
Rechte und Pflichten von Pflegeeltern
Häufig sind Pflegeverhältnisse nicht dauerhaft angelegt – in vielen Fällen kehrt das Pflegekind wieder zu seinen leiblichen Eltern zurück. Als Pflegeeltern sind Sie für das Pflegekind "Eltern auf Zeit". Daher erlangen Sie mit Aufnahme eines Pflegekindes weitgehend die gleichen Pflichten, jedoch nicht die gleichen Rechte wie mit der Geburt eines eigenen Kindes.
Tipp: Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg empfiehlt den Abschluss eines "Pflegevertrages", in dem Jugendamt und Pflegeeltern die gegenseitigen Rechte und Pflichten festlegen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 29.07.2020 freigegeben.
Service-BW
Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.
Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert.
Kontakt Gemeinde
Gemeinde Moos
Bohlinger Straße 18
78345 Moos
07732 9996-0
07732 9996-20
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten Rathaus
Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr