Kurzberichte: Gemeinde Moos

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Kurzberichte

Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 16.11.2023

Meldung vom 24.11.2023

Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 16.11.2023

Bewirtschaftungsplan 2024 für den Gemeindewald Moos

Das Kreisforstamt hat den Bewirtschaftungsplan 2024 zur Herbeiführung des Zustimmungsbeschlusses nach § 51 Landeswaldgesetz vorgelegt. Herr Borho (Förster) und Herr Jäger (Amtsleiter des Kreisforstamtes) waren in der Sitzung anwesend und erläuterten den Bewirtschaftungsplan und gaben einen Überblick über die Situation in der Waldwirtschaft.

Der Plan 2024 sieht Einnahmen in Höhe von 169.848,00 € und Ausgaben in Höhe von 136.104,00 € vor. Damit wird im Jahr 2024 mit einem Ergebnis von 33.744,00 € gerechnet. Die in diesem Plan veranschlagten Einnahmen aus der Jagd sind im Gemeindehaushalt bisher an anderer Stelle verbucht.

Entsprechend dem Forsteinrichtungsplan wird mit einem Holzeinschlag von 2.550 Festmetern geplant. Herr Borho erläuterte, wo die Schwerpunkte des Holzeinschlags liegen werden und gab einen Bericht für das Jahr 2023.

Dem Bewirtschaftungsplan 2024 für den Gemeindewald Moos wurde einstimmig zugestimmt.

Zielsetzung für die Erneuerung der Forsteinrichtung 2024

Die Forsteinrichtung dient in der Forstwirtschaft der Betriebsregelung und ist damit ein Führungs- und Planungsinstrument für den Forstbetrieb. Sie erstellt den Waldplan für die folgenden 10 Jahre. Inventur, Kontrolle des Vollzugs und Zehnjahresplanung sind dabei die drei festgelegten Aufgabenbereiche. Die Planung legt die langfristigen Maßnahmen für die Sektoren Ökologie (Lebensraum Wald), Ökonomie (Waldnutzung) und Soziales (Erholung, Schutzfunktionen, Arbeitsplatz, Waldpädagogik u.a.m.) fest. In den später folgenden, einzelnen Jahresplanungen werden diese Ziele seitens des Revierleiters konkretisiert und umgesetzt.

Das Landeswaldgesetz verpflichtet die kommunalen Waldbesitzer zu besonderer Pfleglichkeit in der Waldbewirtschaftung und zur Sicherung der Nachhaltigkeit in allen drei Bereichen: Ökologie, Ökonomie und Soziales. Innerhalb dieses breiten gesetzlichen Rahmens entscheiden die Waldbesitzer über die Schwerpunkte und Ziele für Ihre Wälder. Anlässlich von Waldbegehungen schlagen ein externer Waldexperte vom Regierungspräsidium Freiburg gemeinsam mit dem zuständigen Revierleiter einzelbestandsweise Maßnahmen vor, die zu einem Gesamtplan zusammengefasst werden.

Waldexperte und Revierleiter sollen vor Beginn der Begehungen über die Ausrichtung der Waldbewirtschaftung durch ein Zielsetzungspapier instruiert werden. Vor der Genehmigung und Prüfung des Zielsetzungspapiers durch die Forstdirektion in Freiburg, muss im Gemeinderat darüber beraten und beschlossen werden.

Herr Borho (Förster) und Herr Jäger (Amtsleiter des Kreisforstamtes) waren in der Sitzung anwesend und erläuterten das Zielsetzungspapier.

Der Gemeinderat stimmte dem Zielsetzungspapier für die Erneuerung der Forsteinrichtung 2024 einstimmig zu.

Jahresabschluss und Bilanz Abwasserverband "Radolfzeller Aach" zum 31.12.2022- Feststellung

Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem vorgelegten Feststellungsbeschluss mit Aufgliederung und der Verwendung des Jahresergebnis 2022 des Abwasserverbands „Radolfzeller Aach“ zu und beauftragte einstimmig die Vertreter in der Verbandsversammlung diesen zu beschließen.

Beschluss Haushaltsplan Abwasserverband "Radolfzeller Aach" 2024 mit Finanzplan 2023 – 2027

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2024 des AWV „Radolfzeller Aach“ mit den in der Haushaltssatzung genannten Beträgen, Kassenkrediten, der Kreditaufnahme und den Umlagen sowie dem Stellenplan und der mittelfristigen Finanzplanung zu und beauftragte einstimmig die Vertreter in der Verbandsversammlung diesen zu beschließen.

