
Einhaltung der Festsetzungen der Bebauungspläne
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aus gegebenen Anlass möchten wir auf die Beachtung und Einhaltung der Festlegungen der für die Gemeinde Moos geltenden Bebauungspläne hinweisen. Die für die Gemeinde Moos erlassenen Bebauungspläne finden Sie auf unserer Homepage. Ob Ihr Grundstück im Bereich eines Bebauungsplans liegt, können Sie dem zeichnerischen Teil des jeweiligen Bebauungsplans entnehmen.
Ein Bebauungsplan wird für einen bestimmten Bereich des Gemeindegebiets erstellt. Durch ihn wird für alle Grundstücke, die in seinem Geltungsbereich liegen festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. So finden sich beispielsweise Regelungen ob und was für eine Bebauung zulässig ist, welche Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen Anlage ge-stellt werden sowie welche Einfriedungen, Garagen, Carports, Stellplätze und Einfahrten möglich sind.
Bebauungspläne sind Satzungen und damit örtliche Gesetze, an die sich alle Grundstückseigentü-mer halten müssen. Leider zeigt sich zunehmend, dass die Festlegungen in den Bebauungsplänen insbesondere in Bezug auf die Einfriedungen nicht eingehalten werden. Nachdem die Regelungen eines Bebauungsplanes für die Zulässigkeit von Bauvorhaben für jedermann rechtsverbindlich sind, wird um entsprechende Beachtung gebeten.
Bei Rückfragen konkret zu Ihrem Grundstück stehen Ihnen gern Frau Jahn und Herr Jäschke tele-fonisch unter 07732 9996-12 und 07732 9996-23 oder per E-Mail zur Verfügung.
Ihre Gemeindeverwaltung Moos
Hinweis
Die Inhalte werden von der Gemeinde Moos gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Moos wenden.
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