
Bildung
Für Menschen mit Behinderung ist eine größtmögliche Teilhabe am Leben, im Beruf und in der Gesellschaft zu sichern. Inklusion und Teilhabe sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die sich auf alle Bereiche des Lebens bezieht. Eine qualifizierte und den jeweiligen Bedarfen entsprechende frühkindliche, schulische und berufliche Bildung ist eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Teilhabe an gesellschaftlichen Lebensbereichen. Für alle Menschen mit und ohne Behinderung beginnt Teilhabe ab Geburt. Sie betrifft die frühkindliche Bildung, die Schule, die Berufsausbildung einschließlich der akademischen Ausbildung sowie die unterschiedlichen Formen der Weiterbildung.
Behinderte Menschen haben denselben Anspruch auf eine ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung wie Menschen ohne Behinderung.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 05.10.2021 freigegeben.
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