Einwohnermeldeamt: Gemeinde Moos

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Einwohnermeldeamt

Abfrage Bearbeitungsstand Ausweis und Pass

Ab sofort ist es Bürgerinnen und Bürgern möglich, ganz bequem rund um die Uhr den Status ihres Personalausweis- oder Reisepassantrags sowie des Antrags auf die eID-Karte online einzusehen.

Bei der Beantragung Ihres Ausweisdokumentes haben Sie von uns ein Informationsblatt erhalten. Diesem entnehmen Sie bitte die notwendigen Angaben für die Online-Auskunft:

  • Ausweisnummer
  • Art des Dokumentes (Personalausweis oder Reisepass)
  • Geburtsdatum

Benutzen Sie dazu bitte folgenden Link: Bearbeitungsstand abrufen

Beachten Sie, dass Sie auf die Seiten der Datenzentrale Baden-Württemberg weitergeleitet werden, die diesen Service für die Gemeinde Moos abwickelt.

Benachrichtigungen per E-Mail und SMS: Wurde bei der Antragstellung eine E-Mail-Adresse oder Handy-Nummer hinterlegt, erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller automatisch eine Benachrichtigung über den aktuellen Bearbeitungsstand ihres Antrags.

Wichtige Information: Gebührenerhöhung und neue Regelungen bei der Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen ab 1. Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 treten Änderungen bei den Gebühren und den Anforderungen für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen in Kraft. Diese Änderungen betreffen auch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Moos und beinhalten folgende Anpassungen:

1. Gebührenanpassung

Die Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen erhöhen sich um jeweils 6 € pro Dokument – nur, wenn die Passbilder im Einwohnermeldeamt erstellt werden. Diese Anpassung erfolgt aufgrund der zusätzlichen Kosten, die mit der Passbild-Erstellung im Einwohnermeldeamt verbunden sind, und ist in der Passgebührenverordnung (PassGebV) sowie in der Passverordnung (PassV) verankert. Falls Sie Ihre Passbilder weiterhin bei einem Fotografen machen lassen, bleibt die Gebühr unverändert.

  • Personalausweis:
    • Unter 24 Jahren: 28,80 € (bisher 22,80 €)
    • Ab 24 Jahren: 43,00 € (bisher 37,00 €)
    • Bei Passbildern von einem Fotografen bleibt die Gebühr wie bisher
  • Reisepass:
    • Unter 24 Jahren: 43,50 € (bisher 37,50 €)
    • Ab 24 Jahren: 76,00 € (bisher 70,00 €)
    • Bei Passbildern von einem Fotografen bleibt die Gebühr wie bisher
       

2. Neue Regelung für Passbilder

Ab dem 1. Mai 2025 werden keine ausgedruckten Passbilder mehr akzeptiert. Sie können Ihre Passbilder entweder direkt bei uns im Einwohnermeldeamt erstellen lassen oder diese von einem Fotografen an uns digital übermitteln lassen.

Fotografen haben die Möglichkeit, die Passbilder digital an das Einwohnermeldeamt zu senden, sodass keine ausgedruckten Bilder mehr notwendig sind. Die digitale Übermittlung stellt sicher, dass die Passbilder den aktuellen Anforderungen entsprechen und wir sie direkt für die Antragstellung verwenden können.
 

3. Weitere Informationen
Die Gebührenerhöhung und die Änderungen bezüglich der Passbilder sind Teil einer bundesweiten Anpassung, die die Verwaltungskosten decken soll und auf den Regelungen der Passgebührenverordnung (PassGebV) sowie der Passverordnung (PassV) basiert.

Bitte beachten Sie die neuen Regelungen und informieren Sie sich rechtzeitig, um unnötige Kosten und Verzögerungen zu vermeiden. Das Einwohnermeldeamt Moos steht Ihnen für alle Rückfragen gerne zur Verfügung.