Kurzberichte: Gemeinde Moos

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Kurzberichte

Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 10.03.2022

Meldung vom 16.03.2022

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Seniorenwohnanlage" mit örtlichen Bauvorschriften

Mit Gemeinderatssitzung vom 16.12.2021 wurde die Verwaltung mit der Einarbeitung der Änderungen in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Seniorenwohnanlage“ mit örtlichen Bauvorschriften und der Offenlage beauftragt. 

Im Zuge der Einarbeitung der Änderungen ist aufgefallen, dass die Dachüberstände der Gebäude giebelseitig mit ca. 51 cm und firstseitig mit ca. 20 cm außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche liegen.

Weiter führte die Veränderung der Dachform und die Verschiebung des Aufzugs in den Verbindungsgang dazu, dass das Dachgeschoss der Gebäude 1 und 2 baurechtlich ein Vollgeschoss darstellt, so dass beide Gebäude insgesamt drei Vollgeschosse besitzen.

Die vorzunehmenden Änderungen des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Seniorenwohnanlage Seestraße“ mit örtlichen Bauvorschriften bedingen wie die in der Sitzung am 16.12.2021 beschlossenen Änderungen erneut eine Offenlage.

Der Gemeinderat billigte einstimmig den Entwurf des Bebauungsplans „Seniorenwohnanlage Seestraße" mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 24.02.2022 mit Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung, Schalltechnischem Gutachten und Umweltanalyse.

Die Verwaltung wurde beauftragt, das erneute Auslegungsverfahren gemäß § 4a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Dabei soll bestimmt werden, dass gemäß § 4a Abs. 3 S. 3 BauGB die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen auf 3 Wochen verkürzt wird. Es sollen nur Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Teilen entsprechend abgegeben werden; hierauf wird in der neuen Bekanntmachung nach § 4a Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB hingewiesen.

Bebauungsplan "Seestraße Nord"

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.07.2021 den Bebauungsplan „Seestraße Nord“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 13.07.2021 als Satzung beschlossen. Im Nachgang hierzu aber vor der Bekanntmachung ist eine Änderung des beschlossenen Bebauungsplans erforderlich geworden.

In seiner Sitzung am 14.10.2021 stimmte der Gemeinderat der Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans „Seestraße Nord“ zu. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgte nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 i.V.m. 4a Abs. 3 S. 4 BauGB. Der Eigentümerin des betroffenen Grundstücks und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Konstanz ist im Zeitraum vom 24.11.2022 bis 15.12.2021 die Möglichkeit der Stellungnahme zu den Änderungen des Bebauungsplans „Seestraße Nord“ gegeben worden.

Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander die zum Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über die örtlichen Bauvorschriften abgegebenen Stellungnahmen wurden berücksichtigt.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Bebauungsplan „Seestraße Nord“ mit Satzung über die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 22.02.2022 unter Berücksichtigung der Stellungnahmen nach § 10 BauGB und § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung.

Vorstellung der Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens Breitband zum Förderprogramm „Graue Flecken“ und Festlegung des Weiteren Vorgehens zur Verbesserung der Breitbandversorgung in der Gemeinde Moos

Gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 besteht für Zuwendungsempfänger nun die Möglichkeiten sogenannte Graue Flecken innerhalb ihrer Kommune auszubauen. Hierbei sollen alle Bereiche gefördert werden, welche mit einer Bandbreite von weniger als 100 MBit/s versorgt sind. Durch die umfangreiche Erschließung der meisten Adressen im Gemeindegebiet im Rahmen des Gasnetzausbaus durch die Thüga AG verbleiben nur noch wenige Adressen, die als Graue Flecken gelten.

Um den Ausbau der verbleibenden Grauen Flecken voranzubringen hat die Gemeinde Moos im Juli 2020 einen Förderantrag für die Beratungsleistungen beim Bund zur „Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.

Am 26.11.2020 wurde die Zusage zur Förderung von Beratungsleistungen erteilt. Hierbei werden Beratungsleistungen bis zum Höchstbetrag von 50.000,00 € zu 100% gefördert. Die Firma BK Teleconsult GmbH wurde im Juni 2021 mit der Durchführung des Markterkundungsverfahrens, der Ermittlung der Versorgungssituation, der Analyse der Ist-Situation und der Entwicklung für das weitere Vorgehen, dem Förderantrag für das „Graue Fleckenprogramm und der Beantragung zur Kofinanzierung durch das Land Baden-Württemberg beauftragt. Es sind mit Förderungen durch den Bund in Höhe von 50% und in Höhe von 40% durch das Land zu rechnen, wodurch bei der Gemeinde ein Kostenanteil von 10% verbleiben wird.

