Gemeindenachrichten: Gemeinde Moos

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Gemeindenachrichten

Kurzbericht der Gemeinderatsitzung vom 14.09.2023

Meldung vom 22.09.2023

Bürgerfrageviertelstunde

Ein Bürger brachte in Bezug auf das Bauvorhaben Hauptstraße 22 wegen seiner Dimension sein Missfallen zum Ausdruck und forderte den Gemeinderat auf darüber nachzudenken, ob man solche Vorhaben zukünftig in den Ortsteilen hinnehmen wolle.

Eine Bürgerin erkundigte sich, ob beim Bauvorhaben Hauptstraße 22 auch die Auswirkungen auf die umliegenden Häuser, insbesondere durch die Tiefgarage geprüft werden. Bürgermeister Krauss verweist auf den Prüfungsumfang der Baurechtsbehörde und der Gemeinde und das Instrument der Bauleitplanung, soweit die Gemeinde andere Planungsabsichten für diesen Bereich hat.

Barrierefreien Umbau von Bushaltestellen

Vergabe von Erd- und Straßenbauarbeiten

Mobilitätseingeschränkte Personen treffen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auch in der Gemeinde Moos immer noch auf Barrieren. Aufgrund gesetzlicher Regelungen im Personenbeförderungsgesetz (§ 8 Abs. 3 PBefG) soll deshalb eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV erreicht werden.

Die Gemeinde Moos hat in Umsetzung dieser rechtlichen Vorgaben in einem ersten Schritt im Herbst 2017 alle Bushaltestellen erfasst. Dabei ist festgestellt worden, dass keiner der 15 Haltepunkte in der Gemeinde Moos den Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.

Nachdem im Jahr 2018 ist eine Systemskizze mit den absoluten Mindestanforderungen an eine Barrierefreiheit entwickelt und eine erste Kostenschätzung vorgenommen worden ist, erfolgte am 29.10.2021 die ÖPNV-Programmanmeldung für eine Zuwendung des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nach § 5 Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen.

Nach Mitteilung über die Aufnahme in das Förderprogramm des Landes mit Schreiben des Regierungspräsidiums Freiburg vom 18.03.2022 wurde in der Gemeinderatssitzung am 02.06.2022 der Projektbeschluss für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen gefasst und die Vergabe der Ingenieurleistungen an das Ingenieurbüro Raff beschlossen worden.

Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist sodann unter dem 19.08.2022 beim Regierungspräsidium Freiburg erfolgt. Mit Zuwendungsbescheid vom 31.05.2023 ist vom Regierungspräsidium Freiburg eine Zuwendung in Höhe von vorläufig 282.682,96 € festgesetzt worden.

Es sollen 8 Haltestellen in Kostenträgerschaft der Gemeinde ausgebaut werden. Die Straßen- und Tiefbauarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Drei Firmen haben die Angebotsunterlagen angefordert. Zum Submissionstermin am 18.08.2023 lag lediglich ein Angebot der Firma Ziegler GmbH aus Stockach vor.

Herr Burger vom Ingenieurbüro Raff stellte in der Sitzung die Bushaltestellen und das Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung vor.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Straßen- und Tiefbauarbeiten für den barrierefreien Ausbau der vorgenannten Bushaltestellen an die Firma Ziegler GmbH zum Angebotspreis von 234.818,82 € brutto.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde unter diesem Tagesordnungspunkt auch die Notwendigkeit und Ausgestaltung der Buswartehäuschen an den Haltestellen Vordere Höri Straße Richtung Weiler und Weiler Richtung Bankholzen angesprochen. Das vom Bürgermeister Krauss, nach intensiver Beratung des Gemeinderates, abgefragte Stimmungsbild zeigte, dass sich der Gemeinderat mehrheitlich ein Wartehäuschen, passend zum Standort an diesen Haltestellen wünscht.

Bauangelegenheiten

Der Gemeinderat lehnte auf der Basis der Änderungspläne den Wiederaufbau des Schuppens Süd auf dem Flst. 10, Gemarkung Weiler, Hauptstraße 30 einstimmig sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB ab.

