Gemeindenachrichten
Ausschreibung der Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)
icon.crdate27.08.2026
zum 01.02.2027 - Bewerbungen können spätestens am Montag, 12.10.2026, 18:00 Uhr schriftlich eingereicht werden.
Gemeinde Moos
Landkreis Konstanz
Ausschreibung der Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)
Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) der Gemeinde Moos, ca. 3.400 Einwohner, erfüllende Gemeinde, ist infolge des Ablaufs der Amtszeit zum 01.02.2027 neu zu besetzen.
Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wahl findet am Sonntag, 08.11.2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl findet am Sonntag, 29.11.2026, statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes (GG) und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) genannten Personen sowie Personen, die nach § 104 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geschäftsunfähig sind.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 12.10.2026, 18:00 Uhr schriftlich bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Frau Annalena Biehler, Gemeinde Moos, Bohlinger Straße 18, 78345 Moos, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (12.10.2026) nachzureichen:
- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
- eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorliegt auf amtlichem Vordruck
- 10 Unterstützungsunterschriftenvon im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeindeverwaltung Moos, Bohlinger Straße 18, 78345 Moos, kostenfrei ausgegeben). Dies gilt nicht für den amtierenden Bewerber (m/w/d), der sich um seine Wiederwahl bewirbt.
Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).
Den zur Wahl zugelassenen Bewerbern (m/w/d) wird Gelegenheit gegeben, sich den Bürgerinnen und Bürgern in öffentlicher Versammlung vorzustellen. Zeit und Ort dieser Veranstaltung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.