Ein kommunaler Ausbau kann nur in den Bereichen erfolgen, in denen eine Unterversorgung existiert und kein anderer Versorger einen Eigenausbau in den nächsten drei Jahren angekündigt hat. Ein Ausbau kann nur durch FTTB (Fibre to the building – Glasfaser bis ins Gebäude) erfolgen, weil die Bandbreiten über 100 MBit/s durch FTTC nicht erreicht werden können. Um den Bedarf zu ermitteln ist das Markterkundungsverfahren als erster Schritt durchzuführen. Das Markterkundungsverfahren wurde im Dezember 2021 abgeschlossen.

Die Ergebnisse und Inhalte dieses Markterkundungsverfahrens wurde durch Herrn Häußermann als Vertreter der Firma BK-Teleconsult GmbH dem Gemeinderat in der Sitzung vorgestellt.

Für den Ausbau der verbleibenden Grauen Flecken sind nach der Erkundung noch 35 Adressen tatsächlich förderfähig. Es wurde beschlossen, dass das Strandbad Moos, welches ggf. teilweise förderfähig wäre, als Nah- und Erholungsgebiet nicht ausgebaut wird.

Bei der Markterkundung wurde zu dem festgestellt, dass der derzeit nicht ausgebaute Bereich in den Obere Freiburgern nicht vollständig förderfähig ist, da einige Haushalte eine Bandbreite von mehr als 100 MBit/s zu Verfügung steht. Ob eine Förderung zu einem späteren Zeitpunkt für diese Haushalte in Betracht kommt kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Daher hatte der Gemeinderat beschlossen den Straßenausbau für den nicht förderfähigen Bereich der Obere Freiburgern vorzunehmen. So wird ein Synergieeffekt des Förderprogramms genutzt und den Anwohner die Möglichkeit des Anschlusses an das Glasfasernetz geboten.

Laut der Kalkulation wird mit Gesamtkosten von ca. 441.600,00 € zu rechnen sein, wovon die Gemeinde einen Eigenanteil von ca. 88.499,40 € trägt.

Die nächsten Schritte für den Ausbau der verbleibenden Grauen Flecken sind zum einen den Antrag auf Infrastrukturförderung zu stellen und zum anderen, bis die vorläufige Bewilligung erfolgt, parallel das Ausschreibungsverfahren für die notwendigen (Tief-) Bauleistungen vorzubereiten. So sind ein Auswahlverfahren und die Vergabe der Bauleistungen bis ca. Herbst 2022 denkbar.

Der Gemeinderat beschloss den Ausbau der verbleibenden Grauen Flecken im Gemeindegebiet und beauftragt die Verwaltung den Antrag auf Infrastrukturförderung zu stellen sowie das Ausschreibungsverfahren für die notwendigen Bauleistungen vorzubereiten.

Bauangelegenheiten

Bauantrag Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport; Flst.Nr. 1602, Gemarkung Bankholzen    

Der Gemeinderat erteilte mehrheitlich dem Bauvorhaben sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt den Befreiungen zur Änderung der Firstrichtung und zur Überschreitung des Baufensters nach § 31 Abs. 2 BauGB zu.

Bauantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren Neubau eines Carports; Flst.Nr. 1500, Gemarkung Moos

Der Gemeinderat erteilte einstimmig dem Bauvorhaben sein Einvernehmen, da es den Festsetzungen des Bebauungsplans „Eichweg“ mit seiner 1. Änderung nicht widerspricht.

Vergabe eines Liegeplatzes für ein Solarboot

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Vergabe eines gewerblichen Liegeplatzes, zunächst für die Dauer von zwei Jahren bei Freiwerden eines geeigneten Platzes, zu.

"Hilfe und Solidarität für die Menschen in der Ukraine - Hilfsmöglichkeiten durch die Gemeinde Moos“

Die Unabhängige Wählervereinigung Moos beantragte das Thema „Hilfe und Solidarität für die Menschen in der Ukraine – Beratung und Beschluss von Hilfsmöglichkeiten durch die Gemeinde Moos“ auf die Tagesordnung zu setzen.

Es wurden wirksame Hilfsmöglichkeiten und auch die Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln im Haushalt besprochen.

Für die Verwaltung ist es notwendig, dass Flüchtlinge beim Einwohnermeldeamt gemeldet werden. So ist eine Gesamteinschätzung der Lage in der Gemeinde Moos gewährleistet. Herr Bürgermeister Krauss bittet auch hier darum, freien Wohnraum an die Gemeinde zu melden.

