
Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 15.09.2022
Bürgerfrageviertelstunde
Ein Bürger erkundigte sich nach dem Sachstand des 1 €-Tickets für die gesamte Höri. Bürgermeis-ter Krauss zeigt auf, dass der VHB die Einführung eines 1 €-Tickets für die Höri abgelehnt hat.
Anbau Bauhof und Einbau Bühne, Gewerbestraße 58, 78345 Moos
- Vergabe von Bauleistungen
Zu den 5 Gewerken Rohbau/ Baustelleneinrichtung/ Erd- und Entwässerungsarbeiten, Stahlbau-konstruktion, Dach/ Entwässerung, Zimmer- und Holzbauarbeiten und Tor/ Türen fand am 24.08.2022 die Submission statt. Die Submissionsergebnisse wurden geprüft und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
Insgesamt lagen, bis auf die Gewerke Stahlbaukonstruktion und Dach/ Entwässerung, alle Gewer-ke unter der Kostenschätzung. Die 5 Gewerke lagen insgesamt jedoch mit 2% unter der Kosten-schätzung des Architekturbüros.
Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der einzelnen Gewerke an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter.
Mehrfamilienhausgrundstück für den sozialen Wohnungsbau im Baugebiet Eichweg III
- Bewerbung eines Investor
Das gemeindliche Grundstück im Baugebiet Eichweg III in Moos ist für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen. Derzeit steht die Gemeinde Moos vor einer Vielzahl von Herausforderungen wie die Sicherstellung der Kinderbetreuung, die Unterbringung von Geflüchteten aber auch die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Auf Grundlage dieser Herausforderungen war man auf der Suche nach möglichen Investoren und ist dabei auf eine Firma aus Bad Dürrheim gestoßen und mit diesen ins Gespräch gekommen.
Nach einigen Gespräch mit diesem Unternehmen über die Bedürfnisse der Gemeinde Moos, wür-den sie gern auf dem Grundstück ein Mischobjekt mit geförderten Wohnungen und Räumen für z.B. einen Kindergarten bauen. Insgesamt sollen 19 Wohneinheiten und 35 Stellplätze erstellt wer-den.
Alle Wohnungen würden dem geförderten Wohnungsbau unterliegen und wären förderfähig. Zeitlich soll eine Mietpreisbindung für 25 – 30 Jahre angestrebt werden.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit dem Investor tiefergehende Verhandlungen zu führen und einen entsprechenden Kaufvertragsentwurf zu erarbeiten.
Bauangelegenheiten
Der Gemeinderat erteilte dem Bauantrag Anbau eines Milchviehstalls und der Umnutzung des bestehenden Jungviehstalls zum Kälberstall auf den Flurstücken 3028 und 3045 der Gemarkung Weiler sein Einvernehmen.
Der Gemeinderat stimmte dem Abbruch eines Stalls und einer Gastwirtschaft mit Schuppen, WC und Garage, sowie der Neubau einer Seniorenwohnanlage mit 18 Wohneinheiten und eines Wohnhauses mit gewerblicher Infrastruktur für den Campingplatz auf dem Flurstück 175 der Gemarkung Iznang zu.
Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben Wohnhausneubau mit Carport auf dem Flurstück 1594/1 der Gemarkung Bankholzen zu.
Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Flurstück. 1531 der Gemarkung Moos zur Kenntnis.
Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 33 der Gemarkung Weiler sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmte den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB zu.
Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben Abbruch und Errichtung eines Anbaus auf dem Flurstück 39 der Gemarkung Weiler sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmte den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB zu.
Einführung der digitalen Gästekarte Bodenseecard West
In der Projektgruppensitzung „Bodensee Card West“ im April 2022 wurde die Weiterentwicklung der jetzigen Gästekarte in eine digitale Gästekarte vorgestellt. Ziel ist es eine einheitliche digitale Gäste-kartenlösung inkl. einheitlicher Umsetzung in allen Teilregionen am Bodensee (REGIO.eV., Deut-sche Bodensee Tourismus GmbH (DBT), Stadt Konstanz, ggf. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT)) zu erreichen.
Der Zeitplan sieht vor, dass in 2023 die digitale Gästekarte mit PWA (Progressive Web App) einge-führt wird. 2024 soll dann die Einführung mit VDV-Barcode erfolgen und, wenn es gelingt, die Echt Bodensee Card (EBC) mit der Bodensee Card West (BCW) zusammenzuführen.
Die Bereichsleiterin der REGIO e.V. hat in der Sitzung die Einzelheiten zur Einführung der digitalen Gästekarte gestellt.
Der Gemeinderat beschloss die Einführung der digitale Gästekarte mit VDV-Barcode für die Gemeinde Moos.
Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen - Verwaltungsgebüh-rensatzung hier: Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührenverzeichnis
Die Gemeinde hat gemäß § 78 Abs. 2 Nr. 1 Gemeindeordnung (GemO) die zur Erfüllung ihrer Auf-gaben erforderlichen Erträge und Einzahlungen, soweit vertretbar und geboten, aus Entgelten für ihre Leistung zu beschaffen. Aufgrund dessen erhebt die Gemeinde Moos Verwaltungsgebühren. Dabei bilden die §§ 2, 11 Kommunalabgabengesetz (KAG) die Ermächtigungsgrundlage für die Er-hebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen, die auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner entstehen. Diese Verwaltungsgebühren werden durch Satzung erhoben.
