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Dienstleistungen

Akademische Gesundheitsberufe - Anerkennung der Weiterbildung beantragen

Haben Sie einen Weiterbildungslehrgang erfolgreich abgeschlossen? Dann sind Sie üblicherweise zum Führen einer Weiterbildungsbezeichnung berechtigt, z.B. einer Facharztbezeichnung. Bevor Sie eine solche Bezeichnung führen dürfen, müssen Sie sie anerkennen lassen.

Zuständigkeit

  • für Ärztinnen und Ärzte: die Landesärztekammer Baden-Württemberg
  • für Zahnärztinnen und Zahnärzte: die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
  • für Apothekerinnen und Apotheker: die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
  • für psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

Hinweis: Entscheidend ist, welcher Kammer Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung angehören. Sie müssen den Antrag auch bei Ihrer Kammer in Baden-Württemberg stellen, wenn Sie einen Großteil der Weiterbildung in anderen Bundesländern absolviert haben.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen Ihre Weiterbildung für die Anerkennung erfüllen muss, können Sie auf den Internetseiten der für Sie zuständigen Kammer nachlesen. Dort finden Sie auch passende Weiterbildungsangebote.

Unterlagen

Welche Unterlagen und Nachweise Sie Ihrem Antrag beilegen müssen, erfahren Sie im Antragsformular.

Ablauf

Die Anerkennung müssen Sie schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der zuständigen Kammer. Je nach Angebot können Sie es auch im Internet herunterladen.

Kosten

Gebühren nach der der jeweiligen Weiterbildungsordnung in Verbindung mit der Gebührenordnung der Kammer in unterschiedlicher Höhe

Rechtsgrundlagen

Zuständige Behörden

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Villastraße 1
70190 Stuttgart
Tel:0711 / 99347-0
Fax:0711 / 99347-45
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Jahnstr. 40
70597 Stuttgart
Tel:0711 - 769 89 0
Fax:0711 - 769 89 50
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Jägerstraße 40
70174 Stuttgart
Tel:0711-674470-0
Fax:0711-674470-15
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Albstadtweg 9
70567 Stuttgart
Tel:(0711) 2 28 45-0
Fax:(07 11) 2 28 45-44

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 16.06.2020 freigegeben.

Service-BW

Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.

Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert.

Kontakt Gemeinde

Gemeinde Moos
Bohlinger Straße 18
78345 Moos
07732 9996-0
07732 9996-20
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    08:00 Uhr bis 12:30 Uhr