Der Gemeinderat erteilte der Umnutzung der Scheune zu Wohnraum auf dem Flst.Nr. 86/3, Gemarkung Moos, Dorfstraße 8 einstimmig sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Bürgermeister Krauss setzte vor Eröffnung der Sitzung den Tagesordnungspunkt Abbruch eines Bestandsgebäudes und Neubau eines Mehrfamilienhauses (6 WE) auf dem Flst. 6, Gemarkung Weiler, Hauptstraße 22 von der Tagesordnung ab.

Der Gemeinderat erteilte der Errichtung von 2 Flachdachgauben am bestehenden Einfamilienhaus, auf dem Flst. 253/2, Gemarkung Moos, Böhringer Straße 6b einstimmig sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Kindergarten St. Blasius Bankholzen - Neue Garderoben für den Altbau

- Vergabeentscheidung

Den Gemeinderäten wurde eine angepasste Beschlussvorlage als Tischvorlage gereicht. Im Kindergarten St. Blasius in Bankholzen sind die Garderoben im Altbau ziemlich in die Jahre gekommen und sollen ersetzt werden. Weiter entsprechen die vorhandenen Garderoben nicht mehr den notwendigen Standards. Die Kinder haben keine Fächer für Handschuhe, Mützen etc. Dies führt regelmäßig zu großer Unordnung und damit zum Chaos beim Anziehen der Kinder. Auch die Verluste/Verwechslungen von Kleidungsstücken sind so erhöht.

Benötigt werden 75 neue Garderobenplätze, welche zum Teil freistehend ausgeführt werden sollen. Im Rahmen der Haushaltsplanung wurden für neue Garderoben im Altbau 10.000,-€ im Haushaltsjahr 2023 eingeplant.

Es wurden 4 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert und es wurden 4 Angebote eingereicht. Ein Unternehmen bietet jedoch nicht das gewünschte System an und ist daher aus der Wertung genommen. Anders als in den versandten Unterlagen ausgeführt, hat nicht die Firma Dusyma aus Schorndorf, sondern die Firma Resch aus Aigen-Schlägl das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme des Angebots der Firma Resch aus Aigen-Schlägl zum Preis 13.740,78 € brutto und genehmigt die damit verbundene überplanmäßige Ausgabe in Höhe 3.740,78 €.

Grundschule Weiler - Neuanschaffung Klassensatz Schulmöbel

In der Grundschule Weiler sind die Schülermöbel nach nun ca. 20 Jahren Schulbetrieb in die Jahre gekommen. Einige Tische und Stühle sind beschädigt und sollten ersetzt werden. Der Gemeinderat hatte daher in der Sitzung am 30.07.2020 beschlossen, sämtliche Schulmöbel zu ersetzen. Den Zuschlag hatte die Firma Embru Deutschland GmbH mit einer angebotenen Preisbindung bis zum 31.12.2025 erhalten.

In den Jahren 2020 und 2022 wurde je eine Klassenstufe mit neuen Möbeln (28 Stühle und Tische) ausgestattet. Nunmehr sollen zwei weitere Klassensätze, einer im Jahr 2023 und einer im Jahr 2024 erworben werden. In den Haushalten 2023 und 2024 sind die Mittel entsprechend eingeplant.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Firma Embru Deutschland GmbH Preisanpassungen aufgrund höherer Produktionskosten angekündigt. An die vereinbarte Preisbindung könne sich die Firma nach eigenen Angaben nicht mehr halten, da durch den Krieg und der damit verbunden enormen Rohstoffkostensteigerung der Preis nicht mehr tragbar ist.

Nach langer Verhandlung mit der Firma würde sich die Preiserhöhung für einen Klassensatz auf gesamt 1.867,43 € brutto pro Klassenstufe belaufen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass auch höhere Kosten für größere Stühle enthalten sind. Die jetzigen Stühle sind laut Aussage der Schulleitung für die Kinder der Klassen 3-4 zu klein.

Die 28 Schülertische, Tischplatte 65 cm x 65 cm in weißgrau mit Harzbeschichtung, höhenverstellbar durch Gasdruckfeder und die 28 Schulstühle, höhenverstellbar durch Gasdruckfeder, ohne Rollen und nicht drehbar mit der Sitzgröße B sind der Gemeinde Moos mit 16.226,84 € brutto angeboten worden.

