
Bildungsprämien - Zuschuss für Beratungsgespräche beantragen
Anerkannte Beratungsstellen können für ihre Tätigkeit einen Zuschuss erhalten, wenn sie Interessierte über Weiterbildungsmaßnahmen informieren und Prämiengutscheine ausstellen.
Zuständigkeit
das Bundesinstitut für Berufsbildung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Voraussetzungen
- Die Beratung ist
- neutral und nicht auf die Angebote bestimmter Anbieter ausgerichtet und
- kostenlos.
- Es beraten nur Beratungskräfte, die an den verpflichtenden Schulungen zur Umsetzung der Bildungsprämie teilgenommen haben.
- Ihre Beratungsstelle erhält keine weiteren öffentlichen Zuwendungen für die Prämiengutscheinberatung.
Den Zuschuss erhalten Sie für jede dokumentierte ordnungsgemäße Beratung. Dies gilt auch, wenn Sie als Ergebnis keinen Prämiengutschein ausstellen.
Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Ablauf
Alle Beratungsgespräche müssen Sie mithilfe der bereitgestellten Verwaltungssoftware nachweisen und Protokolle der Gespräche anfertigen. Den Zuschuss müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Entsprechende Formulare finden Sie im Internet.
Frist
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Lebenslagen
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Freigabevermerk
Stand: 15.12.2021
Verantwortlich: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Service-BW
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Kontakt Gemeinde
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