
Pflegeeltern
Hier können Sie sich informieren über:
- Pflegeformen
- Ihre Rechte und Pflichten als Pflegeeltern
- die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
- das Umgangsrecht des Pflegekindes mit den leiblichen Eltern
Eltern können entscheiden, dass sie ihr Kind für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer einer anderen Familie in Vollzeitpflege anvertrauen. Das ist in der Regel das Ergebnis längerer Beratungen mit dem Jugendamt.
Oder ein Familiengericht entzieht den leiblichen Eltern das Sorgerecht. Dies tut das Gericht, wenn es zu der Auffassung gelangt, dass die Eltern Gefahren für das körperliche, geistige oder seelische Wohl ihres Kindes nicht abwenden wollen oder können.
Service-BW
Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.
Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert.
Kontakt Gemeinde
Gemeinde Moos
Bohlinger Straße 18
78345 Moos
07732 9996-0
07732 9996-20
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Öffnungszeiten Rathaus
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