
Unfallversicherung - Betrieb anmelden
Als Arbeitgeber müssen Sie alle Beschäftigen Ihres Unternehmens gegen Unfall versichern. Zu den Beschäftigten gehören neben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch alle Auszubildenden - unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts.
Versicherungsfälle in der Unfallversicherung sind der Arbeitsunfall und die Berufskrankheit. Als Arbeitsunfälle gelten
- alle im Betrieb bei der eigentlichen Arbeitstätigkeit erlittenen Unfälle und
- alle Wegeunfälle (Zurücklegen des unmittelbaren Weges von der Wohnung zum Ort der Tätigkeit und zurück).
Zuständigkeit
- die gewerblichen Berufsgenossenschaften,
- die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft und
- der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Voraussetzungen
Keine
Unterlagen
keine
Ablauf
Sie müssen Ihren Betrieb mündlich oder schriftlich bei dem für diesen zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Ein Formular für die Anmeldung finden Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Beitragsforderung.
Kosten
- Anmeldung zur Unfallversicherung: keine
- Beitrag für die Unfallversicherung: in unterschiedlicher Höhe
Der Beitrag ergibt sich aus - den zu berücksichtigenden Arbeitsentgelten,
- den Gefahrenklassen und
- dem Beitragsfuß.
Frist
innerhalb einer Woche nach Beginn des Unternehmens
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden


Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.04.2021 freigegeben.
Service-BW
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Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert.
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