Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Volltextsuche

Wetter

20. März 2023
8 °C
Wolkenbedeckt
21. März 2023
12 °C
Zur 7-Tage Vorschau
Webcam Gemeinde Moos
Gemeindenachrichten

Schöffenwahl und Jugendschöffenwahl 2023

Die fünfjährige Amtszeit der Schöffen und Jugendschöffen endet am 31. Dezember 2023. Für die Neubestellung der Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 muss die Gemeinde entsprechende Vorschlaglisten aufstellen, die dann dem Amtsgericht Radolfzell bzw. dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises weitergeleitet werden.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Moos wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollen über soziale Kompetenzen verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von Ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Interessenten für das Amt des Schöffen bzw. Jugendschöffen können sich bis 14. April 2023 bei der Gemeindeverwaltung Moos, Frau Ebner (Tel. 07732 9996-13 oder E-Mail) bewerben. Die Gemeindeverwaltung sendet Ihnen das Bewerbungsformular gerne zu; dieses kann aber auch von der Internetseite www.schoeffenwahl2023.de heruntergeladen werden.

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Moos gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Moos wenden.

Öffnungszeiten Rathaus

  • Montag bis Donnerstag
    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch
    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag
    08:00 Uhr bis 12:30 Uhr


Kontakt Gemeinde

Gemeinde Moos
Bohlinger Straße 18
78345 Moos
07732 9996-0
07732 9996-20
E-Mail schreiben