Einwohnermeldeamt
Abfrage Bearbeitungsstand Ausweis und Pass
Ab sofort ist es Bürgerinnen und Bürgern möglich, ganz bequem rund um die Uhr den Status ihres Personalausweis- oder Reisepassantrags sowie des Antrags auf die eID-Karte online einzusehen.
Bei der Beantragung Ihres Ausweisdokumentes haben Sie von uns ein Informationsblatt erhalten. Diesem entnehmen Sie bitte die notwendigen Angaben für die Online-Auskunft:
- Ausweisnummer
- Art des Dokumentes (Personalausweis oder Reisepass)
- Geburtsdatum
Benutzen Sie dazu bitte folgenden Link: Bearbeitungsstand abrufen
Beachten Sie, dass Sie auf die Seiten der Datenzentrale Baden-Württemberg weitergeleitet werden, die diesen Service für die Gemeinde Moos abwickelt.
Benachrichtigungen per E-Mail und SMS: Wurde bei der Antragstellung eine E-Mail-Adresse oder Handy-Nummer hinterlegt, erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller automatisch eine Benachrichtigung über den aktuellen Bearbeitungsstand ihres Antrags.
Digitales Passfoto direkt vor Ort – mit unserem neuen POINT ID-Gerät
Ab sofort können Sie Ihr biometrietaugliches Passfoto bequem und schnell direkt im Rathaus erstellen lassen – ganz ohne Umweg. Das Bild wird digital aufgenommen und automatisch in Ihren Antrag für Personalausweis oder Reisepass übernommen. Für die Erstellung fällt eine Gebühr von 6 € zusätzlich zur jeweiligen Dokumenten-Gebühr an.
Wichtiger Hinweis zur Nutzung der Passbilder
- Die digitalen Passbilder können nur für Personalausweis und Reisepass verwendet werden.
- Für Führerschein, Aufenthaltstitel und andere Dokumente sind weiterhin ausgedruckte Fotos erforderlich.
Digital ab 1. Mai 2025 – was das bedeutet:
- Seit dem 01. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Passfotos für Personalausweis und Reisepass verwendet werden.
- Ausgedruckte Fotos für diese Dokumente können nicht mehr akzeptiert werden, da sie vom System nicht erkannt werden.
Alternativ: Externe Fotodienstleister
Sie können Ihr Passfoto auch weiterhin bei zertifizierten Fotografen oder Drogeriemärkten (z. B. DM) erstellen lassen – ohne dass bei uns die 6 € Gebühr erhoben wird.
Eine komfortable Fotografensuche in Ihrer Nähe finden Sie unter: Alfo Passbild
Gebührenübersicht:
Dokument | Alter | Standardgebühr |
Personalausweis | ≥ 24 Jahre | 37,00 € |
< 24 Jahre | 22,80 € | |
Reisepass (32 Seiten) | ≥ 24 Jahre | 70,00 € |
< 24 Jahre | 37,50 € | |
Expresszuschlag | (für Reisepässe) | +32,00 € |
Vorläufiger Reisepass | Alle | 26,00 € |
Passfoto (POINT ID) | – | 6,00 € extra |
Terminvereinbarung nicht erforderlich!
Einfach zu unseren Öffnungszeiten vorbeikommen. Bei Fragen steht Ihnen unser Team im Einwohnermeldeamt Moos jederzeit gern zur Verfügung.
Elektronische Wohnsitzanmeldung – Jetzt auch in Moos möglich!
Die Gemeinde Moos geht einen weiteren Schritt in Richtung digitale Verwaltung: Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger ihren Wohnsitz nach einem Umzug auch online anmelden – bequem, sicher, kostenlos und ganz ohne den Gang ins Rathaus.
Was ist die elektronische Wohnsitzanmeldung?
Die elektronische Wohnsitzanmeldung ermöglicht es, den gesamten Ummeldeprozess online zu erledigen:
- Aktualisierung Ihrer Daten im Melderegister
- Digitale Meldebestätigung zum Download
- Adressaktualisierung auf Ihrem Ausweisdokument
- Automatischer Versand von Adressaufklebern für Ausweis und Reisepass
Der Service wird über die zentrale Plattform des Bundes angeboten: Wohnsitzanmeldung
Wer kann sich online anmelden – und wen kann ich mit anmelden?
Die Anmeldung kann entweder allein oder im Familienverbund erfolgen:
- Bei einem gemeinsamen Umzug meldet eine volljährige Person den Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige Kinder mit an, wenn bisher eine gemeinsame Wohnung bestand.
- Kinder unter 16 Jahren müssen von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie einziehen.
- Volljährige Personen mit gesetzlicher Betreuung, bei denen ein Betreuer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, werden durch diesen angemeldet.
- Neugeborene, die in Deutschland geboren wurden, müssen nur angemeldet werden, wenn sie nicht in die Wohnung der Eltern oder Mutter ziehen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Zur Nutzung des Online-Dienstes benötigen Sie:
- Ein Nutzerkonto mit Online-Ausweisfunktion, z. B. über die BundID
- Einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (inkl. PIN) oder eine eID-Karte (für EU-/EWR-Bürger:innen)
- Ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
- Die AusweisApp2 (Version 2.3.0 oder höher) für Smartphone oder Computer:
- Eine Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist
→ Diese kann auch elektronisch über ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal erfolgen
Ablauf der Online-Anmeldung
- Rufen Sie den Onlinedienst auf: Wohnsitzanmeldung
- Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an
- Geben Sie Ihre neuen Wohnungsdaten ein und laden Sie ggf. die Wohnungsgeberbestätigung hoch
- Senden Sie den Antrag ab – Ihre Daten werden von der Meldebehörde geprüft
- Nach der Prüfung erhalten Sie eine Nachricht – Sie laden Ihre digitale Meldebestätigung herunter
- Anschließend erhalten Sie automatisch einen Adressaufkleber für Ihren Ausweis per Post
Bearbeitungszeiten:
- Eingabe durch Sie: ca. 10 Minuten
- Prüfung durch die Meldebehörde: ca. 3 Werktage
Rechtsgrundlagen
Die elektronische Wohnsitzanmeldung basiert auf folgenden Gesetzen und Vorschriften:
- Bundesmeldegesetz (BMG): §§ 17, 21, 23, 23a, 24
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BMG: Nummern 17.1, 17.3, 22, 23.0–23.0.2
- § 5 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum BMG
Fristen & Verpflichtung
- Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug anmelden.
- Dies gilt für die Anmeldung einer Haupt- oder alleinigen Wohnung.
- Änderungen bei Nebenwohnungen sind weiterhin direkt bei der Meldebehörde vorzunehmen.
Kosten
Die Nutzung des Online-Dienstes ist für Sie komplett kostenlos.
Weitere Informationen & Hilfe
Elektronische Wohnsitzanmeldung starten
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Für persönliche Beratung wenden Sie sich an das Bürgerbüro Moos oder bundesweit an die Behördennummer 115.