Einwohnermeldeamt: Gemeinde Moos

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Fahrplanauskunft auf der bwegt
Auf unserer Webseite bieten wir den Service der Fahrplanauskunft der Webseite bwegt.de an,ein Service der MENTZ GmbH (Grillparzerstraße 18, 81675 München)
Verarbeitungsunternehmen
MENTZ GmbH Grillparzerstraße 18, 81675 München
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Fahrplanauskunft

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 

Zur Nutzung des Formulars können dabei folgende nicht personenbezogene Daten angegeben werden:

  • Mobilitätseinschränkungen
  • Start-/und Zielorte
  • Abfahrts-/Ankunftszeit
  • Reisezeitraum
  • Verkehrsmittel
  • Fahrradmitnahme
  • Umsteigezeigeinformationen
  • Mobilitätseinschränkungen

Zudem werden bei der Nutzung des Formulars und zur Ausspielung der Ergebnisse Ihre IP-
Adresse verarbeitet.

Zur Nutzung der kompletten Funktionen der elektronischen Fahrplanauskunft wird der Local
Storage des jeweiligen Browsers genutzt. Dabei werden insbesondere folgende Informationen
je nach genutzter Funktion gespeichert:

  • saveSettings: signalisiert dem SL3+ beim Neuladen, dass Suchoptionen gespeichert wurden und sich im local storage befinden
  • settings: Suchoptionen wie gewünschte Verkehrsmittel, Verbindungsart, maximale Fußwegzeit usw.
  • Die zuletzt verwendete Größe der Karte in einer Detailansicht (nur in der mobilen Ansicht)
  • Die zuletzt verwendete Größe der Karte in der Standardansicht (nur in der Desktop-Ansicht)
  • favorites: die als Favoriten deklarierten Vorschläge in der Start- und Zieleingabe
  • lastODVSelected: die zuletzt ausgewählten Elemente in der Start- und Zieleingabe
  • Zustand der Checkbox "minütlich aktualisieren" (Abfahrtsmonitor)
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Wir binden das iFrame auf unserer Webseite auf Grund unseres berechtigten Interesses (Art. 6
Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO) ein, um den Usern die Vorteile der direkten Fahrplanabfrage
anzubieten.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Moos
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Moos
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate

Einwohnermeldeamt

Abfrage Bearbeitungsstand Ausweis und Pass

Ab sofort ist es Bürgerinnen und Bürgern möglich, ganz bequem rund um die Uhr den Status ihres Personalausweis- oder Reisepassantrags sowie des Antrags auf die eID-Karte online einzusehen.

Bei der Beantragung Ihres Ausweisdokumentes haben Sie von uns ein Informationsblatt erhalten. Diesem entnehmen Sie bitte die notwendigen Angaben für die Online-Auskunft:

  • Ausweisnummer
  • Art des Dokumentes (Personalausweis oder Reisepass)
  • Geburtsdatum

Benutzen Sie dazu bitte folgenden Link: Bearbeitungsstand abrufen

Beachten Sie, dass Sie auf die Seiten der Datenzentrale Baden-Württemberg weitergeleitet werden, die diesen Service für die Gemeinde Moos abwickelt.

Benachrichtigungen per E-Mail und SMS: Wurde bei der Antragstellung eine E-Mail-Adresse oder Handy-Nummer hinterlegt, erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller automatisch eine Benachrichtigung über den aktuellen Bearbeitungsstand ihres Antrags.

Änderungen bei der Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen ab 1. Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 ist es erforderlich, Passbilder digital zu erstellen und zu übermitteln. Dies dient der Erhöhung der Sicherheit und der Vereinheitlichung des Verfahrens zur Ausstellung von Ausweisdokumenten.​

Keine gedruckten Passbilder mehr akzeptiert
Ab diesem Datum werden ausschließlich digitale Passbilder akzeptiert; gedruckte Fotos auf Papier sind nicht mehr zulässig. Dies betrifft alle Arten von ausgedruckten Bildern, unabhängig davon, ob sie in Fotostudios, Drogeriemärkten oder Fotoautomaten erstellt wurden.​

Wie funktioniert die digitale Übermittlung von Passbildern?
Beispielsweise DM-Drogerie Markt oder Fotostudio Wöhrstein im Cano in Ihrer Nähe, bieten die Möglichkeit, Passbilder digital zu erstellen. Nach der Aufnahme werden die Bilder über ein sicheres System an die zuständige Behörde übermittelt. Kunden erhalten häufig einen QR-Code, den sie bei der Antragstellung vorlegen.​

Wichtige Hinweise:

  • QR-Code: Dieser Code enthält die notwendigen Informationen zum Passbild und ermöglicht es der Behörde, das Bild aus der sicheren Cloud abzurufen.​
  • Teilnehmende Fotografen: Um sicherzustellen, dass Ihr Passbild den Anforderungen entspricht und korrekt übermittelt wird, empfiehlt es sich, einen zertifizierten Fotografen zu wählen. 
    Eine Liste solcher Fotografen finden Sie unter hier.

