
Schwerbehindertenausweis verlängern
Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis befristet ist und Sie ihn weiterhin benutzen möchten, können Sie ihn verlängern lassen.
Befristete Ausweise gelten für höchstens fünf Jahre. Die Geltungsdauer berechnet sich vom Monat der Ausstellung an. Auch eine Verlängerung des Ausweises ist für höchstens fünf Jahre möglich.
Bei Kindern und Jugendlichen gelten folgende Befristungen:
- unter 10 Jahre: Der Ausweis gilt bis längstens zum Ende des Kalendermonats, in dem das Kind 10 Jahre alt wird.
- zwischen 10 und 15 Jahren: Der Ausweis gilt bis längstens zum Ende des Kalendermonats, in dem das Kind 20 Jahre alt wird.
Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihr Aufenthaltstitel oder Ihre Aufenthaltsgestattung bzw. Arbeitserlaubnis befristet ist, gilt der Ausweis längstens bis zum Ablauf des Monats der Befristung.
Ist keine wesentliche Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse zu erwarten, können Sie einen unbefristeten Ausweis erhalten.
Zuständigkeit
das Landratsamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben
Voraussetzungen
Sie besitzen einen befristeten Schwerbehindertenausweis.
Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis
- bei Ausstellung eines neues Ausweises:
- Passbild
- wenn Sie sich vertreten lassen:
- Vollmacht
- Personalausweis der vertretenden Person
Ablauf
Die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises können Sie bei der zuständigen Stelle formlos beantragen.
Sofern Sie bereits einen Ausweis in Scheckkartenformat besitzen, erhalten Sie einen neuen Ausweis mit der jeweiligen Änderung.
Die zuständige Stelle informiert Sie über das weitere Vorgehen und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer.
Frist
Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden

Verwandte Themen
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen
- Auslandsbafög für Studierende beantragen
- BAföG für Studierende beantragen
- Beschäftigung schwerbehinderter Menschen anzeigen
- Blindenhilfe beantragen
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen
- Erwerbsminderungsrente beantragen
- Frühförderung für Kinder im Vorschulalter wahrnehmen
- Gesetzliche Krankenversicherung - Zuzahlungsbefreiung beantragen
- Gleichstellung einer Behinderung mit einer Schwerbehinderung beantragen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
- Leistungen der Rentenversicherung zur medizinischen Rehabilitation - Befreiung von der Zuzahlung beantragen
- Lohnsteuerermäßigung beantragen
- Mitarbeiter mit Schwerbehinderung kündigen
- Neufeststellung einer Behinderung beantragen
- Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen ("blauer Parkausweis")
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit beantragen
- Schwerbehindertenausweis beantragen
- Sonderpädagogisches Bildungsangebot - Feststellung des Anspruchs beantragen
- Übergangsgeld beantragen
- Wahlschein beantragen
- Wohngeld beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen
Freigabevermerk
Stand: 27.07.2021
Verantwortlich: Sozialministerium Baden-Württemberg
Service-BW
Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.
Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert.
Kontakt Gemeinde
Gemeinde Moos
Bohlinger Straße 18
78345 Moos
07732 9996-0
07732 9996-20
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten Rathaus
- Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Mittwoch
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr