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Öffentliche Bekanntmachung vorläufige Besitzeinweisung Flurbereinigung/Flurneuordung Moos-Iznang

Das Landrastamt Konstanz - untere Flurbereinigungsbehörde - hat für das gesamte Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung Moos-Iznang die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet. Die öffentliche Bekanntmachung der Flurbereinigung Moos-Iznang kann auf der Homepage der Gemeinde Moos eingesehen werden (ortsübliche Bekanntmachung online auf der Homepage).

Die Unterlagen zur öffenlichen Bekanntmachung liegen seit 23.02.2023 bis zum 31.03.2023, zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Rathaus Moos aus:

  • Öffentliche Bekanntmachung der vorläufigen Besitzeinweisung
  • Überleitungsbestimmungen zur vorläufigen Besitzeinweisung
  • Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung
  • Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung mit Schutzgebieten

Auf  §§ 135, 110  des Flurbereinigungsgesetzes  - FlurbG -  in der Fassung vom  16.3.1976  (BGBl. I S. 546) wird verwiesen.

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Moos gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Moos wenden.

Öffnungszeiten Rathaus

  • Montag bis Donnerstag
    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch
    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag
    08:00 Uhr bis 12:30 Uhr


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Gemeinde Moos
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