Aktuelle Situation im Einwohnermeldeamt Moos:
Wir planen, die Möglichkeit zur Erstellung digitaler Passbilder direkt in unserem Einwohnermeldeamt einzuführen. Leider können wir derzeit keinen verbindlichen Liefertermin für die erforderliche Ausstattung durch die Bundesdruckerei nennen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis und empfehlen, vorerst die Angebote der teilnehmenden Fotografen in Anspruch zu nehmen.​

Empfehlung:
Informieren Sie sich bei Ihrem bevorzugten Fotografen über die angebotenen digitalen Passbildservices und den Ablauf der Übermittlung. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Passbild den aktuellen Anforderungen entspricht und der Antragsprozess reibungslos verläuft.​

Elektronische Wohnsitzanmeldung – Jetzt auch in Moos möglich!

Die Gemeinde Moos geht einen weiteren Schritt in Richtung digitale Verwaltung: Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger ihren Wohnsitz nach einem Umzug auch online anmelden – bequem, sicher, kostenlos und ganz ohne den Gang ins Rathaus.

Was ist die elektronische Wohnsitzanmeldung?

Die elektronische Wohnsitzanmeldung ermöglicht es, den gesamten Ummeldeprozess online zu erledigen:

  • Aktualisierung Ihrer Daten im Melderegister
  • Digitale Meldebestätigung zum Download
  • Adressaktualisierung auf Ihrem Ausweisdokument
  • Automatischer Versand von Adressaufklebern für Ausweis und Reisepass

Der Service wird über die zentrale Plattform des Bundes angeboten: Wohnsitzanmeldung
 

Wer kann sich online anmelden – und wen kann ich mit anmelden?

Die Anmeldung kann entweder allein oder im Familienverbund erfolgen:

  • Bei einem gemeinsamen Umzug meldet eine volljährige Person den Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige Kinder mit an, wenn bisher eine gemeinsame Wohnung bestand.
  • Kinder unter 16 Jahren müssen von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie einziehen.
  • Volljährige Personen mit gesetzlicher Betreuung, bei denen ein Betreuer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, werden durch diesen angemeldet.
  • Neugeborene, die in Deutschland geboren wurden, müssen nur angemeldet werden, wenn sie nicht in die Wohnung der Eltern oder Mutter ziehen.
 

Welche Unterlagen brauche ich?

Zur Nutzung des Online-Dienstes benötigen Sie:

  • Ein Nutzerkonto mit Online-Ausweisfunktion, z. B. über die BundID
  • Einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (inkl. PIN) oder eine eID-Karte (für EU-/EWR-Bürger:innen)
  • Ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
  • Die AusweisApp2 (Version 2.3.0 oder höher) für Smartphone oder Computer:
  • Eine Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist
    → Diese kann auch elektronisch über ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal erfolgen
 

Ablauf der Online-Anmeldung

  1. Rufen Sie den Onlinedienst auf: Wohnsitzanmeldung
  2. Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an
  3. Geben Sie Ihre neuen Wohnungsdaten ein und laden Sie ggf. die Wohnungsgeberbestätigung hoch
  4. Senden Sie den Antrag ab – Ihre Daten werden von der Meldebehörde geprüft
  5. Nach der Prüfung erhalten Sie eine Nachricht – Sie laden Ihre digitale Meldebestätigung herunter
  6. Anschließend erhalten Sie automatisch einen Adressaufkleber für Ihren Ausweis per Post
 

Bearbeitungszeiten:

  • Eingabe durch Sie: ca. 10 Minuten
  • Prüfung durch die Meldebehörde: ca. 3 Werktage
 

Rechtsgrundlagen

Die elektronische Wohnsitzanmeldung basiert auf folgenden Gesetzen und Vorschriften:

  • Bundesmeldegesetz (BMG): §§ 17, 21, 23, 23a, 24
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BMG: Nummern 17.1, 17.3, 22, 23.0–23.0.2
  • § 5 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum BMG
 

Fristen & Verpflichtung

  • Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug anmelden.
  • Dies gilt für die Anmeldung einer Haupt- oder alleinigen Wohnung.
  • Änderungen bei Nebenwohnungen sind weiterhin direkt bei der Meldebehörde vorzunehmen.
 

Kosten

Die Nutzung des Online-Dienstes ist für Sie komplett kostenlos.

 

Weitere Informationen & Hilfe

Elektronische Wohnsitzanmeldung starten

Antworten auf häufig gestellte Fragen
 

Für persönliche Beratung wenden Sie sich an das Bürgerbüro Moos oder bundesweit an die Behördennummer 115.