
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Konstanz zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2)
Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Konstanz zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 26. Oktober 2020 wird aufgehoben und durch die folgende Verfügung ersetzt. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und ist zunächst bis einschließlich 30. November 2020 befristet.
Allgemeinverfügung Corona des Landratsamtes Konstanz November 2020
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