
Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung im Geburtenregister beantragen
Sie sollten im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären.
Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig.
Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, wenn das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.
Zuständigkeit
das Standesamt Ihres Wohnsitzes
Voraussetzungen
Sie haben ein ausländisches Kind adoptiert.
Unterlagen
alle Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren
Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.
Ablauf
Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Dort können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.
Das Standesamt trägt die Geburt und Sie als Adoptiveltern im Personenstandsregister ein.
Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.
Kosten
- für die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: EUR 100,00
- für die Fortschreibung der Personenstandsregister am Standesamt des Wohnsitzes: keine
Rechtsgrundlagen
- § 36 Personenstandsgesetz (PStG) (Geburten und Sterbefälle im Ausland)
- § 27 Personenstandsgesetz (PStG) (Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige Fortführung)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Zuständige Behörden
Lebenslagen
Verwandte Themen
- Adoption - Akteneinsicht beantragen
- Adoption - sich als Adoptiveltern bewerben
- Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen
- Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen
- Adoption eines erwachsenen Menschen beantragen
- Adoptionspflege eines minderjährigen Kindes aufnehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Verfahren zur Annahme als Kind - Adoption von Minderjährigen beantragen
Freigabevermerk
Stand: 14.12.2021
Verantwortlich: Innenministerium und Justizministerium Baden-Württemberg
Service-BW
Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.
Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert.
Kontakt Gemeinde
Gemeinde Moos
Bohlinger Straße 18
78345 Moos
07732 9996-0
07732 9996-20
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten Rathaus
- Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Mittwoch
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr