
Bildungsprämien - Anerkennung als Beratungsstelle beantragen
Als Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen können Sie sich als Beratungsstelle anerkennen lassen.
Die Anerkennung benötigen Sie, wenn Sie
- Interessierte über geeignete Weiterbildungsmaßnahmen informieren und
- Prämiengutscheine ausstellen.
Für Ihre Beratungstätigkeit können Sie einen Zuschuss erhalten.
Hinweis: Wenn Ihre Beratungsstelle bereits aus anderen öffentlichen Mitteln Fördergelder erhält, ist das für die Anerkennung hilfreich. Sie können allerdings keine weiteren Zuwendungen für die Prämiengutscheinberatung erhalten.
Zuständigkeit
Programmstelle Bildungsprämie im Bundesinstitut für Berufsbildung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Voraussetzungen
- Nachweis, dass die Beratungsstelle
- eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts ist und ihren Sitz in Deutschland hat,
- für die Weiterbildungsberatung geeignet und qualifiziert ist, insbesondere die Qualitätsanforderungen gemäß den rechtlichen Richtlinien einhält,
- über entsprechende Räume und Ausstattung verfügt und
- für alle interessierten Personen gut erreichbar ist.
- Nachweis, dass das Beratungspersonal
- unabhängig und neutral über die unterschiedlichen Weiterbildungsmöglichkeiten und -anbieter berät,
- die dafür vorgesehene Verwaltungssoftware nutzt und
- an der "Schulung zur Umsetzung der Bildungsprämie" teilgenommen hat.
Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Ablauf
Die Anerkennung müssen Sie bei der zuständigen Stelle online beantragen. Diese prüft die Voraussetzungen und leitet Ihren Antrag an das Bundesministerium für Bildung und Forschung weiter.
Das Bundesministerium wählt in Absprache mit den jeweiligen Bundesländern nach einem festgelegten Verteilerschlüssel geeignete Beratungsstellen aus.
Kosten
keine
Frist
Sie können die Anerkennung jederzeit beantragen.
Formulare
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Lebenslagen
Verwandte Themen
- Akademische Gesundheitsberufe - Anerkennung der Weiterbildung beantragen
- Berufliche Bildung - Begabte in Gesundheitsfachberufen fördern (Weiterbildungsstipendium)
- Berufliche Bildung - Begabte nach Ausbildung im Dualen System fördern (Weiterbildungsstipendium)
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
- Bildungsangebote und Weiterbildungsanbieter - Zulassung beantragen
- Bildungsgutschein beantragen
- Bildungsprämien - Zuschuss für Beratungsgespräche beantragen
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Förderung beantragen
- Prämiengutschein beantragen
- Qualipass für Jugendliche und Erwachsene bestellen
- Schulfremdenprüfung beantragen
- Übernahme der Weiterbildungskosten als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin ab 45 Jahren beantragen
Freigabevermerk
Stand: 15.12.2021
Verantwortlich: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Service-BW
Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.
Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert.
Kontakt Gemeinde
Gemeinde Moos
Bohlinger Straße 18
78345 Moos
07732 9996-0
07732 9996-20
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten Rathaus
- Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Mittwoch
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr