
Öffentliche Bekanntmachung vorläufige Besitzeinweisung Flurbereinigung/Flurneuordung Moos-Iznang
Das Landrastamt Konstanz - untere Flurbereinigungsbehörde - hat für das gesamte Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung Moos-Iznang die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet. Die öffentliche Bekanntmachung der Flurbereinigung Moos-Iznang kann auf der Homepage der Gemeinde Moos eingesehen werden (ortsübliche Bekanntmachung online auf der Homepage).
Die Unterlagen zur öffenlichen Bekanntmachung liegen seit 23.02.2023 bis zum 31.03.2023, zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Rathaus Moos aus:
- Öffentliche Bekanntmachung der vorläufigen Besitzeinweisung
- Überleitungsbestimmungen zur vorläufigen Besitzeinweisung
- Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung
- Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung mit Schutzgebieten
Auf §§ 135, 110 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG - in der Fassung vom 16.3.1976 (BGBl. I S. 546) wird verwiesen.
Hinweis
Die Inhalte werden von der Gemeinde Moos gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Moos wenden.
Öffnungszeiten Rathaus
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