Der zweitplatzierte Anbieter lag bei der Ausschreibung im Jahr 2020 bei 18.434,67 € brutto mit vergleichbaren Möbeln.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig für die Jahre 2023 und 2024 den Kauf von je 28 Schülertischen und 28 Schulstühlen bei der Firma Embru Deutschland GmbH aus Heppenheim zum Preis von 16.226,84 € brutto pro Klassensatz.

Neubesetzung Gemeinsamer Gutachterausschuss "Bodensee West"

Seit dem 01.01.2020 gibt es bei der Stadt Radolfzell den gemeinsamen Gutachterausschuss „Bodensee West“ mit der Stadt Stockach und den Gemeinden Eigeltingen, Gaienhofen, Hohenfels, Moos, Mühlingen, Öhningen und Orsingen-Nenzingen.

Der Gemeinderat Radolfzell wählt auf Vorschlag der jeweiligen Stadt/ Gemeinde 42 ehrenamtliche Gutachter in den Gemeinsamen Gutachterausschuss, wobei auf die Gemeinde Moos 3 Gutachter entfallen.

Der Gemeinderat schlug einstimmig Christine Döhla-Uhl, Peter Kessler und Rudolf Brügel als Gutachter für die Gemeinde Moos in den Gemeinsamen Gutachterausschuss „Boddensee West“ für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2027 vor.

Erhöhung Leitungszeit im Kindergarten Villa Pfiffikus

Die Gewährung von Leitungszeit für pädagogische Leitungsaufgaben ist seit Inkrafttreten der geänderten Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) am 02.01.2020 für alle Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg im Mindestumfang der KiTaVO verbindlich festgelegt.

Der zeitliche und inhaltliche Mindestumfang der pädagogischen Leitungszeit ist in § 1 Abs. 4 und 5 KiTaVO geregelt. Danach ist die Leitung einer Einrichtung mit einer Gruppe im Umfang von mindestens sechs Stunden wöchentlich (Grundsockel) für die Wahrnehmung von pädagogischen Leitungsaufgaben von der Tätigkeit in der Gruppe freizustellen. Umfasst eine Einrichtung zwei und mehr Gruppen, so erhöht sich die pädagogische Leitungszeit ab der zweiten Gruppe und für jede weitere Gruppe um mindestens weitere zwei Stunden wöchentlich pro Gruppe.

Die Villa Pfiffikus verfügt derzeit über insgesamt drei Gruppen. Die Leitung im kommunalen Kindergarten Villa Pfiffikus, Moos hat hierfür eine Freistellung für Leitungstätigkeiten von 35 %.

Durch die Eröffnung der neuen Krippengruppe im Rathaus Moos und des Naturkindergartens Pusteblume erhöht sich die Gruppenanzahl von 3 auf 5 und damit der Umfang der Leitungszeit.

Die Leitung der Kindertageseinrichtung ist die Schlüsselfigur für die Qualität in der Einrichtung. Sowohl als Bindeglied zum Träger als auch gemeinsam mit dem Träger und dem Team legt die Leitung das Leitbild und die Qualitätsstandards fest. Sie ist verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung der pädagogischen Konzeption und zugleich auch für die Wirksamkeit der Kita-Arbeit.

Neben den pädagogischen Leitungsaufgaben (wie beispielsweise Konzeptions-, Team- sowie Interaktionsentwicklung) fallen in einer Kindertageseinrichtung betriebswirtschaftlichen Leitungsaufgaben in den Zuständigkeitsbereich der Kita-Leitung. Diese betriebswirtschaftlichen Aufgaben sind jedoch nicht in der, mit der KiTaVO eingeführten Mindestleitungszeit für pädagogische Leitungsaufgaben abgedeckt.

Die betriebswirtschaftlichen Leitungsaufgaben zielen darauf ab, die Zusammenarbeit mit dem Träger, die Personalverwaltung, die Ausstattung, sowie die Verwendung der finanziellen Ressourcen möglichst effizient zu handhaben. Dazu gehören z. B. die Betriebsführung, die Aufnahme und der Weggang von Kindern und ihren Familien, die Sicherung und Entwicklung personeller und materieller Ressourcen, die Beschaffung von Arbeitsmitteln und hauswirtschaftliche Abläufe.