Parkraumkonzept für die Ortsteile Moos und Iznang

  1. Parkraumkonzept

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 14.10.2021 wurde die Firma Rapp Trans AG beauftragt, für die Ortsteile Moos und Iznang östlich bzw. nördlich der L 192 ein Parkraumkonzept zu erstellen, da der touristische Verkehr bzw. dessen Überlagerung mit dem Anwohnerverkehr zu Problemen führt.

Die wesentlichen Ziele des Konzeptes waren die optimale Nutzung / Auslastung des vorhandenen Parkraums (Erhöhung der Attraktivität von Parkplätzen mit Kapazitätsreserven), Vermeidung von Parksuchverkehr, Vermeidung von Verlagerungen des ruhenden Verkehrs in die Wohngebiete, Minimierung von Parkverstößen und eine stärkere Ahndung dieser, leichte Verständlichkeit der Parkraumregelungen für den Nutzer und die Attraktivierung des Straßenraums / Erhöhung der Aufenthaltsqualität.

Zur Erreichung der Ziele wurden unter Berücksichtigung der Ergebnisse der zweifachen Bürgerbeteiligung und des Expertenworkshops konkrete Maßnahmen entwickelt. Folgende Maßnahmen sind unter anderem Bestandteil der Konzeption: Einführung einer Parkraumbewirtschaftung, Anbringen von Parkzonen / Parkverboten und die Einführung eines Parkleitsystems.

Frau Hesse von der Firma Rapp Trans AG war in der Sitzung anwesend und stellte die Konzeption vor.

  1. Parkraumbewirtschaftung

Als ein Ziel innerhalb des Parkraumkonzeptes geht die Parkraumbewirtschaftung hervor. Eine kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung kann den ruhigen Verkehr effektiv steuern und die Parkraumnachfrage reduzieren. Für Anwohnende wird der Anreiz geschaffen, Kurzstrecken innerhalb des Ortes nicht mit dem Auto, sondern beispielsweise mit dem 1€ Busticket zurückzulegen. Touristen werden verpflichtet, für die Bereitstellung der Infrastruktur (z.B. Herstellungs- und Unterhaltungskosten von Parkplätzen) sowie für Emissionen von Lärm und Abgasen zu zahlen.

Die Parkplätze in den Zentren sollen teurer bepreist werden als die Parkplätze an den Strandbädern, um die Parkplätze außerhalb zu attraktivieren und somit den Parkverkehr zu lenken. Eine saisonale Parkgebührenerhebung von April bis einschließlich Oktober sowie eine zeitliche Beschränkung von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr wird als sinnvoll erachtet.

In Moos wird östlich der L 192 ein Parkgebiet eingerichtet mit drei kostenpflichtigen Parkplätzen: Hafen (P1), Strandweg (P2) und Strandbad (P3). In Iznang wird nördlich der L 192 ebenfalls ein Parkgebiet eingerichtet mit drei kostenpflichtigen Parkplätzen: Kurze Gasse (P9), Unter Eichen (P10) und Strandbad (P11).

In diesen Parkgebieten wird jeweils eine eingeschränkte Halteverbotszone mit dem StVO-Zusatzzeichen „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ eingerichtet. Durch diese einheitliche Regelung kann die derzeitige kleinteilige Beschilderung mit Park- und Halteverboten aufgehoben werden.

Auf den kostenpflichtigen Parkplätzen sollen die ersten 30 Minuten kostenfrei sein, jede weitere halbe Stunde kostet 0,50 € an den Strandbädern und 1,00 € auf den anderen Parkplätzen. Zudem gibt es die Möglichkeit, Tagesticket, Wochenticket, Monatsticket und Dauerticket zu erwerben. Die entsprechenden Parkentgelte können dem Parkraumkonzept Moos & Iznang entnommen werden.

  1. Vergabe der Parkraumbewirtschaftung

Die oben genannten Parkplätze sollen mittels einer digitalen Lösung effizient bewirtschaftet werden. Dazu wurden drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, die mittels scannbasierter Kennzeichenerkennung datenschutzkonform Fahrzeuge erkennen. Die Technik hierzu wurde bereits in einer vergangenen Gemeinderatssitzung vorgestellt. Die Kosten für die Technik, Installation, Reparaturen, Instandhaltung sowie Betrieb (außer Elektrizität) werden von der Firma übernommen. Es entstehen keine einmaligen und keine laufenden Kosten (außer Elektrizität). Unterschieden haben sich die Firmen bzgl. den Umsatzbeteiligungen, der Höhe und Eintreibung des erhöhten Nutzungsentgeltes und der Kulanz.

