Einwohnermeldeamt
Abfrage Bearbeitungsstand Ausweis und Pass
Ab sofort ist es Bürgerinnen und Bürgern möglich, ganz bequem rund um die Uhr den Status ihres Personalausweis- oder Reisepassantrags sowie des Antrags auf die eID-Karte online einzusehen.
Bei der Beantragung Ihres Ausweisdokumentes haben Sie von uns ein Informationsblatt erhalten. Diesem entnehmen Sie bitte die notwendigen Angaben für die Online-Auskunft:
- Ausweisnummer
- Art des Dokumentes (Personalausweis oder Reisepass)
- Geburtsdatum
Benutzen Sie dazu bitte folgenden Link: Bearbeitungsstand abrufen
Beachten Sie, dass Sie auf die Seiten der Datenzentrale Baden-Württemberg weitergeleitet werden, die diesen Service für die Gemeinde Moos abwickelt.
Benachrichtigungen per E-Mail und SMS: Wurde bei der Antragstellung eine E-Mail-Adresse oder Handy-Nummer hinterlegt, erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller automatisch eine Benachrichtigung über den aktuellen Bearbeitungsstand ihres Antrags.
Digitales Passfoto direkt vor Ort – mit unserem neuen POINT ID-Gerät
Ab sofort können Sie Ihr biometrietaugliches Passfoto bequem und schnell direkt im Rathaus erstellen lassen – ganz ohne Umweg. Das Bild wird digital aufgenommen und automatisch in Ihren Antrag für Personalausweis oder Reisepass übernommen. Für die Erstellung fällt eine Gebühr von 6 € zusätzlich zur jeweiligen Dokumenten-Gebühr an.
Wichtiger Hinweis zur Nutzung der Passbilder
- Die digitalen Passbilder können nur für Personalausweis und Reisepass verwendet werden.
- Für Führerschein, Aufenthaltstitel und andere Dokumente sind weiterhin ausgedruckte Fotos erforderlich.
Digital ab 1. Mai 2025 – was das bedeutet:
- Seit dem 01. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Passfotos für Personalausweis und Reisepass verwendet werden.
- Ausgedruckte Fotos für diese Dokumente können nicht mehr akzeptiert werden, da sie vom System nicht erkannt werden.
Alternativ: Externe Fotodienstleister
Sie können Ihr Passfoto auch weiterhin bei zertifizierten Fotografen oder Drogeriemärkten (z. B. DM) erstellen lassen – ohne dass bei uns die 6 € Gebühr erhoben wird.
Eine komfortable Fotografensuche in Ihrer Nähe finden Sie unter: Alfo Passbild
Gebührenübersicht:
Dokument | Alter | Standardgebühr |
Personalausweis | ≥ 24 Jahre | 46,00 € (10 Jahre gültig) |
< 24 Jahre | 27,60 € (6 Jahre gültig) | |
Reisepass (32 Seiten) | ≥ 24 Jahre | 70,00 € |
< 24 Jahre | 37,50 € | |
Expresszuschlag | (für Reisepässe) | +32,00 € |
Vorläufiger Reisepass | Alle | 26,00 € |
Passfoto (POINT ID) | – | 6,00 € extra |
Terminvereinbarung nicht erforderlich!
Einfach zu unseren Öffnungszeiten vorbeikommen. Bei Fragen steht Ihnen unser Team im Einwohnermeldeamt Moos jederzeit gern zur Verfügung.
Elektronische Wohnsitzanmeldung – Jetzt auch in Moos möglich!
Die Gemeinde Moos geht einen weiteren Schritt in Richtung digitale Verwaltung: Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger ihren Wohnsitz nach einem Umzug auch online anmelden – bequem, sicher, kostenlos und ganz ohne den Gang ins Rathaus.
Was ist die elektronische Wohnsitzanmeldung?
Die elektronische Wohnsitzanmeldung ermöglicht es, den gesamten Ummeldeprozess online zu erledigen:
- Aktualisierung Ihrer Daten im Melderegister
- Digitale Meldebestätigung zum Download
- Adressaktualisierung auf Ihrem Ausweisdokument
- Automatischer Versand von Adressaufklebern für Ausweis und Reisepass
Der Service wird über die zentrale Plattform des Bundes angeboten: Wohnsitzanmeldung
Wer kann sich online anmelden – und wen kann ich mit anmelden?
Die Anmeldung kann entweder allein oder im Familienverbund erfolgen:
- Bei einem gemeinsamen Umzug meldet eine volljährige Person den Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige Kinder mit an, wenn bisher eine gemeinsame Wohnung bestand.
- Kinder unter 16 Jahren müssen von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie einziehen.
- Volljährige Personen mit gesetzlicher Betreuung, bei denen ein Betreuer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, werden durch diesen angemeldet.
- Neugeborene, die in Deutschland geboren wurden, müssen nur angemeldet werden, wenn sie nicht in die Wohnung der Eltern oder Mutter ziehen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Zur Nutzung des Online-Dienstes benötigen Sie:
- Ein Nutzerkonto mit Online-Ausweisfunktion, z. B. über die BundID
- Einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (inkl. PIN) oder eine eID-Karte (für EU-/EWR-Bürger:innen)
- Ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
- Die AusweisApp2 (Version 2.3.0 oder höher) für Smartphone oder Computer:
- Eine Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist
→ Diese kann auch elektronisch über ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal erfolgen
Ablauf der Online-Anmeldung
- Rufen Sie den Onlinedienst auf: Wohnsitzanmeldung
- Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an
- Geben Sie Ihre neuen Wohnungsdaten ein und laden Sie ggf. die Wohnungsgeberbestätigung hoch
- Senden Sie den Antrag ab – Ihre Daten werden von der Meldebehörde geprüft
- Nach der Prüfung erhalten Sie eine Nachricht – Sie laden Ihre digitale Meldebestätigung herunter
- Anschließend erhalten Sie automatisch einen Adressaufkleber für Ihren Ausweis per Post
Bearbeitungszeiten:
- Eingabe durch Sie: ca. 10 Minuten
- Prüfung durch die Meldebehörde: ca. 3 Werktage
Rechtsgrundlagen
Die elektronische Wohnsitzanmeldung basiert auf folgenden Gesetzen und Vorschriften:
- Bundesmeldegesetz (BMG): §§ 17, 21, 23, 23a, 24
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BMG: Nummern 17.1, 17.3, 22, 23.0–23.0.2
- § 5 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum BMG
Fristen & Verpflichtung
- Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug anmelden.
- Dies gilt für die Anmeldung einer Haupt- oder alleinigen Wohnung.
- Änderungen bei Nebenwohnungen sind weiterhin direkt bei der Meldebehörde vorzunehmen.
Kosten
Die Nutzung des Online-Dienstes ist für Sie komplett kostenlos.
Weitere Informationen & Hilfe
Elektronische Wohnsitzanmeldung starten
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Für persönliche Beratung wenden Sie sich an das Bürgerbüro Moos oder bundesweit an die Behördennummer 115.
Wohnungsgeberbescheinigung online
Vermieterinnen und Vermieter haben ab sofort die Möglichkeit Wohnungsgeberbescheinigungen bequem online über Service BW kostenfrei auszustellen.
Meldebescheinigung online
Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger Meldebescheinigungen bequem online über Service BW beantragen - ohne Wartezeit, ohne Besuch im Rathaus und gebührenfrei.
Wohnsitz abmelden online
Auch die Abmeldung des Wohnsitzes bei Umzug ins Ausland kann nun bequem über Service BW durchgeführt werden.