Weiter ist bei der Festsetzung des Umfangs der Leitungszeit zu berücksichtigen, dass die neu eingerichtete Vormerkung in der Zuständigkeit der Leiterin des Kindergartens Villa Pfiffikus liegt. Hierfür ist ein zeitlicher Aufwand von durchschnittlich mindestens 2 Stunden/ Woche realistisch, was 5% der wöchentlichen Arbeitszeit entspricht.

Zur professionellen Ausübung aller pädagogischen und betriebswirtschaftlichen Leitungsaufgaben in allen 5 Gruppen auf verschiedenen Grundstücken einschließlich Vormerkung ist es unerlässlich, der Leitungskraft ein ausreichendes Zeitkontingent zu gewähren. Deshalb schlug die Verwaltung eine Erhöhung der Leitungszeit von derzeit 35 % (entspricht 13,65 Stunden/ Woche) auf 60 % (entspricht 23,4 Stunden/ Woche) vor.

Diese Erhöhung der Leitungszeit sollte dabei nicht erst ab der Eröffnung der neuen Einrichtungen im Februar 2024, sondern bereits ab Oktober 2023 erfolgen, da in der jetzigen Phase der Errichtung der neuen Einrichtungen bereits eine umfassende Mitwirkung der Leiterin erforderlich ist.

Die aus der Erhöhung der Leitungszeit resultierende Erhöhung des wöchentlichen Personalschlüssels im Kindergarten Villa Pfiffikus um 25 % ist im Zuge der Ausschreibung des Personals für die Krippengruppe im Rathaus und den Naturkindergarten berücksichtigt worden. Durch die Erhöhung des Umfangs der Leitungszeit ergeben sich unter Berücksichtigung des neuen Tarifabschlusses Mehrkosten in Höhe von ca. 17.200,00 € jährlich.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig der Leiterin des Kindergartens Villa Pfiffikus Moos ab Oktober 2023 eine wöchentliche Leitungszeit von 60 % für die anfallenden Leitungstätigkeiten zu gewähren.

Anbau Bürgerhaus Moos zur Erweiterung Stuhllager

- Projektbeschluss

Am Bürgerhaus Moos ist bereits seit einigen Jahren ein Anbau für die Erweiterung des Stuhllagers geplant. Entsprechende Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 100.000 € eingestellt.

Geplant ist ein Anbau mit einer Grundfläche von 24 m² in Richtung Parkplatz. Die derzeitige Außentür soll im neuen Anbau wieder verwendet werden. Die Entwurfsplanung und der Lageplan sind vom Architekturbüro Poth erarbeitet worden und als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.

Nach der Kostenplanung ergeben sich für die geplante Erweiterung Gesamtkosten in Höhe von 70.006,84 € brutto (Kostengruppen 200 - 700).

Der Gemeinderat fasste einstimmig den Projektbeschluss zum Anbau am Bürgerhaus zur Erweiterung des Stuhllagers auf der Grundlage der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung durch das Architekturbüro Poth. Die voraussichtlichen Projektkosten wurden mit 70.006,84 € brutto (Kostengruppen 200 - 700) beziffert. Die Verwaltung wurde einstimmig mit der Umsetzung des Projektbeschlusses beauftragt.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Bürgermeister Krauss gab aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.07.2023 bekannt, dass der Gemeinderat die Verbandsvertreter beauftragt hatte, der Entlassung eines Beamten beim GVV aus dem Beamtenverhältnis oder einer möglichen Versetzung zu einem anderen Dienstherrn zum 31.08.2023 zuzustimmen.

Bürgerfragestunde – Verschiedenes – Bekanntgaben – Anträge

Bürgerfragestunde

Aus der Bürgerschaft wurde darauf hingewiesen, dass weder die Sommerpause der Höriwoche noch die Baustelle in der Gewerbestraße angekündigt worden sind.

