
Zwangsverheiratung verhindern
Zwangsverheiratung ist in Deutschland eine Straftat.
Zuständigkeit
- Beratungsstellen verschiedener gemeinnütziger Vereine und Organisationen oder
- bei Minderjährigen: das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist, - wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Voraussetzungen
Sie sind Opfer von Zwangsverheiratung oder sind von Zwangsverheiratung bedroht.
Unterlagen
keine
Ablauf
Wenden Sie sich schnellstmöglich an eine Beratungsstelle. Sie werden dort psychologisch unterstützt und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden

Lebenslagen
Verwandte Themen
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Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.01.2021 freigegeben.
Service-BW
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Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert.
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