Herr Bürgermeister Krauss befürwortet vor allem gezielte Maßnahmen wie Benefizkonzerte und weitere geplante Vorhaben, welche in abschließender Klärung ständen. Die Bereitschaft der Bürgerschaft sei sehr groß.

Der Gemeinderat billigte einstimmig den Antrag auf die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln i.H.v. 25.000,00 € für die Verwaltung zur freien Verfügung zur Abmilderung der Flüchtlingsproblematik des Urkrainekrieges zu. Die Finanzierung soll aus Mitteln der Deckungsreserve erfolgen.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Es wurden keine Beschlüsse in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 18.02.2022 gefasst.

Bürgerfragestunde – Verschiedenes – Bekanntgaben – Anträge

Vergabe Bootsliegeplätze

Im Rahmen der Bürgerfragestunde legte ein Bürger dar, dass die Verwaltung in der Vergabe 2021 der Bootslieplätze kein formeller Fehler unterlaufen sei, wie ursprünglich in der Sitzung vom 18.02.2022 vorgetragen wurde.

Seitenbereich der Umgehungsstraße

Herr Bürgermeister Krauss berichtet, dass auf Hinweis einer Gemeinderätin der Seitenbereich der Umgehungsstrecke durch die Straßenmeisterei aufgefüllt wurde.

Laterne Hauptstraße 13

Herr Bürgermeister Krauss berichtet auf Anfrage eines Gemeinderates, dass die Laterne an der Hauptstraße 30 durch die EKS in der 13. KW erfolgen soll. Durch Lieferengpässen ist eine frühere Möglichkeit nicht gegeben.

Verkehrssituation Schulstraße / Vordere Höristraße

Weiter berichtet Herr Bürgermeister Krauss, dass, nach Zustimmung der Grundstückseigentümer, an der Kreuzung Schulstraße / Vordere Höristraße ein Verkehrsspiegel aufgestellt wird. So soll die Einfahrt in die Vordere Höristraße von der Schulstrasse aus sicherer werden.

Antrag auf Errichtung der Photovoltaikanlage

Auf Antrag einer Photovoltaikanlage eines Bürgers aus Bankholzen, Schienerbergstraße wurde die Gemeinde Moos durch die untere Denkmalschutzbehörde um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme ist notwendig, da sich das Bauvorhaben in der Gesamtanlagensatzung „Ortsmitte Bankholzen“ befindet und somit verfahrensfrei ist. Mit Beschluss vom November 2016 ist der Gemeinderat über baurechtlich relevante Vorhaben zu beteiligen. Eine Photovoltaikanlage in der Gesamtanlagensatzung „Ortsmitte Bankholzen“ ist nach Ansicht des Gemeinderates keine baurechtlich relevante Angelegenheit, so dass die Verwaltung in ihrem Aufgabenbereich die Stellungnahme fertigen darf. Der Gemeinderat wird zukünftig über eine Erteilung solcher Anlage informiert.

Erweiterung Standesamtsbezirk der Gemeinde Moos

Es wurde durch das Landratsamt einer Rechtsverordnung erlassen, dass zukünftig auch Trauungen auf dem Schiff am Steg in Moos und Iznang durchgeführt werden dürfen. Die Festlegung der Schiffe erfolgt durch die Gemeinde, da nicht jedes beliebige Schiff zugelassen werden darf.

Pestecke Mühlbachtal

Im Jahre 1630 herrschte die Pest auch in der Gemeinde Moos. Aufgrund des Ausbruches wurde die Pestecke (umgangssprachlich Preschneck) im Mühlbachtal errichtet um die Massen der Toten zu beerdigen. Zum Gedenken solle ein Stehle am „Preschneck“ aufgestellt werden, welche am Karfreitag mit einem Gottesdienst eingeweiht werden soll.

Situation Zuweisung für Flüchtlinge

Die Situation in der Gemeinde Moos hat sich dahingehend geändert, dass zugesicherter Wohnraum nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Weiterhin wurde der Gemeinde Moos ein bestehendes Mietverhältnis gekündigt. Die Gemeinde sucht daher dringend Wohnraum für zwei afghanische Flüchtlingsfamilien. Der Bürgermeister bittet daher dringend um Wohnraum, da die zweiköpfige afghanische Familie zum 23.03.2022 zugewiesen wird und die Gemeinde die Unterbringung ermöglichen muss.