Nach § 11 Abs. 2 KAG soll die Gebühr, die mit der öffentlichen Leistung verbundenen Verwal-tungskosten aller an der Leistung Beteiligten decken. Bei der Gebührenbemessung ist die wirt-schaftliche oder sonstige Bedeutung der öffentlichen Leistung für den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt ihrer Beendigung zu berücksichtigen. Werden Gebühren nach festen Sätzen erhoben, kann das wirtschaftliche oder sonstige Interesse der Gebührenschuldner unberücksichtigt bleiben. Die Gebühr darf nicht in einem Missverhältnis zur öffentlichen Leistung stehen.
Um dem gesetzlich normierten Kostendeckungsprinzip gerecht zu werden, ist es erforderlich, die festgelegten gebührenpflichtigen Tatbestände, die Höhe der Gebühren sowie die Gebührenerleich-terungen regelmäßig zu überprüfen und nach Bedarf anzupassen. Die Verwaltungsgebühren wur-den letztmals im Jahr 2015 neu kalkuliert. Inzwischen haben sich die Verwaltungskosten (Personal-kosten und Sachkosten), die der Gebührenkalkulation zugrunde liegen, erhöht, so dass eine voll-ständige Neukalkulation erforderlich wurde.
Neben dem Gebührenverzeichnis ist auch eine Überarbeitung der derzeit gültigen Verwaltungsge-bührensatzung, die zum 01.09.2008 in Kraft getreten und zuletzt mit Satzung am 04.12.2015 geän-dert worden ist, notwendig, da sich in den vergangenen Jahren einige gesetzliche Regelungen und Vorschriften geändert haben bzw. hinzugekommen sind.
Die neue Verwaltungsgebührensatzung orientiert sich im Wesentlichen an dem Muster des Ge-meindetages 2018 und umfasst nur geringfügige Änderungen. So sind Ergänzungen wegen des neuen Umweltverwaltungsgesetzes und die darin festgeschriebene Gebührenfreiheit in bestimmten Fällen notwendig.
Der Gemeinderat beschloss den Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren und öffentli-chen Leistungen -Verwaltungsgebührensatzung-.
Neufassung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Moos
Die zuletzt in der Sitzung des Gemeinderates am 11.04.2013 beschlossene Satzung über die Be-nutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Moos ist an die aktuelle Rechtslage anzupas-sen. Durch Veränderungen der gesetzlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen im immer kom-plexer werdenden Bereich der Kindertagesbetreuung ist eine Neufassung der Satzung notwendig geworden, um sowohl den Eltern als auch der Verwaltung und den Kindertageseinrichtungen einen aktuellen Handlungsrahmen zu geben.
Die nun vorliegende Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Moos regelt alle relevanten Aspekte des öffentlich-rechtlichen Betreuungsverhältnisses und ist mit der Einrichtungsleitung der Kindertagesstätte „Villa Pfiffikus“ abgestimmt.
Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesein-richtungen der Gemeinde Moos.
Bürgerfragestunde – Verschiedenes – Bekanntgaben – Anträge
Genehmigung Haushaltsplan
Bürgermeister Krauss zeigte auf, dass die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 16.12.2021 beschlossenen Haushaltssatzung von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Konstanz am 08.08.2022 bestätigt worden ist. Haushaltssatzung und Haushaltsplan lagen im Rathaus vom 29.08.2022 bis 13.09.2022 aus.
Sachstand Hafenstraße 9a
Bürgermeister Krauss führte aus, dass man nach schriftlichen und mündlichen Eingaben über den Zustand des Hauses durch die Nachbarschaft und Gemeinderäte die Eigentümerin, eine Consulting AG mit Sitz in Schaffhausen und den Vorstand früherer Jahre angeschrieben hat. Die Verwaltung erhielt die Rückantwort, dass die Consulting AG nicht mehr an der Adresse firmiert und auch keine Ansprechpartner mehr hat. Der bisher im Meldeportal im Haus mit Nebenwohnsitz angemeldete Bürger ist verstorben. Diese Informationen sind an das Landratsamt Konstanz weitergeleitet wor-den. Von dort ist die Gemeinde Moos nun aufgefordert worden, das Grundstück abzuschranken.
Ersatz Schaukeln Spielplatz Bankholzen und Weiler
Bürgermeister Krauss legte dar, dass noch in diesem Jahr die Anschaffung von zwei Schaukeln für die Spielplätze in Bankholzen und Weiler geplant sind.
Nutzung Rathaus Iznang als Flüchtlingsunterkunft
Bürgermeister Krauss informierte darüber, dass aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation, dass das Dachgeschosse des Rathauses Iznang ab sofort für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wird. Geplant war ursprünglich diese Räumlichkeiten zwei Tagesmüttern zur Verfügung zu stellen. Bis zum heutigen Tag hat jedoch keine Tagesmutter ein ernsthaftes Interesse bekundet.
Tiefgaragenplätze Haus Gottfried
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde darauf aufmerksam gemacht, dass in der Höriwoche drei Tiefgaragenplätze im Haus Gottfried zum Verkauf angeboten worden sind. Es wird um Prüfung sei-tens der Verwaltung gebeten, ob ein solcher Verkauf unter Berücksichtigung der Stellplatzverord-nung zulässig ist, da jede Wohneinheit notwendige Stellplätze haben muss.
Öffnungszeiten Rathaus
- Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Mittwoch
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Kontakt Gemeinde
Gemeinde Moos
Bohlinger Straße 18
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