Gemeindenachrichten: Gemeinde Moos

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Gemeindenachrichten

Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 20.07.2023

Meldung vom 27.07.2023

Bürgerfrageviertelstunde

Auf Nachfrage eines Bürgers aus der Gemeinde Moos zum Sachstand der versprochenen Zebrastreifen führte Bürgermeister Krauss aus, dass er sich vor kurzem beim zuständigen Regierungspräsidium nach der geplanten Umsetzung der beiden genehmigten Zebrastreifen erkundigt habe. Eine Antwort steht noch aus, aber er bleibe dran.

Ein Bürger aus der Gemeinde Moos wies nochmals auf das rechtswidrige Parken auf dem Gehweg vor dem Hofladen Glaser in Iznang hin und ersuchte die Gemeinde hiergegen nachhaltig vorzugehen.

Ein Bürger aus der Gemeinde Moos erkundigte sich, ob die Gemeinde Maßnahmen im Bereich der Höristraße ergreifen könne, die gewährleisten, dass die Kanalisation ausreichend ist, Wassermassen bei Starkregenereignissen aufzunehmen. Bürgermeister Krauss verwies darauf, dass die vorhandene Abwasserkanalisation für normale Wetterereignisse ausreichend ist. Für einen ausreichenden Schutz bei Starkregen muss der einzelne Eigentümer selbst sorgen, beispielsweise durch den Einbau von Rückstauklappen, da die Kanalisation nicht für die Wassermengen bei Starkregenereignissen dimensioniert werden kann.

Ein Bürger nahm Bezug auf die Sitzungsvorlage zur Vergabe der Bauplätze und führte aus, dass eine Vergabe auch unter den jetzigen Umständen sinnvoll sei.

 

Vergabeentscheidung Biotopverbundplanung

Nachdem viele wertvolle Biotope - Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten - durch Nutzungsänderungen, Bebauung sowie Zerschneidung unserer Landschaft durch Straßen, Schienenwege oder Leitungstrassen verloren gingen und gehen, ist Ziel des landesweiten Biotopverbunds - neben der nachhaltigen Sicherung heimischer Arten, Artengemeinschaften und ihrer Lebensräume - funktionsfähige, ökologische Wechselbeziehungen in der Landschaft zu bewahren, wiederherzustellen und zu entwickeln.

§ 22 des Naturschutzgesetzes des Lands Baden-Württemberg sieht vor, dass bis zum Jahr 2030 ein räumlicher und funktionaler Biotopverbund auf mindestens 15 % der Offenlandflächen des Landes Baden-Württemberg realisiert werden sollen. Die Erstellung sog. Biotopverbundplanungen, obliegt den Kommunen. Grundlage für die Planung bilden die Fachpläne Biotopverbund Offenland und Gewässerlandschaften.

Auf der Höri wollen alle drei Gemeinden unter Federführung der Projektdurchführung des Gemeindeverwaltungsverbands „Höri“ die Verbundplanung umsetzen. Die Planung selbst erfolgt über ein versiertes Planungsbüro. Die Verbundplanung wurde für die gesamte Höri ausgeschrieben und die zu erwartenden Kosten auf Grund der Flächenverhältnisse der o. g. Fachpläne auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt. Der Landschaftserhaltungsverband Konstanz e. V. (LEVKN) hat die Gemeinde bereits im Zuge der Angebotseinholung und der Antragstellung unterstützt und unterstützt auch im Rahmen der Planung koordinierend/beratend.

Das Land Baden-Württemberg fördert die Planungskosten zu 90 %. Folglich sind 10 % der Planungskosten von der Kommune selbst zu tragen.

Es wurden vier Büros aufgefordert, entsprechend dem Leistungsverzeichnis, ein Angebot abzugeben. Es gingen zwei Angebote ein. Das günstigste Angebot hat das Büro ILN Südwest mit insgesamt 122.310,58 € abgegeben.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beauftragung einer Biotopverbundplanung und vergab diese an das Büro ILN Südwest.

