
Was wird gewählt
Bei der Europawahl werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt.
Die Anzahl der Abgeordnetensitze wurde nach der Entscheidung des Vereinigten Königreiches, die Europäische Union zu verlassen, für die Wahlperiode 2019 bis 2024 von bisher 751 auf 705 Abgeordnetensitze verringert. Auf Deutschland entfallen weiterhin 96 Abgeordnetensitze.
Die Amtszeit der Abgeordneten beträgt fünf Jahre.
Die Mitglieder des Parlaments bilden Fraktionen. Diese sind keine nationalen, sondern parteipolitische Zusammenschlüsse.
Das Wahlverfahren richtet sich überwiegend nach nationalen Wahlgesetzen. In Deutschland ist dies das Europawahlgesetz, das durch die Europawahlordnung ergänzt wird. Danach erhalten die Vertreter und Vertreterinnen aus Deutschland ihr Mandat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen.
Ein Verfahren, vorzeitige Neuwahlen durchzuführen, ist nicht vorgesehen.
Die letzte Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments fand am 26. Mai 2019 statt.
Freigabevermerk
Stand: 17.08.2021
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg
Service-BW
Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.
Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert.
Kontakt Gemeinde
Gemeinde Moos
Bohlinger Straße 18
78345 Moos
07732 9996-0
07732 9996-20
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten Rathaus
- Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Mittwoch
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr