
Änderung persönlicher Daten der Hochschule mitteilen
Wenn Sie an einer Hochschule eingeschrieben sind, müssen Sie ihr die Änderungen persönlicher Daten sofort mitteilen. Das gilt besonders, wenn Sie wichtige Mitteilungen von der Hochschule erwarten wie beispielweise Immatrikulationsbogen, Prüfungsmitteilungen.
Zuständigkeit
das Studierendensekretariat oder Studienbüro
Voraussetzungen
Ihre persönlichen Daten haben sich geändert.
Unterlagen
Bei persönlicher Vorsprache: Studentenausweis und Chipkarte
Ablauf
Sie können die Änderung persönlich im Studierendensekretariat oder schriftlich mitteilen. Wenn Sie eine Chipkarte der Hochschule besitzen, können Sie die Änderung an manchen Hochschulen online oder an den Chip-Terminals selbst vornehmen.
Die nächste Semesterbescheinigung enthält dann die neuen Daten.
Kosten
keine
Frist
Keine
Rechtsgrundlagen
Immatrikulationsordnung beziehungsweise Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule
Zuständige Behörden


Verwandte Themen
- Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nach Heirat beantragen
- Arbeitsgenehmigung für ausländische Studierende beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern
- Auslandsbafög für Studierende beantragen
- BAföG für Studierende beantragen
- Baden-Württemberg-Stipendium beantragen
- Bildungskredit beantragen
- Ehenamen bestimmen
- Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden
- Eheschließung im Ausland - Eintragung in das deutsche Eheregister beantragen
- Eheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen anmelden
- Eheurkunde - Ausstellung beantragen
- Exmatrikulation - Studium beenden
- Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
- Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
- Integriertes Auslandsstudium beantragen
- Kindesunterhalt - Festsetzung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Kindesunterhalt beantragen (minderjährige Kinder)
- Namen nach der Scheidung ändern
- Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz beantragen
- Orientierungstest für künftige Lehramtsstudierende in Baden-Württemberg durchführen
- Partnerschaft, Trennung und Ehescheidung - Versorgungsausgleich durchführen
- Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
- Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen
- Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragen
- Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat/Lebenspartnerschaft neu beantragen
- Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung/Aufhebung Lebenspartnerschaft neu beantragen
- Scheidung beantragen
- Sorgerecht - Übertragung und Entzug beantragen
- Studienplatz - Beurlaubung beantragen
- Studienplatz - einschreiben (Immatrikulation)
- Studienplatz als ausländischer Studierender - sich bewerben
- Trennungsunterhalt beantragen
- Umgangsrecht - Regelung des Umgangs mit dem Kind beantragen
- Verfahrens- oder Prozesskostenvorschuss des Ehegattens oder Lebenspartners beantragen
- Visum für Studierende beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden
Freigabevermerk
09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg
Service-BW
Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.
Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert.
Kontakt Gemeinde
Gemeinde Moos
Bohlinger Straße 18
78345 Moos
07732 9996-0
07732 9996-20
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten Rathaus
- Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Mittwoch
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr