
Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Unterlagen
keine
Ablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Zuständige Behörden
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- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden
Freigabevermerk
Stand: 30.11.2021
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg
Service-BW
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Kontakt Gemeinde
Gemeinde Moos
Bohlinger Straße 18
78345 Moos
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