
Geburt
Sie erwarten ein Baby? Informieren Sie sich über den Mutterschutz während der Schwangerschaft, lesen Sie alles rund ums Erziehungsgeld während der Elternzeit und verschaffen Sie sich einen Überblick über sonstige finanzielle Hilfen.
Die Vaterschaft bei einem nicht ehelich geborenen Kind können Sie schon vor der Geburt des Kindes anerkennen lassen.
Service-BW
Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.
Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert.
Kontakt Gemeinde
Gemeinde Moos
Bohlinger Straße 18
78345 Moos
07732 9996-0
07732 9996-20
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