 

Absaugen der Hafenanlage in Moos und des Stegs in Iznang

- Auftragsvergabe von Ingenieurleistungen

- Auftragsvergabe an wirtschaftlichsten Bieter mit überplanmäßiger Ausgabe

In der Sitzung des Gemeinderates am 14.10.2021 wurde die Vergabe für das Absaugen der Hafenanlage in Moos und des Stegs Iznang an das Ingenieurbüro Baur für die Leistungsphase eins bis vier entsprechend des Honorarvorschlages beschlossen. Zugleich wurde der Auftrag an die Firma HPC AG erteilt, in den betroffenen Bereichen eine Probeanalyse des Seebodens vorzunehmen.

Die Probeanalyse ergab, dass das beprobte Bodenmaterial in Moos sowie in Iznang die Qualitätsstufe Z0 nach der Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums Baden-Württemberg für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial (VwV Bodenmaterial) vom 14. März 2007 zuletzt angepasst am 29.12.2021 erfüllt. Z0 entspricht einem unbelasteten Seeboden.

Mit Vorlage der Antragsunterlagen im Januar 2023 beim Landratsamt Konstanz zur Genehmigung ist Leistungsphase vier (Genehmigungsplanung) abgeschlossen worden. Die Untere Wasserbehörde erteilte mit Schreiben vom 29.06.2023 die wasserrechtliche Erlaubnis im Einvernehmen mit der höheren Naturschutzbehörde zur Durchführung von Absaugmaßnahmen im Bereich des Hafens in Moos sowie im Bereich des Landungsstegs in Iznang.

Ausweislich der naturschutzrechtlichen Nebenbestimmung kann die Umsetzung der Maßnahme ausschließliche im Zeitraum von Mitte September bis Ende Oktober erfolgen.

Dieses enge Zeitfenster für die Maßnahmenausführung und die wenig verbleibende Zeit bis Mitte September 2023 erfordert ein zügiges Handeln der Verwaltung, damit das Aussaugen wie geplant noch in diesem Jahr durchgeführt werden kann. Aufgrund dessen wird vorgeschlagen, dass Bürgermeister Krauss nach der Submission dem wirtschaftlichsten Anbieter den Auftrag erteilen darf, ohne dass es eines weiteren Beschlusses des Gemeinderates bedarf.

Dabei soll sich die Wirtschaftlichkeit ausschließlich aus dem angebotenem Preis der Anbieter ergeben. Weiter wird die Vergabe durch Bürgermeister Krauss auf eine Auftragssumme von 500.000,00 € brutto gedeckelt. Im Haushaltsplan 2023 sind Kosten in Höhe von 400.000,00 € veranschlagt, so dass weiter die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bis zu 100.000,00 € erforderlich ist. Die Voraussetzungen von § 84 Absatz 1 GemO liegen vor, da ein dringendes Bedürfnis für das Absaugen in diesem Jahr besteht und die Deckung gewährleistet ist.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Auftragsvergabe an das Ingenieurbüro Baur für die Leistungsphase fünf bis acht entsprechend des Honorarvorschlages vom 06.07.2023 in Höhe von 17.321,32 € brutto.

Der Gemeinderat ermächtigte Bürgermeister Krauss einstimmig, die Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter bis zur Angebotsdeckelung von 500.000,00 € brutto zu erteilen und bewilligt die mit der Auftragsvergabe für das Absaugen der Hafenanlage in Moos und des Stegs in Iznang verbundene überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2023 bis zu einer Höhe von 100.000,00 €.

 

Bauangelegenheiten

Der Gemeinderat erteilte mehrheitlich der Umnutzung der unbebauten Grundstücksfläche zu 3 Wohnmobilstellplätzen auf dem FlSt. 944, Gemarkung Bankholzen, nicht sein Einvernehmen.

Der Gemeinderat erteilte einstimmig der Errichtung einer Balkonanlage auf dem Flst. 118/1, Gemarkung Iznang, Höristraße 19 sein Einvernehmen.

TOP 5.3 ist vor der Sitzung von Bürgermeister Krauss von der Tagesordnung genommen.

 

Kindergarten - Änderung der Benutzungsgebühren 2023/ 2024

Bei der Gemeinde Moos wird die von den kommunalen und kirchlichen Spitzenverbänden empfohlene einheitliche Gebührenregelung angewandt. Es erfolgt ein 5%iger freiwilliger Abschlag auf die empfohlenen Entgeltsätze. Dieses System wird regelmäßig der Kostenentwicklung angepasst, zuletzt für das Kindergartenjahr 2022/ 2023.

Die Gemeinde hat mit ihren Fachkräften in den Einrichtungen auch in Zeiten multipler Krisen ein möglichst bedarfsorientiertes und qualitativ beachtliches Angebot der Frühkindlichen Bildung und Betreuung gewährleistet. Damit wird ein essenzieller Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilisierung geleistet.

Die Sicherstellung dieses Angebots beansprucht die Gemeinde jedoch nicht nur in einem hohen Maße organisatorisch, sondern es schlägt besonders durch die hohe Inflationsrate, die sich auf die Investitions- und Sachkosten auswirkt, finanziell zu Buche. Auch die Aufwertung der pädagogischen Fachkräfte im Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst führt zu stetigen Kostensteigerungen. Eine angemessene Anpassung der Elternbeiträge gestaltet sich deshalb zunehmend herausfordernd. Es ist zwingend erforderlich ein finanziell gesichertes Betreuungsangebot zu erhalten, dabei aber auch die Belastung der Familien angemessen zu berücksichtigen.

Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024 die benannten Kostensteigerungen zumindest teilweise zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 8,5 Prozent.

Der sich durch die gezahlten Entgelte ergebene Kostendeckungsgrad an den gesamten Betriebskosten im Kindergarten Moos beträgt im Durchschnitt der vergangenen 6 Jahre etwa 14,8 %. Für das Jahr 2023 ist mit einem Kostendeckungsgrad von 14% zu rechnen. Trotz der Anpassung der Benutzungsgebühren um 8,5 % bleibt der Kostendeckungsgrad damit auf diesem geringen Niveau. Grund hierfür ist, dass die vorgenannten Kostensteigerungen über der prozentualen Anpassung der Entgelte liegen.

Die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen/Tagespflege in der Gemeinde Moos führt zu einem Zuschussbedarf von 715.000 € im Jahr 2023, der aus allgemeinen Finanzmitteln der Gemeinde gedeckt wird. Hierbei sind die beiden Kindergärten in Moos und Bankholzen sowie die Spielgruppe Gänseblümchen berücksichtigt.

Der Elternbeirat hat sich mit einer Stellungnahme zur geplanten Erhöhung der Benutzungsgebühren an die Gemeinde Moos gewandt und um eine Staffelerhöhung ersucht, soweit eine Erhöhung unumgänglich ist. Am 11.07.2023 fand deshalb ein gemeinsames Gespräch mit dem Elternbeirat und Bürgermeister Krauss sowie der Kindergartenleitung Frau Sugg statt, in dem nochmals die Argumente für und gegen eine Erhöhung ausgetauscht wurden.

In der Sitzung des Kuratoriums am 03.07.2023 ist für den katholischen Kindergarten Sankt Blasius in Bankholzen einstimmig die Erhöhung der Elternbeiträge entsprechend der Empfehlung um 8,5 % für das Kindergartenjahr 2023/ 2024 beschlossen worden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorgeschlagene Änderung der Anlage 1 zu § 5 Absatz 2 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Moos – Benutzungsgebühren.

 

Verbesserung Löschwasserversorgung

- Vergabe von Bauleistungen

In der Sitzung des Gemeinderates am 13.10.2022 wurden einige Maßnahmen zur Verbesserung der Löschwasserversorgung vorgestellt.

