Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Volltextsuche

Wetter

20. März 2023
12 °C
Überwiegend bewölkt
21. März 2023
12 °C
Zur 7-Tage Vorschau
Webcam Gemeinde Moos
Dienstleistungen

Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen

Die Landesstiftung hilft Familien, die durch ein schwerwiegendes Ereignis in Not geraten sind. Stiftungsleistungen können vor allem beantragt werden von:

  • Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigendem Kind,
  • Familien mit behinderten Angehörigen,
  • Einelternfamilien.

Die finanzielle Leistung der Landesstiftung soll dabei helfen, eine Notlage zu überwinden. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Höhe der Unterstützung ist einkommensabhängig und fällt je nach individueller Notlage unterschiedlich aus.

Zuständigkeit

  • Beratungsstellen inklusive Schuldnerberatungsstellen der freien gemeinnützigen Träger (wie z.B. Caritas, Diakonie, pro familia) oder eines frei gemeinnützigen Familienverbandes
  • Beratungsstellen der Gemeinden, Jugend- und Sozialämter
  • die anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen
  • Krankenhaussozialdienste und Sozialstationen

Voraussetzungen

Leistungen der Landesstiftung können Sie erhalten, wenn

  • Ihre Familie in Not geraten ist,
  • keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten (z.B. Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe) bestehen oder vorhandene Möglichkeiten nicht ausreichend sind,
  • die Notlage mithilfe der Stiftung dauerhaft zu bewältigen ist und
  • Sie als antragstellende Person Ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.

Unterlagen

  • Belege über Einkünfte und Zahlungsverpflichtungen
  • Mietvertrag
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate

Ablauf

Vereinbaren Sie ein Gespräch mit der zuständigen Stelle. Im Rahmen dieses Gespräches füllt die Beratungsstelle den Antrag an die Landesstiftung gemeinsam mit Ihnen aus. Danach leitet sie den Antrag an den Vergabeausschuss beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg weiter. Dieser entscheidet abschließend über den Antrag.

Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid der L-Bank.

Lehnt der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Ihren Antrag ab, erhalten Sie von dort Nachricht.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Zuständige Behörden

Landratsamt Konstanz
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Tel:07531 800-0
Fax:07531 800-1385
Landratsamt Konstanz
Landratsamt Konstanz

Verwandte Themen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 16.02.2021 freigegeben.

Service-BW

Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.

Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert.

Kontakt Gemeinde

Gemeinde Moos
Bohlinger Straße 18
78345 Moos
07732 9996-0
07732 9996-20
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Rathaus

  • Montag bis Donnerstag
    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch
    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag
    08:00 Uhr bis 12:30 Uhr