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Kurzbericht aus der Gemeinderatsitzung vom 20.05.2021

Bürgerfrageviertelstunde

Ein Bürger macht darauf aufmerksam, dass immer mehr Motorboote statt Segler Bootsliegeplätze haben und deshalb eine Regelung erforderlich sei. Bürgermeister Krauss führt aus, dass die geltende Mietordnung diesbezüglich bereits angepasst ist und eine Quotenregelung für Motor- und Segelboote vorsieht. Bis zum Erreichen dieser Quote werden grundsätzlich keine neuen Motorboote zugelassen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Seniorenwohnanlage Seestraße"
- Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.07.2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Seniorenwohnanlage Seestraße“ entsprechend dem vorgelegten Vorentwurf des Bebauungsplanes beschlossen.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behördenvoranhörung eingegangenen Stellungnahmen sind in der Sitzung des Gemeinderates am 25.03.2021 behandelt worden. Der auf der Grundlage der Stellungnahmen überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans ist dem Gemeinderat zur Billigung und anschließenden öffentlichen Auslage vorgelegt worden. Parallel zur Auslegung werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gehört.

Bürgermeister Krauss begrüßte die Stadtplanerin Frau Nocke, die den überarbeiteten Bebauungsplanentwurf vorstellte. Weiter stellten Frau Vornehm vom Büro 365° Freiraum + Umwelt die Umweltanalyse und Herr Klein vom Schallschutztechnischen Beratungsbüro das Schalltechnische Gutachten vor.

Der Gemeinderat billigte den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Seniorenwohnanlage Seestraße“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 20.04.2021 mit Umweltanalyse in der Fassung 04/2021 sowie das Schalltechnisches Gutachten in der Fassung vom 30.03.2021 einstimmig und beschloss nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Die Verwaltung wurde beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durch Offenlage und die Behördenanhörung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Bebauungsplan "Seestraße Nord"
- Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.10.2020 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Seestraße Nord“ gebilligt.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behördenvoranhörung eingegangenen Stellungnahmen sind in der Sitzung des Gemeinderates am 25.03.2021 behandelt worden. Der auf der Grundlage der Stellungnahmen überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans ist dem Gemeinderat zur Billigung und anschließenden öffentlichen Auslage vorgelegt worden. Parallel zur Auslegung werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gehört.

Bürgermeister Krauss begrüßte die Stadtplanerin Frau Nocke, die den überarbeiteten Bebauungsplanentwurf vorstellte. Weiter stellen Frau Vornehm vom Büro 365° Freiraum + Umwelt die Umweltanalyse und Herr Klein vom Schallschutztechnischen Beratungsbüro das Schalltechnische Gutachten vor.

Der Gemeinderat billigte den Entwurf den Entwurf des Bebauungsplans "Seestraße Nord" im beschleunigten Verfahren in der Fassung vom 28.04.2021 mit Umweltanalyse in der Fassung 09//2020 sowie das Schalltechnisches Gutachten in der Fassung vom 30.03.2021 einstimmig und beschloss nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Die Verwaltung wurde beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durch Offenlage und die Behördenanhörung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Flurneuordnung Moos-Iznang
- Vorgehen bei Änderungen des Wege- und Gewässerplans nach § 41 FlurbG
- Anpassung der Gemarkungsgrenzen

Die Gemeinde hat am 01. Dezember 2016 dem Plan nach § 41 FlurbG zugestimmt. Die Besitzeinweisung der neuen Flurstücke wird derzeit vorbereitet. Im Zuge dessen werden Änderungen erforderlich sein, die in einem Nachtrag zum Plan nach § 41 FlurbG genehmigt werden müssen.

Es wurde vorgeschlagen, dass bei einer Überschreitung der geplanten Kosten von 10.000 € die Änderungen dem Gemeinderat zur Zustimmung vorgelegt werden und ansonsten die Gemeindeverwaltung ermächtigt wird, das Einvernehmen mit der Flurbereinigungsverwaltung und dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft herzustellen und die Änderungen des Wege- und Gewässerplans dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben werden.

Weiter ist im Zuge der Flurneuordnung Moos-Iznang geplant die Gemarkungsgrenze an den neuen Flurstücksgrenzen anzupassen. Die 1. Anpassung betrifft die Gemarkungen Moos und Iznang und die 2. Anpassung die Gemarkungen Iznang und Weiler.

Bürgermeister Krauss begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt die Vertreter des Amtes für Flurneuordnung und Landentwicklung Frau Chluba und Herrn Keutmann die in der Sitzung das Vorgehen bei Änderungen und die Anpassungen vorstellten.

Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich der vorgeschlagenen Vorgehensweise über Änderungen zum Wege- und Gewässerplan sowie der in der Sitzung vorgebrachten Entwurfsplanung der Gemarkungsgrenzänderung und der daraus resultierenden Flächenänderung der Gemarkungen Iznang und Weiler zu.

Baumaßnahmen in der L 192 / Höristraße
- Neubau einer Querungshilfe
- Neubau eines Durchlasses
- Ersatz, Vergrößerung Wasserleitung

Das Land Baden-Württemberg plant auf eigene Kosten im Zuge der Restarbeiten der Asphaltdeckenerneuerung auf der L192 den Bau einer Querungshilfe an der Ortseinfahrt Iznang von Moos kommend.

Weiter hatte das Amt für Flurneuordnung im Rahmen der Gewässerrenaturierung den Nettenbach auf Höhe des Regenüberlaufbeckens Weiler in den Bützibach, welcher bereits mit dem Schluchackerbach zusammenfließt, umgeleitet. Der vorhandene Durchlass des Bürzibachs an der L192 ist für die ankommenden Wassermengen bei stärkerem Regen nun zu klein, was regelmäßig zu Überschwemmungen in den Bereichen „Äußere und Innere Buch“ führt. Daher plant das Amt für Flurneuordnung einen neuen Durchlass zu bauen. Dieser soll zeitgleich mit der Deckenerneuerung umgesetzt werden. Der Ersatz des Durchlasses wird voraussichtliche Baukosten in Höhe von 98.000,00 € verursachen. Bei einer angedachten Förderung von 80% durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) müsste die Gemeinde Moos lediglich 20% also um die 19.600,00 € der Kosten selbst tragen.

Bei der Erneuerung der Schorengasse im Jahr 2019 sind marode Leitungen im Kreuzungsbereich der L192/Schorengasse entdeckt worden. Im Zug der Deckenerneuerung und im Schutz der Vollsperrung wird nun die abgängige Wasserleitung in der L 192 ersetzt und vergrößert. Der Austausch der Wasserleitung und der Ersatz von Schachtabdeckungen ist mit 19.000,00 € berechnet.

Geplant ist die Umsetzung der Maßnahmen im Oktober 2021.

Herr Bürgermeister Krauss begrüßte Herrn Burkhard Raff vom Ingenieurbüro Burkhard Raff, der im Einzelnen die Planungen und Kalkulationen vorstellte.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die nicht über den geplanten Zuschuss vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung gedeckten Kosten in Höhe von 20% zu tragen und die Instandsetzung der Wasserleitung und Schachtabdeckungen im Kreuzungsbereich der L192/Schorengasse über das Büro Raff im Rahmen der geplanten Baumaßnahmen auszuschreiben.

Änderung der Mietordnung für die Sportbootliegeplätze der Gemeinde Moos

Die Leiterin des Ordnungsamtes Frau Carina Ebner erläuterte die geplanten Änderungen der Mietordnung für die Sportbootliegeplätze der Gemeinde Moos. Bei verstorbenen Liegeplatzinhabern besteht die Möglichkeit, den freiwerdenden Platz an die/den Witwe/Witwer zu übertragen, wenn die formellen Zulassungsvoraussetzungen nach § 4 der Mietordnung gegeben sind. Eine Vererbung an die Kinder oder an sonstige Personen ist dagegen nicht vorgesehen. Diese Vorgehensweise, die bereits praktiziert wird, wird nun schriftlich in § 7 der Mietordnung aufgenommen.

Weiter dürfen auf den Trockenliegeplätzen nur Boote bis max. 350 kg (betriebsbereit) stehen. Diese Gewichtsbeschränkung resultiert aus § 10 Nr. 2 der Mietordnung, da die Slipanlage nur für Boote bis 350 kg Gesamtgewicht genutzt werden kann. Diese Begrenzung für Trockenliegeplätze wird nun in § 7 Nr. 3 der Mietordnung aufgenommen.

Des Weiteren werden in § 12 der Mietordnung die Slipentgelte von 7 € auf 10 € brutto und für die Jahreskarte von 80 € auf 100 € brutto erhöht. Für die Mieter der Trockenliegeplätze ist die Benutzung der Slipanlage weiterhin bereits im Mietpreis enthalten.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die vorgeschlagenen Anpassungen der Mietordnung.

Vergabe Bootsliegeplätze

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Zulassung der beantragten Eigentümergemeinschaften für die Liegeplätze AH 22, AH 46 und S 222, sowie den Übertragungen auf den Stegplätzen S 268, S 208 und S 402 auf den hinterbliebenen Ehepartner zu.
Weiter stimmte der Gemeinderat den Vergaben und Tauschangelegenheiten gemäß den Vergabeempfehlungen der Verwaltung zu.

Bauangelegenheiten

Der Gemeinderat beschloss einstimmig das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Carports auf dem Flst. Nr. 1428, Gemarkung Moos, Gewerbestraße 24, 78345 Moos. Der Befreiung für die Errichtung des Carports außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen wurde zugestimmt.

Weiter erteilte der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen zum Bauantrag zum Abbruch eines Schuppens und Garage, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Flst. Nr. 44, Gemarkung Bankholzen; Schienerbergstraße 30, 78345 Moos-Bankholzen und stimmte der Befreiung für das Überschreiten der Baufenster zu.

Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zum Bauantrag auf Neubau eines Bootsschopfes auf dem Flst. Nr. 251 Gemarkung Iznang; Lange Gasse.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Erweiterung des Balkons auf Flurstück Nr. 1263, Gemarkung Iznang, Ringstraße 28, 78345 Moos-Iznang zu. Die notwendige Befreiung für den Neubau einer Dachgaupe wurde mehrheitlich abgelehnt.

Änderung der Betriebsform im kath. Kindergarten St. Blasius in Bankholzen

Im kath. Kindergarten St. Blasius in Bankholzen ist zum 01.10.2021 der Betrieb einer neuen Gruppe mit ganztages und verlängerter Öffnungszeit für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung und zum Kindergartenjahr 2021/22 die Umwandlung der bisherigen Regelgruppe in eine Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten geplant. Die Entscheidung zur Umwandlung basiert auf einer Befragung der Eltern. Daus resultiert eine Personalmehrung von 3,31 Stellen.

Weiter wird zum neuen Kindergartenjahr 2021/22 Mittagessen für die Kinder angeboten. Hierfür ist die Einstellung einer Hauswirtschaftskraft mit einem Stellenumfang von 0,32 Stellen erforderlich.

Die Mehrkosten für die Kommune belaufen sich dabei auf 177.795,94 € brutto/ Jahr. Dabei werden die Mehrkosten teilweise durch Landeszuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz finanziert.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderung der Betriebsform (Erweiterung um eine GT/ VÖ-Gruppe Ü3 ab 01.10.2021 und Umwandlung der bisherigen Regelgruppe in eine VÖ-Gruppe Ü 3 ab dem Kindergartenjahr 2021/ 22) im kath. Kindergarten St. Blasius in Bankholzen. Der Personalschlüssel wird entsprechend auf 9,81 Stellen angepasst.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Einstellung einer Hauswirtschaftskraft für den kath. Kindergarten St. Blasius in Bankholzen ab dem Kindergartenjahr 2021/ 22 mit einem Stellenumfang von 0,32 Stellen zu.

Weitere Vorgehensweise für die Erhebung von Entgelten für die Strandbäder der Gemeinde Moos

Bürgermeister Krauss führte aus, dass die Strandbäder nach aktueller Corona-Verordnung weiterhin nicht regulär geöffnet werden können und der Zeitpunkt der Öffnung für Badezwecke derzeit noch nicht bekannt ist. In beiden Strandbädern, in Moos wie auch Iznang, sind die Kioske jedoch bereits geöffnet. Man geht davon aus, dass es auch in diesem Jahr voraussichtlich keinen regulären Badebetrieb ohne Einschränkungen geben wird.

Die Verwaltung hat deshalb vorgeschlagen, dass wie im letzten Jahr den Besuchern die Strandbäder als Parkanlage zur Verfügung gestellt und keine Entgelte erhoben werden. Das bedeutet, dass wie bereits 2020 der Betrieb des Strandbades untersagt ist, jedoch das Baden selbst nicht verboten ist. Duschen und Umkleiden sind jedoch gesperrt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig für die Saison 2021 keine Eintrittsentgelte in den Standbädern zu erheben und die Bäder als öffentliche Parkanlagen mit Seezugang freizugeben.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Bürgermeister Krauss berichtete über die Zustimmung zu einer Ratenzahlung und der Ablehnung von zwei Anträgen auf Erlass von Mahn- bzw. Säumnisgebühren, sowie der Ablehnung einer Bauplatzanfrage im Mischgebiet.

Weiter berichtete Bürgermeister Krauss von der Festlegung des Quadratmeterpreis auf 160,00 € für Gewerbegrundstücke im Mischgebiet und der Beibehaltung des Zuschlags für die Wohnnutzung in Höhe von 75,00 €/m² sowie der Vergabe der Überplanung für das Gebiet Alte Mühle in Iznang an das Büro Bettina Nocke Stadtplanung.

Bürgerfragestunde – Verschiedenes – Bekanntgaben – Anträge

Baumaßnahmen in der L 192/ Hörstraße

Ein Bürger trägt vor, dass er die unter Tagesordnungspunkt 6 aufgeführten Baumaßnahmen befürwortet.

Terrassenüberdachung

Bürgermeister informierte über das Vorhaben des Pächters des Gasthauses Mooswald eine Terrassenüberdachung zu errichten.

Rückgabe Bauplatz

Die Verwaltung informierte über die Rückgabe eines Bauplatzes im Baugebiet Eichweg III und das Anbieten des Bauplatzes an den nächsten Bewerber nach Bewerberliste.

Post

Bürgermeister Krauss zeigte auf, dass die Post nach Auslaufen des Pachtverhältnisses zum 31.05.2021 eine neue Anmietmöglichkeit sucht. Als Idee wird von Herrn Krauss eine Kooperation der Sparkasse und der Post in den Räumlichkeiten der Sparkasse vorgetragen, welche bei den Parteien als Möglichkeit zur Prüfung vorgetragen wird.

Bescheid über eine Waldprämie

Bürgermeister Krauss teilte mit, dass die Gemeinde Moos eine Prämie in Höhe von 20.000,00 € zum Erhalt und nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder erhalten hat.

Sperrung Verlängerung Mühlestraße Verbindungsstraße Richtung Bankholzen

Gemeinderat Granser berichtete von der Anfrage eines Bürgers, das Befahren der alten Verbindungsstraße zwischen Moos und Bankholzen zu verbieten. Hintergrund ist aus Sicht des Bürgers ein zu großes und zu schnelles Verkehrsaufkommen auf der meist von Spaziergängern und Radfahren genutzten Straße. Bürgermeister Krauss führte aus, dass diese Anfrage bereits rechtlich geprüft worden ist und eine Sperrung nicht rechtens wäre. Nunmehr ist geplant als optische Signalisierung Haltebalken (rechts vor links) auf der Straße anzubringen.

1 € Ticket

Frau Dr. Overlack berichtete, dass auf ihren Brief an den Kreistag bezüglich ihrer Initiative „Kreisweites 1,-€“ die Antwort des Landrates vorliegt. Sie wird das Antwortschreiben den Gemeinderäten weiterleiten.

Öffnungszeiten Rathaus

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