Zum einen ist die Mengenmessung im Hochbehälter (HB) Moos ein Engpass für die Löschwasserversorgung. Die induktive Mengenmessung soll etwas größer dimensioniert werden. Bei sehr geringen Entnahmen ist zwar die Messgenauigkeit etwas ungenauer, was jedoch toleriert werden kann.

In der Straße im Winkel soll eine Verbindung mit der Leitung vom HB Galgenberg/ HB Moos und dem Ortsnetz geschaffen werden. Bei Bedarf kann so im Netz von Bankholzen über einen längeren Zeitraum, z.B. bei einem Feuerwehreinsatz, die Entnahmemenge und der Druck stabilisiert werden.

Die Automatisierung einer Klappe im Schieberschacht des HB Bankholzen dient dem gleichen Zweck wie die Verbindung der Leitungen. Der Wassermeister muss im Bedarfsfall dann nicht direkt in den Schacht, sondern kann die Klappe mit dem vorhandenen Leitsystem steuern. Dies ist gerade bei einem Einsatz wichtig, da somit wichtige Minuten gespart werden können.

Die veranschlagten Baukosten der Maßnahmen lagen bei 50.000,00 € (brutto). Dieser Haushaltsansatz wird bereits mit dem Angebot der Firma EliquoStulz (67.808,93 €) deutlich überschritten.

Bedauerlicherweise ist es aktuell kaum möglich noch weitere bzw. günstigere Angebote für solche Leistungen zu erhalten. Die Notwendigkeit der Arbeiten ist unstrittig um die Wasserversorgung an erkannten Schwachstellen zu optimieren. Auch wurden sämtliche Bereiche vor Ort mit einem Mitarbeiter der Firma Stulz auf Realisierbarkeit geprüft.

Die Verwaltung schlägt daher vor den Auftrag an die Firma EliquoStulz aus Grafenhausen zum Angebotspreis von 67.808,93 € brutto zu erteilen und die überplanmäßige Ausgabe zu bewilligen.

Die Firma EliquoStulz geht davon aus, dass alle Komponenten innerhalb von 4 bis 5 Monaten lieferbar sind so dass eine Fertigstellung in diesem Jahr möglich ist. Nach Vergabe durch den Gemeinderat werden die Tiefbauleistungen (Schachtbau und Grabarbeiten) ausgeschrieben.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die anlagentechnischen Arbeiten zur Verbesserung der Löschwasserversorgung an die Firma EliquoStulz aus Grafenhausen zum Angebotspreis von 67.808,93 € brutto zu erteilen und bewilligte die dazu notwendigen überplanmäßigen Ausgaben.

 

Erweiterung um eine Kinderkrippe im Rathaus Moos

- Vergabe von Liefer- und Bauleistungen

Am 11.05.2023 wurde die vom Gemeinderat beschlossene Erweiterung um eine Kinderkrippe im Untergeschoss im Rathaus Moos vom Landratsamt genehmigt. Der Umbau vom Probelokal in eine Kinderkrippe benötigt eine Vielzahl an durchzuführenden Gewerken, die alle beschränkt ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben wurden.

Es wurden beim Gewerk Sanitär 3 Firmen angefragt und 3 Firmen haben ein Angebot abgegeben. Ein Angebot wurde aus der Wertung genommen, da es nicht der gewünschten Ausstattung entsprach. Wirtschaftlichster Anbieter war die Firma Heizungsbau Bandel mit 11.586,67 € brutto.

Es wurden beim Gewerk Trockenbau- Putz- und Malerarbeiten 5 Firmen angefragt und 3 Firmen haben ein Angebot abgegeben. Wirtschaftlichster Anbieter war die Firma Misol mit 9.964,29 € brutto.

Da die vorhandene Treppe nicht den Anforderungen des KVJS und des Landratsamtes entspricht, muss diese erneuert werden. Es wurden beim Gewerk Schlosserarbeiten – Außentreppe 2 Firmen angefragt und 2 Firmen haben ein Angebot abgegeben. Wirtschaftlichster Anbieter war die Firma Engelmann mit 2.945,25 € brutto.

Das Landratsamt fordert, aufgrund der Umnutzung der Räumlichkeiten, eine F30 Verglasung im Flur des Rathauskellers als Brandbarriere zwischen den Gebäudeteilen. Es wurden 3 Firmen angefragt und 3 Firmen haben ein Angebot abgegeben. Ein Angebot wurde aus der Wertung genommen, da es nicht der gewünschten Ausstattung entsprach (Sprosseneinteilung des Fensters). Wirtschaftlichster Anbieter war die Firma Schöttle mit 3.749,69 € brutto.

Für die Wickelstation wurden 5 Firmen angefragt und 3 Firmen haben ein Angebot abgegeben. Ein Angebot wurde aus der Wertung genommen, da es nicht der gewünschten Ausstattung entsprach. Wirtschaftlichster Anbieter war die Firma Kemmlit mit 8.030,12 € brutto.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Liefer- und Bauleistungen im Umfang von insgesamt 36.276,02 € brutto an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 

Betreuungsentgelte Grundschule Weiler 2023/2024

In der Gemeinderatssitzung vom 08.07.2021 hat der Gemeinderat die Anpassung der Betreuungsentgelte für die verlässliche Grundschule und die Nachmittagsbetreuung auf Grundlage der Vollkostenberechnung beschlossen.

Unter Berücksichtigung dieser Vollkostenberechnung ergibt sich für das Schuljahr 2023/2024 bei unveränderten Betreuungszeiten auf Grund gesunkener Personalkosten eine Minderung des Betreuungsentgelts von 2,00 € pro Betreuungstag im Monat für die verlässliche Grundschule (Kernzeitbetreuung).

Für die Nachmittagsbetreuung ergibt sich bei unveränderten Betreuungszeiten für das Schuljahr 2023/2024 auf Grund gesunkener Personalkosten eine Minderung des Betreuungsentgelts von 3,00 € je Betreuungstag im Monat.

Als familienfreundliche Komponente wird sowohl bei der Kernzeit- als auch bei der Nachmittagsbetreuung für das zweite Kind, das die jeweilige Betreuungsform in Anspruch nimmt, ein Abschlag von 50 Prozent gewährt.

Die Entgelte sind auf 11 Monatsraten berechnet. Das Mittagessen kostet verpflichtend für das Schuljahr 2023/2024 bei einer Nachmittagsbetreuung 4,20 € pro Betreuungstag.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die von der Verwaltung vorgeschlagenen Tagessätze pro Monat für das Schuljahr 2023/ 2024 für die Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung.

 

Ausschreibung der Neuverpachtung des Strandbades Moos

Ab der Badesaison 2024 sucht die Gemeinde Moos für das Strandbad Moos einen neuen Pächter. Die Ausschreibung zur Neuverpachtung des Strandbades wurde im Wochenblatt am 06.07.2023, im Südkurier am 08.07.2023, in der Höriwoche ab dem 07.07.2023 und auf der Homepage ausgeschrieben. Die Bewerber können bei der Gemeindeverwaltung ein Exposé zur Neuverpachtung anfordern. Bewerbungsende ist Freitag, der 25.08.2023. Ziel ist es, mit einem potenziellen Pächter im November 2023 die Verträge zu schließen. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

 

Personalangelegenheit - Stellenbesetzung (neu) im Bauhof

In der Sitzung des Gemeinderats am 13.10.2022 ist der Stellenplan 2023 beschlossen worden. Dieser sah zunächst für den Zeitraum von 3 Jahren eine neue Stelle im Bauhof in der EG 5 vor.

Nachdem sich in der Haushaltsberatung in der Gemeinderatssitzung am 15.12.2022 abgezeichnet hat, dass im Haushaltsjahr 2023 kein ausgeglichener Haushalt möglich ist, erfolgte bisher keine Besetzung der Stelle. Aufgrund des Bedarfs im Bauhof, war man in der Sitzung am 15.12.2022 so verblieben, dass der Gemeinderat unter Berücksichtigung der Haushaltslage im 2. Halbjahr erneut über die Stellenbesetzung entscheidet.

In der letzten Sitzung des Gemeinderates am 22.06.2023 hat der Geschäftsführer des GVV Herr Leibing den Halbjahresbericht Jahresrechnung 2023 vorgestellt. Der Gesamtergebnishaushalt verbessert sich aufgrund der Entwicklungen um + 19.000,00 € auf ein negatives ordentliches Ergebnis von rd. -23.000,00 €. Dieses negative ordentliche Ergebnis wird dieses Jahr in der geplanten Höhe durch den vorhandenen Gewinnvortrag ausgeglichen. Die Besetzung der neuen Stelle im Bauhof wird das Ergebnis zwar entsprechend verschlechtern. Allerdings ist auch diese Verschlechterung durch die positiven Haushaltsabschlüsse der Vorjahre zu kompensieren.

Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich der Stellenbesetzung für die neu zu schaffende Stelle im Bauhof im Jahr 2023 zu.

 

Vergabe von Bauplätzen im Neubaugebiet Eichweg III

Zu Beginn der Veräußerung der Wohnbaugrundstücke im Baugebiet Eichweg III standen insgesamt 33 Baugrundstücke zur Verfügung. In den Jahren 2018 bis 2021 wurden davon 27 Baugrundstücke veräußert, so dass derzeit noch 6 Baugrundstücke zur Verfügung stehen. Davon sind zwei Wohnbaugrundstücke für Einzelhäuser und vier für Doppelhaushälften vorgesehen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.11.2022 beschlossen, im Herbst 2022 drei Bauplatzzusagen (ein Einzelhaus und zwei Doppelhaushälften) und im Jahr 2023 weitere drei Bauplatzzusagen (ein Einzelhaus und zwei Doppelhaushälften) zu geben. Dabei hat sich der Gemeinderat auf Vorschlag von Bürgermeister Krauss im Zuge der Beratung darauf verständigt, jeweils im Juni/ Juli des Jahres zu beraten, ob eine Vergabe im Herbst erfolgen soll.

Die Argumente, die für und gegen eine diesjährige Vergabe sprachen, wurden intensiv in der Sitzung ausgetauscht.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, im Herbst 2023 3 Bauplätze (1 Einfamilienhaus und 2 Doppelhaushälften) im Neubaugebiet Eichweg III zu vergeben.

 

Flächennutzungsplan "Höri"- 4. Änderung

1. Abwägungsentscheidungen über die Ergebnisse der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange- Vorberatung und Beauftragung der Vertreter in der Verbandsversammlung

2. Beschluss zur Offenlage - Vorberatung und Beauftragung der Vertreter in der Verbandsversammlung

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Höri“ befindet sich derzeit im Verfahren. Hintergrund der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage für die Aufstellung des „Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Solarpark Öhningen“ im Gewann Schlossacker in Öhningen.

Zwischenzeitlich ist die „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ durch Offenlage in den Rathäusern Öhningen, Gaienhofen und Moos erfolgt und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abgeschlossen.

Aus der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Bedenken geäußert, so dass diesbezüglich auch keine Abwägungsentscheidungen zu treffen sind.

Unter den insgesamt 36 beteiligten Trägern öffentlicher Belange waren vier Umweltschutzverbände. Die NI (Naturschutzinitiative) hat sich umfangreich geäußert, während die übrigen Verbände keine Bedenken vorgetragen haben. Die Anregungen und Bedenken wurden unter Mitwirkung des Planers, des Umweltplaners und der begleitenden Fachanwaltskanzlei in einer Abwägungsliste aufgearbeitet.

Der Gemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen anhand der Abwägungsvorschläge vorberaten und die Vertreter in der Verbandsversammlung einstimmig entsprechend beauftragt.

Die Vertreter in der Verbandsversammlung wurden einstimmig beauftragt, den Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Höri“ zu billigen und in die Offenlage zu überführen. Diese soll im Zeitraum 14.08. – 18.09.2023 erfolgen.

