Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Uferanlage Iznang

Volltextsuche

Wetter

20. März 2023
8 °C
Wolkenbedeckt
21. März 2023
12 °C
Zur 7-Tage Vorschau
Webcam Gemeinde Moos
Dienstleistungen

Schwerbehindertenausweis verlängern

Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis befristet ist und Sie ihn weiterhin benutzen möchten, können Sie ihn verlängern lassen.

Befristete Ausweise gelten für höchstens fünf Jahre. Die Geltungsdauer berechnet sich vom Monat der Ausstellung an. Auch eine Verlängerung des Ausweises ist für höchstens fünf Jahre möglich.

Bei Kindern und Jugendlichen gelten folgende Befristungen:

  • unter 10 Jahre: Der Ausweis gilt bis längstens zum Ende des Kalendermonats, in dem das Kind 10 Jahre alt wird.
  • zwischen 10 und 15 Jahren: Der Ausweis gilt bis längstens zum Ende des Kalendermonats, in dem das Kind 20 Jahre alt wird.

Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihr Aufenthaltstitel oder Ihre Aufenthaltsgestattung bzw. Arbeitserlaubnis befristet ist, gilt der Ausweis längstens bis zum Ablauf des Monats der Befristung.

Ist keine wesentliche Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse zu erwarten, können Sie einen unbefristeten Ausweis erhalten.

Zuständigkeit

das Landratsamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

Voraussetzungen

Sie besitzen einen befristeten Schwerbehindertenausweis.

Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis
  • bei Ausstellung eines neues Ausweises:
    • Passbild

  • wenn Sie sich vertreten lassen:
    • Vollmacht
    • Personalausweis der vertretenden Person

Ablauf

Die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises können Sie bei der zuständigen Stelle formlos beantragen.

Sofern Sie bereits einen Ausweis in Scheckkartenformat besitzen, erhalten Sie einen neuen Ausweis mit der jeweiligen Änderung.

Die zuständige Stelle informiert Sie über das weitere Vorgehen und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer.

Frist

Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit

Rechtsgrundlagen

Zuständige Behörden

Landratsamt Konstanz
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Tel:07531 800-0
Fax:07531 800-1385
Landratsamt Konstanz
Landratsamt Konstanz
Versorgungsamt
Scheffelstraße 15
78315 Radolfzell
Tel:07531 800-2610
Fax:07531 800-2668

Verwandte Themen

Freigabevermerk

Stand: 27.07.2021

Verantwortlich: Sozialministerium Baden-Württemberg

Service-BW

Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.

Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert.

Kontakt Gemeinde

Gemeinde Moos
Bohlinger Straße 18
78345 Moos
07732 9996-0
07732 9996-20
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Rathaus

  • Montag bis Donnerstag
    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch
    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag
    08:00 Uhr bis 12:30 Uhr