den zuständigen Förster und den Amtsleiter des Kreisforstamtes in der Sitzung erläutert worden. Weiter ist ein Überblick über die Situation in der Waldwirtschaft und der Bericht für das Jahr 2021 geben worden. Der Gemeinderat stimmte dem Bewirtschaftungsplan 2022 für den Gemeindewald Moos einstimmig zu.

 

Bebauungsplan "Bettnang, 1. Änderung" im vereinfachten Verfahren

- Billigung des Änderungsentwurfs

- Beschluss über die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs und die Beteiligung   

  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Im Zuge eines Bauantrags wurde festgestellt, dass die maximalen Firsthöhen für die zulässigen Gebäudehöhen im Plangebiet nicht hinreichend genau definiert sind. Dies soll im vorliegenden Änderungsverfahren korrigiert werden. In seiner Sitzung am 18.11.2021 hat der Gemeinderat über die Änderung des Bebauungsplans „Bettnang“ beraten und die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.

Im Rahmen der Änderung wird ergänzend die maximale Firsthöhe für jedes Baufenster definiert. Hierzu werden die maximal zulässigen Gebäudehöhen über Normalnull im Bebauungsplan aufgenommen. Damit wird zusammen mit den übrigen Festsetzungen eine eindeutige Höhenbegrenzung vorgenommen.

Bezugspunkte für die Festsetzung der maximalen Firsthöhe bilden die Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) über Normalnull, die bestehenden Firsthöhen und die Einfügung in das Ortsbild. Im Regelfall ist eine maximale Firsthöhe von ca. 10 m über der vorhandenen EFH festgesetzt worden. Die entsprechende Vermessung des Gebietes erfolgte durch ein Ingenieurbüro.

Soweit die errechnete maximale Firsthöhe unterhalb der tatsächlichen Firsthöhe lag, ist die tatsächliche Firsthöhe festgesetzt worden. Soweit auf dem Grundstück bisher keine Gebäude vorhanden bzw. genehmigt/ gebilligt worden sind, hat man sich bei der maximalen Firsthöhe an der Umgebungsbebauung orientiert.

Die einzelnen festgesetzten maximalen Firsthöhen für jedes Baufenster ergeben sich aus dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 16.12.2021.

Der Gemeinderat billigte mehrheitlich den Änderungsentwurf „Bettnang, 1. Änderung“ in der Fassung vom 16.12.2021 und beschloss ihn nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Unterlagen im Internet einzustellen (§ 4a Abs. 4 BauGB).

Der Gemeinderat beauftragte mehrheitlich die Verwaltung die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durch Offenlage und die Behördenanhörung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Bauangelegenheiten

Der Gemeinderat erteilte dem Nachtrag zum Bauantrag Abbruch eines Schuppens und Neubau eines Einfamilienhauses mit Balkon einstimmig nicht sein Einvernehmen. Es wurde keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt, da die Grundzüge der Planung berührt werden.

 

Aktuelle Information zur Erfüllung der Flüchtlingsquote in der Gemeinde Moos 2022

Die Unterbringung von Geflüchteten ist eine wichtige Aufgabe der Gemeinde. Die Erfüllungsquote zum 31.12.2021 der zu unterbringenden Geflüchteten lag bei 70 Personen. Diese Quote ist, aufgrund der höheren Zuwanderung in die BRD und daraus resultierend höhere Quote im Landkreis, höher als die geplante Quote von ursprünglich 66 Personen. Ziel ist es die geflüchteten Personen dezentral im Gemeindegebiet unterzubringen und keinen Container kaufen/mieten zu müssen.

Im Jahr 2022 müssen durch die Gemeinde Moos insgesamt zwischen 80 bis 85 Personen aufgenommen werden. Bei aktuell 59 untergebrachten Personen liegt die Erfüllungsquote bei 69%. Ende Februar 2022 wird mit einer Unterbringung von insgesamt 71 Personen gerechnet, was einer Erfüllungsquote von 83% entspricht. Aktuell fehlt eine Wohnung für 2 Personen.

Die Gemeinde Moos sucht dringend weitere Mietwohnungen, um Familien unterbringen zu können. Mit mindestens drei 2 – 3 Zimmerwohnungen könnte die Gemeindequote für 2022 für die Gemeinde Moos erfüllt werden. Der Gemeinderat nahm die Beschlussvorlage zur Kenntnis.

 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Bürgermeister Krauss gab bekannt, dass in der letzten nichtöffentlichen Sitzung der Gemeinderat einstimmig einen Zuschuss für den Erwerb eines Balkenmähers an den BUND in Höhe von 2.000,00 € beschlossen hat.

 

Bürgerfragestunde – Verschiedenes – Bekanntgaben – Anträge

Pflanzung von Bäumen

Eine Bürgerin verwies auf im Bebauungsplan „Bettnang“ zum Erhalt festgesetzte Bäume und erkundigte sich, wann die Bäume neu gepflanzt werden. Bürgermeister Krauss wird die Angelegenheit prüfen.

Offenlage vorhabenbezogener Bebauungsplan „Seniorenwohnanlage Seestraße“

Hauptamtsleiterin Jahn erläuterte, dass im Zusammenhang mit der erneuten Offenlage des geänderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenwohnanlage Seestraße“ beabsichtigt ist, dass Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit und der Behörden nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs abgegeben werden können. Der Gemeinderat erhob keine Einwände.

Fahrstrecke Höri-Bus

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde aufgezeigt, dass die letzten Höri-Busse am Abend nicht über Bankholzen und Weiler fahren und dies nicht bürgerfreundlich ist. Weiter stimmt die Taktung mit dem Zug in Richtung Radolfzell am Abend nicht mehr. Bürgermeister Krauss wird sich der Sache annehmen.

Sachstand Querungshilfe Moos

Ein Gemeinderat erkundigt sich nach dem Sachstand zur Querungshilfe im Bereich des Hofladens in Moos. Bürgermeister Krauss erklärte, dass der Sachverhalt in Bearbeitung ist.