 

Kalkulation Musikschulentgelte ab 01.09.2023

Der Kalkulationszeitraum für die Musikschulentgelte läuft auf Ende dieses Schuljahres aus. Dementsprechend sind die Entgelte neu zu kalkulieren. Für die Kalkulation wurden die Kosten auf Grund der Vorjahresergebnisse und die Entwicklung der Schülerzahlen prognostiziert.

Die Entgelte im Instrumentalunterricht bleiben unverändert. Im Elementarbereich werden künftig alle drei Angebote mit demselben Entgelt angeboten. Der Erwachsenenunterricht wird wie bisher nicht bezuschusst und erhöht sich auf Grund der Vollkostenrechnung und der Kostenentwicklungen an der Jugendmusikschule. Derzeit wird kein Erwachsenenunterricht nachgefragt. Für das Jugendblasorchester wurde eine Teilnahmeentgelt je Musikverein kalkuliert. Im Bereich der Ermäßigungen ist eine einheitliche Vorgehensweise vorgesehen um die Berechnung für die Eltern entsprechend nachvollziehbarer zu machen.

Die Ermäßigung für Mitglieder in Blasmusikvereinen der Höri wird künftig 20 Prozent betragen und sich aus dem Unterrichtsentgelt ergeben. Die Ermäßigung mit einem Festbetrag entfällt damit. Die Geschwisterermäßigung wird einheitlich auf 20 Prozent je Geschwisterkind gewährt. Die maximale Ermäßigung beträgt unabhängig vom vorliegen beider Ermäßigungstatbestände 20 Prozent.

Im Weiteren wurde die Schulordnung an die tatsächlich vorhandenen Abläufe angepasst und an verschiedenen Stellen eine klarere Formulierung gewählt.

Der Gemeinderat beauftragte die Verbandsvertreter einstimmig die geänderte Musikschulsatzung und die Schulordnung zu beschließen.

 

Bürgerfragestunde – Verschiedenes – Bekanntgaben – Anträge

 

Modellprojekt Fahrradschutzstreifen L 193 Moos-Bankholzen

Bürgermeister Krauss berichtete, dass das im Jahr 2014 gestartete Modellprojekt am 28.06.2023 vom LRA Konstanz dauerhaft angeordnet wurde. Das Verkehrsministerium BW sieht die Schutzstreifen-Modellstrecke bei Moos für geeignet, um dort nun nach Abschluss der Modellversuche die Schutzstreifen im Rahmen des Erlasses anzuordnen.

Barrierefreier Ausbau Bushaltestellen

Bürgermeister Krauss informierte, dass der Gemeinde Moos nunmehr die Förderzusage für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen vorliegt. Nach dem derzeitigen Zeitplan soll Baubeginn der 25.09.2023 sein. Weiter stellte Bürgermeister Krauss die beabsichtigte Variante für die beiden Wartehäuschen vor, die von der Gemeinde Moos in Bankholzen Richtung Weiler und bei der Alten Schmiede in Weiler errichtet werden sollen.

Neubesetzung Gutachterausschuss mit zwei Gemeinderäte ab 2024

Hauptamtsleiterin Jahn führte aus, dass der Gemeinderat nach der Sommerpause zwei Vertreter der Gemeinde für den Gutachterausschuss zu wählen hat. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, dies in der Höriwoche für fachkundige Bürger aus dem Bau- und Bankwesen auszuschreiben.

Flüchtlinge Sachstand

Bürgermeister Krauss teilte mit, dass die Gemeinde aktuell 150 Geflüchtete in Moos aufgenommen hat und damit oberhalb der festgelegten Quote liegt. Von den Gemeinden des Landkreises Konstanz nimmt Moos derzeit Platz 4 ein. Der Gemeinderat bat um Zusendung der aktuellen Liste.

Breitbandvertrieb

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde sich über die aktuelle Lage zum Breitbandvertrieb der Stadtwerke Konstanz informiert.