Auf Nachfrage bejahte Bürgermeister Krauss, dass die geplanten barrierefreien Bushaltestellen auch für Gelenkbusse ausgelegt sind. Weiter führte Bürgermeister Krauss auf Nachfrage aus, dass die anderen Bushaltestellen in Moos, die nicht in der Verantwortung der Gemeinde Moos liegen, höriweit durch das Regierungspräsidium barrierefrei umgebaut werden. Wann dies erfolgt, kann er jedoch nicht sagen.

Aus der Bürgerschaft wurde darüber informiert, dass der Wasserhahn am Handwaschbecken im Strandbad Moos zu lange Wasser abgibt und der Druck des Wassers zu hoch sei. Bürgermieter Krauss erwidert, dass die Angelegenheit geprüft wird.

Auf Nachfrage konnte Bürgermeister Krauss keine neuen Infos zum Thema Post geben.

Termin Kommunal-, Kreistags- und Europawahl

Bürgermeister Krauss informierte über die Festlegung des Termins für die Kommunal-, Kreistags- und Europawahl auf den 09.06.2024.

Überprüfung Beleuchtung der öffentlichen Toiletten im Hafen Moos und Iznang

Bürgermeister Krauss berichtete, dass nach Hinweis aus der Mitte des Gemeinderats in der Sitzung am 20.06.2023 die Beleuchtung der Toiletten im Hafen Moos und Iznang überprüft worden ist. Im Hafen Moos wurde eine LED Lampe zusätzlich am Waschbecken angebracht. Weiter wurde die Beleuchtung in den Toiletten der Sporthalle erneuert.

Bundesweiter Warntag

Bürgermeister Krauss Bürgermeister Krauss bedankte sich bei Herrn Uli Billi, Herrn Karl Wolf und Gemeinderat Artur Fritz für Ihre Unterstützung beim heutigen bundesweiten Warntag.

Vakuumschacht Eichweg 1 und 3

Bürgermeister Krauss informierte über die Bestellung eines neuen Tanks für den Eichweg 1 und 3 zum Preis von ca. 8.000,00 €. Die Neubeschaffung war erforderlich geworden, weil der alte Tank durchgerostet ist. Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates führte Bürgermeister Krauss aus, dass der Tank zur gemeindlichen Abwassertechnik gehört und damit die Kosten von der Gemeinde zu tragen sind.

Anbau Bauhof

Bürgermeister Krauss informierte, dass der Anbau im Bauhof durch Eigenleistungen des Bauhofs 150.000 € weniger als die Auftragssumme gekostet hat.

Bauvorhaben Hauptstraße 22

Aus der Mitte des Gemeinderates werden erhebliche Bedenken gegen das Bauvorhaben Hauptstraße 22, insbesondere wegen seiner Dimension, der Stellplätze und der geplanten Tiefgarage vorgetragen. Der Gemeinderat diskutierte intensiv. Das vom Bürgermeister Krauss abgefragte Stimmungsbild zeigte, dass sich der Gemeinderat Nachbesserungen vom Bauherrn wünscht. Bürgermeister Krauss teilt dazu mit, dass er einen Gesprächstermin mit dem Grundstückseigentümer bereits vereinbart hat.

Sparkassenfiliale in Moos

Aus der Mitte des Gemeinderates wird angefragt, ob für Sparkassen nicht auch, wie bei der Post eine rechtliche Verpflichtung besteht, in Gemeinden ab einer bestimmten Größenordnung eine Filiale vorzuhalten. Bürgermeister Krauss erläuterte, dass es eine solche Verpflichtung für die Sparkasse nicht gibt.

Raum für Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung

Der Rektor der Grundschule Weiler berichtete, dass der Raum für die Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung sehr schön erneuert worden ist. Er dankte der Vorsitzenden des Fördervereins Frau Auer, dem Bauhof und der Verwaltung.

Hafen Moos

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde ausgeführt, dass die geplante Kostenumlage auf die Liegeplatzinhaber für das Ausbaggern im Hafen von einigen Bürgern als nicht sachgerecht angesehen wird. Bürgermeister Krauss erläuterte, dass die Liegeplatzinhaber den Nutzen haben und deshalb keine öffentlichen Mittel für die Maßnahme verwendet werden können.