
Schöffenwahl und Jugendschöffenwahl 2023
Die fünfjährige Amtszeit der Schöffen und Jugendschöffen endet am 31. Dezember 2023. Für die Neubestellung der Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 muss die Gemeinde entsprechende Vorschlaglisten aufstellen, die dann dem Amtsgericht Radolfzell bzw. dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises weitergeleitet werden.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Moos wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollen über soziale Kompetenzen verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von Ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Interessenten für das Amt des Schöffen bzw. Jugendschöffen können sich bis 14. April 2023 bei der Gemeindeverwaltung Moos, Frau Ebner (Tel. 07732 9996-13 oder E-Mail) bewerben. Die Gemeindeverwaltung sendet Ihnen das Bewerbungsformular gerne zu; dieses kann aber auch von der Internetseite www.schoeffenwahl2023.de heruntergeladen werden.
Hinweis
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