
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis beantragen
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nehmen diese in der Regel mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Wer eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen will, benötigt daher eine spezielle Erlaubnis.
Eine solche Erlaubnis benötigen Sie vor allem für folgende Veranstaltungen:
- motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern
- Rennen mit Kraftfahrzeugen
- Rallye-Sonderprüfungen
- Oldtimer-Veranstaltungen
- Radrennen
- Triathlon-Veranstaltungen
- Volksradfahren
- Fußmärsche
- Staffelläufe
- Volkswandern
- Umzüge
- Straßenfeste
- Traditionsveranstaltungen
- Märkte
Tipp: Größere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum müssen Sie sorgfältig planen und durchführen, zum Beispiel im Hinblick auf Sicherheits- oder Umweltschutzmaßnahmen. Je nach Veranstaltungstyp unterscheiden sich die Anforderungen stark. Besprechen Sie die Einzelheiten daher jedenfalls mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Zuständigkeit
- die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, an dem die Veranstaltung beginnt: das ist die Stadtverwaltung oder das Landratsamt
- wenn die Veranstaltung (zum Beispiel ein Radrennen) auch in ein anderes Bundesland führt: das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Veranstaltung beginnt
- wenn die Veranstaltung von einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg führt: das Regierungspräsidium, dessen Bezirk zuerst befahren wird
Voraussetzungen
- Die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen lässt sich mit dem allgemeinen Verkehr vereinbaren.
- Die Strecken sind geeignet.
- Sie haben ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen.
- Ein Veranstalter organisiert und führt die Veranstaltung verantwortlich durch.
- Es besteht ausreichender Versicherungsschutz.
- Andere betroffene Behörden haben keine Bedenken.
Unterlagen
- Nachweise über die Gewährleistung der notwendigen Voraussetzungen
- Benennung eines Adressaten sowie eines Verantwortlichen
- Teilnehmerlisten (wenn vorhanden)
- Strecken-/Belegungspläne
- Terminpläne
Ablauf
Sie müssen die Erlaubnis schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Ein Antragsformular erhalten Sie dort oder können es im Internet herunterladen.
Die Straßenverkehrsbehörde erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit
- dem Veranstalter,
- den anderen von der geplanten Veranstaltung betroffenen Stellen und
- der Polizei.
Diese teilt sie einschließlich der Auflagen und Bedingungen dem Veranstalter in einem Bescheid mit.
Kosten
je nach Umfang der Veranstaltung
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden



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Freigabevermerk
Stand: 31.03.2022
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg
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