Archiv Kurzberichte: Gemeinde Moos

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Moos
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Archiv Kurzberichte

Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 30.06.2022

Meldung vom 07.07.2022

Freiwillige kommunale Wärmeplanung

Herr Dipl. Ing. Gerd Burkert, Geschäftsführer der Energieagentur Kreis Konstanz, stellte die Ziele und die Inhalte der Wärmeplanung vor. Zudem wurden die Fördermöglichkeiten erläutern und die möglichen Kosten benannt.

Das Ziel einer kommunalen Wärmeplanung ist die klimaneutrale Wärmeversorgung der Gesamt-gemeinde bis zum Jahre 2040.

Im Klimaschutzgesetz § 7d ist die Erstellung von Wärmeplanungen für die großen Städte mittlerwei-le verbindlich vorgegeben (103 große Kreisstädte und Stadtkreise). Für die kleineren Kommunen gibt es ein Förderprogramm für die Erstellung einer freiwilligen kommunalen Wärmeplanung.

Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnerinnen/Einwohnern können alleine und Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnerinnen/Einwohnern können eine Förderung nur gemeinsam, im soge-nannten „Konvoi“ beantragen.

Die Gemeinden Rielasingen-Worblingen, Gottmadingen, Gailingen, Büsingen, Öhningen, Gaienh-ofen und Moos möchten sich zu einem Konvoi zusammenschließen. (Gesamt 37.800 Einwohner)

Die Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat sich bereiterklärt für das Projekt federführend zuständig zu sein, d.h. sie würde die Förderung für alle beteiligten Gemeinden beantragen und zudem die Ausschreibung, die Vergabe und die Betreuung der Planung übernehmen.

Für die Erstellung einer Wärmeplanung werden Gesamtkosten von ca. 160.000,- € kalkuliert. Die Förderung beträgt maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, somit würde diese maximal bei 128.000,- € liegen. Die Verteilung der Restkosten würde nach derzeitigem Stand anhand der Einwohnerzahlen der teilnehmen Kommunen aufgeteilt werden, welches jedoch noch vertraglich geregelt werden muss. Aktuell wird mit einem Eigenanteil von ca. 1,-€ / Einwohner kalkuliert, was einen geschätzten Eigenanteil der Gemeinde Moos von ca. 3400,-€ bedeuten würde.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig sich an der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung im Rahmen des vorgestellten Konvois und unter der Federführung der Gemeinde Rielasingen-Worblingen zu beteiligen.

Vergabe von Bauplätzen im Neubaugebiet Eichweg III

Zu Beginn der Veräußerung der Wohnbaugrundstücke im Baugebiet Eichweg III standen insgesamt 33 Baugrundstücke zur Verfügung. In den Jahren 2018 bis 2021 wurden davon 27 Baugrundstücke veräußert, so dass derzeit noch 6 Baugrundstücke zur Verfügung stehen. Davon sind zwei Wohn-baugrundstücke für Einzelhäuser und vier für Doppelhaushälften vorgesehen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.11.2022 beschlossen, im Herbst 2022 drei Bauplatz-zusagen (ein Einzelhaus und zwei Doppelhaushälften) und im Jahr 2023 weitere drei Bauplatzzusa-gen (ein Einzelhaus und zwei Doppelhaushälften) zu geben. Dabei hat sich der Gemeinderat auf Vorschlag vom Bürgermeister Krauss im Zuge der Beratung darauf verständigt, jeweils im Juni / Juli zu beraten, ob eine Vergabe im Herbst erfolgen soll.

Bei dem derzeitigen Stand der liquiden Mittel und unter Berücksichtigung der derzeitigen Investiti-onstätigkeit der Gemeinde besteht keine Notwendigkeit weitere Liquidität zu generieren.

Aus der Mitte der Gemeinderäte wurde zusätzlich angemerkt, dass die aktuelle Situation der Bau-unternehmen ebenfalls schwierig sei, so dass die Bauherren auch nicht zeitnah mit dem Bauen be-ginnen könnten. Eine spätere Entscheidung sei daher auch im Interesse der potenziellen Bewerber.

Der Gemeinderat beschloss, im Herbst 2022 keine Bauplätze im Neubaugebiet Eichweg III zu ver-geben.

Kinderbetreuung - Örtliche Kindergartenbedarfsplanung 2022 / 2023

Es wurde festgestellt, dass die bereitgestellten Plätze für die Kinderbetreuung im Bereich Ü 3 aus-reichend sind. Für den Bereich U3 besteht Handlungsbedarf. Insoweit soll die Möglichkeit der Er-öffnung eines Waldkindergartens, einer Außengruppe des Kindergartens Villa Pfiffikus für Krippen-kinder und die zur Verfügungstellung von Räumlichkeiten für zwei Tagesmütter im Rathaus Iznang geprüft werden.

Die vorhandenen Plätze der Gemeinde, der Kath. Kirche und des Vereines Hilfe von Haus zu Haus werden in die Kindergartenbedarfsplanung 2022/2023 mit aufgenommen.

Gemeinden sind nach § 3 KiTaG für die Durchführung der Aufgaben zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen verpflichtet. Für Kinder im Kindergartenalter besteht ein Rechtsanspruch auf den Besuch eines Kindergartens und es ist darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein be-darfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ergänzend in Kindertagespflege zur Verfügung steht. Für Kinder im Alter von unter drei Jahren und für schulpflichtige Kinder sind nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vorzuhalten (§ 24 SGB VIII).

Der Kindergartenbedarfsplan der Gemeinde Moos wird jährlich fortgeschrieben. Die Bedarfspla-nung gibt einen Überblick über die vorhandenen Angebote, formuliert den Bedarf und gibt Orientie-rung für weitere Planungen im Bereich der Kinderbetreuung. Einrichtungen, die im Kindergartenbe-darfsplan aufgenommen sind, haben Anspruch auf finanzielle Förderung durch die Gemeinde.

Zum Stichtag 01.06.2022 gibt es 117 Kinder im Alter bis zu 3 Jahren in der Gemeinde Moos

Von den 117 Kindern sind 39 unter 1 Jahr alt. Von den 78 Kindern im Alter von 1 Jahr bis unter 3 Jahren sind bis zum Stichtag 42 Kinder betreut, d.h. ca. 53,85 %. Von den 42 Kindern werden 14 im Kiga Bankholzen, 12 im Kiga Moos, 7 durch Tagesmütter und 9 Kinder über die Spielgruppe Gän-seblümchen betreut.

Die Versorgungsquote bezogen auf alle 117 Kinder unter 3 Jahren liegt bei 35,9 % (42 betreute Kin-der von 117).

Nach den derzeitigen Ist-Belegungen und den künftigen Wunschbelegungen reichen die Plätze im U3-Bereich nicht aus. Unter Berücksichtigung der aktuellen Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2022/ 2023 beim Kindergarten „Villa Pfiffikus“, beim Kath. Kindergarten „St. Blasius“ und bei der Spielgruppe „Gänseblümchen können die Anmeldungen von 24 Kindern im Bereich U3 nicht be-rücksichtigt werden.

Anders sieht es im Ü3-Bereich aus, wo aktuell alle Anmeldungen für das kommende Kindergarten-jahr berücksichtigt werden konnten. Jedoch werden sich in den nächsten Jahren auch in diesem Bereich die erhöhten Geburtszahlen bemerkbar machen.

Es ist deshalb die Errichtung eines Waldkindergarten für Kinder ab 3 Jahren geplant. Eine entspre-chende Umfrage bei den Eltern der Gemeinde Moos zeigte ein sehr positives Feedback. Derzeit prüft die Verwaltung, an welchem Standort ein Waldkindergarten umsetzbar ist.

Weiter wird derzeit die Möglichkeit der Eröffnung einer Krippengruppe als Außengruppe des Kin-dergartens „Villa Pfiffikus“ im Rathaus Moos geprüft.

Letztlich soll die ehemalige Wohnung im Obergeschoss des Rathauses Iznang zwei Tagesmüttern für die Betreuung von bis zu 8 Kindern -vorzugsweise U3- zur Verfügung gestellt werden. Nach Prüfung der brandschutzrechtlichen Zulässigkeit zu Beginn des Jahres 2022 wird derzeit der Antrag auf Nutzungsänderung durch eine Fachfirma vorbereitet.

Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren Errichtung einer Sauna, Flst.Nr. 1449, Gemarkung Moos; Waldstraße 7

Der Gemeinderat wurde in Kenntnis gesetzt, dass der Bauherr die Errichtung einer Sauna unter dem bereits bestehenden Carport plant.

Bekanntgabe einer Eilentscheidung – Baumpflegearbeiten

Der Gemeinderat nimmt die Vergabe der Baumpflegearbeiten in Eilentscheidung an die Firma Baumpflege aus Rielasingen-Worblingen zur Kenntnis.

Aufgrund des tödlichen Verkehrsunfalls am 18.05.2022 auf dem Strandweg zwischen dem
Strandbad Moos und Iznang, hatte die Verwaltung eine Prüfung der Verkehrssicherheit der Bäume in diesem Bereich beauftragt.

Der beauftragte Baumsachverständige aus Überlingen a.S., hat nach der Begehung festgestellt, dass verschiedene Baumarbeiten wie Totholzentfernung, Rückschnitte und einige Fällungen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit des Strandweges zwingend erforderlich sind. Bis diese Arbeiten ausgeführt würden, wäre der Weg nicht verkehrssicher.

Nachdem der Strandweg trotz der umfangreichen und immer wieder modifizierten Sperrung weiterhin regelmäßig rechtswidrig von Fahrradfahrern und Fußgänger genutzt wurde und somit eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit durch herabstürzende Äste und umfallende Bäume bestand, war ein zügiges Handeln erforderlich, so dass die Maßnahme als Gesamtmaßnahme durchgeführt werden sollte. Hierdurch ergeben sich durch Synergieeffekte auch geringere Kosten für die Eigentümer.

Die Verwaltung hatte daher die Antragstellung auf naturschutzrechtliche Ausnahme von den Verbo-ten des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG in Verbindung mit einer  naturschutzrechtlichen Befreiung ge-mäß § 5 der Verordnung des Regierungspräsidiums Südbaden über das Naturschutzgebiet „Boden-seeufer auf den Gemarkungen Iznang, Moos und Böhringen, Landkreis Konstanz“ vom 11. August 1961 i.V.m. § 67 BNatSchG und § 54 NatSchG Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Freiburg als höhere Naturschutzbehörde beantragt.

Für diesen Antrag war es jedoch notwendig ein artenschutzrechtliches Gutachten erstellen zu las-sen, welches die Verwaltung ebenfalls in Auftrag gab.

Für die Baumschnittarbeiten wurden von der Verwaltung Angebote bei Fachfirmen angefordert, wovon zwei Angebote von Unternehmen eingereicht wurden, welche die notwendigen Arbeiten zeitnah hätten ausführen können.

Da die Verkehrssicherheit der Bäume bei den Eigentümern liegt, jedoch die Maßnahme zeitnah und fachmännisch ausgeführt werden musste, sowie aus Sicht der Verwaltung zu komplex für Privatpersonen wäre, hatte sich die Verwaltung entschieden die Umsetzung für die Eigentümer zu beauftragen und zu koordinieren. Die entstandenen Kosten sollen bei den betroffenen Eigentümern geltend gemacht werden.

Die Beauftragung der Fachfirma wurde im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 43 Abs. 4 GemO an die Firma aus Rielasingen-Worblingen zum Bruttopreis von 40.602,80 € vergeben, da in dieser dringenden Angelegenheiten des Gemeinderats die Erledigung nicht bis zu einer ohne Frist und formlos einberufenen Gemeinderatssitzung aufgeschoben werden hätte können.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Bürgermeister Krauss gab bekannt, dass in der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 02.06.2022 der Gemeinderat der Einführung des Dienstrad-Leasings zustimmte und beauftragte die Verwaltung die erforderlichen Leasingverträge abzuschließen.

Bürgerfragestunde – Verschiedenes – Bekanntgaben – Anträge

Sachstand Anbau Halle Bauhof

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die Baugenehmigung und Baufreigabe durch das Landrats-amt Konstanz erteilt wurde. Die Ausschreibung für die Bauunternehmen wird derzeit vorbereitet.

Sachstand Jugendtreff

Der Bürgermeister teilte mit, dass der Umbau Jugendtreff im Wesentlichen fertig ist. Es ist geplant am 21.07.2022 mit dem Bürgermeister und dem Kreisjugendreferat ein Jugendhearing zu veran-stalten. Dabei sollen Konzepte der Nutzung und der Hausordnung entstehen. Es werden alle Ju-gendliche im Alter von 13 – 21 Jahre, die in der Gemeinde wohnen zu diesem Jugendhearing ein-geladen.