  1. Einziehung

Die Vergabe der Parkraumbewirtschaftung an eine Firma hat zur Folge, dass die Parkkosten privatrechtlich (Entgelte) und nicht öffentlich-rechtlich (Gebühren) eingenommen werden. Die Parkplätze sind derzeit öffentlich gewidmet. Um privatrechtliche Entgelte einnehmen zu können, sind diese Flächen nach § 7 Straßengesetz (StrG) einzuziehen. Mit der Einziehung verliert die Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße.

Danach kann eine Straße eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist oder wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erforderlich machen.

Die Parkplätze fallen nach § 2 Abs. 1 StrG unter den Begriff der Straße. Des Weiteren ist die Einziehung aufgrund überwiegender Gründe des Wohls der Allgemeinheit erforderlich. Gründe des Wohls der Allgemeinheit sind gegeben, wenn die öffentliche Belange den privaten Interessen überwiegen. Gründe für die öffentliche Belange sind die dauerhafte Überprüfung des ordnungsgemäßen Parkens und bei Verstößen, die effektive Ahndung unter Betracht einer Gleichberechtigung. Dies ist nicht realisierbar durch öffentlich-rechtliche Verfolgung mittels Aufstellung von Automaten oder des dauerhaften Einsatzes eines Gemeindevollzugdienstes.

Die Einziehung wird mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Für die Einziehung ist nach §§ 7 Abs. 2, 5 Abs. 2, 50 Abs. 3 StrG die Gemeinde zuständig. Da sich die Parkfläche am Strandbad Iznang auf der Gemarkung Gundholzen befindet, ist für diese konkrete Parkfläche der Gemeinderat der Gemeinde Gaienhofen zuständig und wird gebeten, ebenfalls die Einziehung zu beschließen. 

  1. Parkleitsystem

Im Rahmen des Parkraumkonzeptes wurde das Fehlen eines Parkleitsystems bzw. die unzureichende Beschilderung der Parkplätze als Defizit wahrgenommen. Lediglich die Parkplätze an den Strandbädern sind gut ausgeschildert. Daraus resultierten eine ungleiche Auslastung der Parkplätze sowie Parksuchverkehr. Insbesondere Personen ohne Ortskenntnis haben keine Orientierungshilfe und können durch die Anbringung eines Parkleitsystems zu den kostengünstigeren Parkplätzen außerhalb der Ortsmitten geleitet werden.

Der Vorschlag der Bürgerwerkstatt, die Parkplätze nach Preiskategorie auszuschildern mittels einem €-Zeichen an den Strandbädern und zwei €-Zeichen für die Parkplätze in den Ortsmitten, soll übernommen werden.

Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die Anwendung des Parkraumkonzept Moos & Iznang vom 06.11.2023 der Firma Rapp Trans AG aus.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit den Parkentgelten entsprechend des Parkraumkonzept Moos & Iznang S. 33, mit einer Anpassung dahingehend, dass die Dauerkarten P 3 Strandbad Moos und P 11 Strandbad Iznang in Höhe von 100,00 € für beide Strandbäder nutzbar sind.

Der Gemeinderat vergab einstimmig die Parkraumbewirtschaftung an die Firma Peter Park System GmbH aus München mit einer Vertragslaufzeit von 5 Jahren. Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, den Vertrag mit der Firma Peter Park System GmbH abzuschließen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Einziehung der öffentlich gewidmeten Parkflächen: Hafen (P1), Strandweg (P2), Strandbad (P3), Kurze Gasse (P9) und Unter Eichen (P10) nach § 7 StrG. 

Der Gemeinderat ermächtigte Bürgermeister Krauss einstimmig die Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter für die Einführung eines Parkleitsystems bis zur Angebotsdeckelung von 15.000,00 € brutto zu erteilen.

Bauangelegenheiten

Der Gemeinderat erteilte der Erweiterung des Stuhllagers am Bürgerhauses Moos auf den FlSt. 25/1, 27, 29, Gemarkung Moos, Bohlinger Straße 18, nach § 36 Abs. 1 BauGB einstimmig sein Einvernehmen.

Installation einer PV-Anlage auf dem Strandbad Moos

- Vergabeentscheidung

Das Strandbad Moos hat in der Saison einen erhöhten Stromverbrauch, welcher mit einer PV-Anlage auf den 3 vorhanden Dächern des Strandbades regenerativ produziert werden kann.

 

Zur Umsetzung des Projekts wurden 4 Fachfirmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

2 Angebote wurden eingereicht. Die Firma Elektro Wagner aus Radolfzell hat dabei das wirtschaftlichste Angebot eingereicht.

Im Finanzhaushalt 2023 wurden für die Lieferung und die Montage einer PV-Anlage im Strandbad Moos 20.000,00 € eingeplant. Damit ergibt sich eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30.000,00 €. Aufgrund der liquiden Reserven für Investitionen der Gemeinde ist die angedachte überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30.000,00 € finanzierbar.

Der Hauptteil des produzierten Stroms wird direkt an den Verbraucher, also den Strandbadpächter verkauft, so dass die Investition wirtschaftlich rentabel ist.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe zur Lieferung und Montage einer PV-Anlage mit der maximalen Größe von 50,63 kw/p auf den Dächern des Strandbades Moos zum Angebotspreis von maximal 56.400,00 € netto an die Firma Elektro Wagner aus Radolfzell und genehmigte die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von maximal 30.000,00 €.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Bürgermeister Krauss berichtete, dass in der letzten nichtöffentlichen Sitzung der Gemeinderat den neuen Pächter des Strandbads Moos ab der neuen Saison 2024 für 5 Jahre gewählt hat und die Verwaltung beauftragt wurde, den Pachtvertrag mit dem neuen Pächter abzuschließen.

Weiter hat der Gemeinderat dem Stellenplan 2024 der Gemeinde Moos und dem Stellenplan 2024 des GVV „Höri“ einstimmig zugestimmt worden. Die Vertreter sind beauftragt worden, in der Verbandsversammlung den Stellenplan 2024 des GVV „Höri“ zu beschließen.

Bürgermeister Krauss berichtete weiter, dass der Gemeinderat in der letzten nichtöffentlichen Sitzung mehrheitlich die Einhaltung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Mooserstall“ beschlossen hat.

Bürgerfragestunde – Verschiedenes – Bekanntgaben – Anträge

Sachstand Baumpflegemaßnahmen Strandweg

Ordnungsamtsleiterin Ebner führte aus, dass derzeit noch eine Forderung in Höhe von 864,98 € von den Gesamtkosten in Höhe von 39.788,96 € für die Baumpflegemaßnahmen auf den Grundstücken am Strandweg offen ist.

Stellungnahme Gesamtfortschreibung Regionalplan Hochrhein-Bodensee

Bürgermeister Krauss legte in Bezug auf die Ausweisung der Grünzüge in der geplanten Gesamtfortschreibung Regionalplan Hochrhein-Bodensee (Regionalplan 3.0) dar, dass neun Gemeinderäte den Anpassungen seitens der Verwaltung im Regionalplan 3.0 zugestimmt und fünf Gemeinderäte sich dagegen ausgesprochen haben. In der Stellungnahme an den Regionalverband Hochrhein-Bodensee hat Bürgermeister Krauss sich weiter gegen die Ausweitung weiterer neuer Schutzgebiete ausgesprochen.

Personalangelegenheiten

Bürgermeister Krauss berichtete über die Einstellung von Herrn Reinhard Keller als neuer Mitarbeiter im Bauhof zum 01.11.2023.

1 € Ticket im Innerortstarif

Bürgermeister Krauss informierte, dass der VHB den in der Sitzung des Gemeinderates am 12.10.2023 beschlossene Innerortstarif für Kinder in Höhe von 0,50 € bei gleichzeitigem Kostenausgleich zum Normaltarif durch die Gemeinde abgelehnt hat. Es bleibt mithin bei den Kindern bei einem Ticketpreis im Innerortstarif von 1,00 €.

Sachstand Aussaugen Hafen

Bürgermeister Krauss führte aus, dass das Aussaugen des Hafens in Moos und Iznang wegen technischer Probleme nicht vollständig abgeschlossen werden konnte. Die Maßnahme soll nunmehr im März 2024 beendet werden.

Weihnachtsmarkt Hafen Moos

Bürgermeister Krauss berichtete über den im Dezember 2023 stattfindenden Weihnachtsmarkt im Hafen von Moos.

Pflege Bildstöckle

Gemeinderat Fritz berichtete, dass er gemeinsam mit Gemeinderätin Fuchs die Pflege der Bildstöckle übernehmen wird.