Kurzberichte: Gemeinde Moos

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Kurzberichte

Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 18.01.2024

Meldung vom 26.01.2024

Bürgerfrageviertelstunde

Auf Schilderung eines Bürgers aus Moos von der Parksituation an der Grundschule Weiler nach Unterrichtsschluss erwiderte Bürgermeister Krauss, dass dies bekannt sei. Es sei geplant, diese Situation durch Entfernen einer Parkbucht und der Festlegung eines Parkverbotsbereichs zu verbessern. Eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung wird kommen.

Auf Fragen eines Bürgers zu Tagesordnungspunkt 3.2 verwies Bürgermeister Krauss auf die spätere Beratung zu diesem TOP und stellte insoweit die Antworten zurück. Er führte aus, soweit nach der Beratung noch Antworten offen sind, können diese noch bei der Bürgerfragestunde geklärt werden.

Auf Nachfrage einer Bürgerin aus Moos führte Bürgermeister Krauss aus, dass die Gemeinde Moos seit dem Jahrhunderthochwasser einen Masterplan hat. Die Pegelstände des Bodensees werden regelmäßig beobachtet. Je nach Pegelstand sind bestimmt Maßnahmen vorgesehen. Aktuell stellt sich die Situation noch als unproblematisch dar.

Auf Nachfrage eines Bürgers aus Moos informierte Bürgermeister Krauss, dass die Eröffnung der Postfiliale am 29.01.2024 um 10.00 Uhr geplant ist. Die Post soll dann von Montag bis Samstag jeweils von 10.00 Uhr – 13.00 Uhr geöffnet sein.

Auf Nachfrage eines Bürgers aus Moos erläuterte Bürgermeister Krauss, weshalb der vom Gemeinderat beschlossene Innerortstarif für Kinder von 0,50 € nicht umgesetzt werden konnte.

Bauangelegenheiten

Der Gemeinderat erteilte einstimmig der Umnutzung von einem Einfamilienhaus (EFH) zu einem Zweifamilienhaus (ZFH) auf dem Flst. 273/2, Gemarkung Weiler und 562/3, Gemarkung Gundholzen nicht sein Einvernehmen.

Der Gemeinderat erteilte einstimmig dem Neubau eines Maischelagers und einer Maschinenhalle auf dem FlSt. 137/2, Gemarkung Weiler nach § 36 Abs. 1 BauGB sein Einvernehmen unter der Bedingung, dass eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegt.

Der Gemeinderat erteilte mehrheitlich dem Neubau eines Hasenstalls auf den FlSt. 137/2, Gemarkung Weiler nach § 36 Abs. 1 BauGB sein Einvernehmen unter der Bedingung, dass entweder eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB gegeben ist oder keine öffentlichen Belange nach § 35 Abs.2 i.V.m. Abs. 3 BauGB beeinträchtigt werden.

Lärmaktionsplanung Stufe 4

- Aufstellungsbeschluss

- Vergabe an Büro Rapp AG

Die Gemeinde Moos ist gemäß § 47e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 8 Abs. 2 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung für Baden-Württemberg (BImSchZuVO) zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes innerhalb ihres Gemarkungsgebietes.

Ab der Lärmkartierung 2022 werden alle Lärmkarten in der EU nach neuen, einheitlichen Berechnungsverfahren erstellt, damit die Ergebnisse zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar sind. Deshalb sind die neuen Lärmkarten nicht mit den vorherigen vergleichbar. Vielerorts werden jetzt deutlich mehr lärmbelastete Menschen ausgewiesen – obwohl sich die Lärmsituation zwischenzeitlich nicht wesentlich geändert hat oder sogar Lärmschutzmaßnahmen ergriffen wurden.

Der EU-Umgebungslärmrichtlinie folgend werden alle fünf Jahre Lärmkarten erstellt. Aufgrund der neuen Berechnungsmethode sind mit Veröffentlichung der Ergebnisse der Lärmkartierung durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) im Dezember 2023, abweichend von diesem Rhythmus alle betroffenen Kommunen bis zum 18. Juli 2024 verpflichtet, eine Lärmaktionsplanung der vierten Stufe aufzustellen.

Zu kartieren sind Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr (8.200 Kfz/Tag). Dies trifft in der Gemeinde Moos auf die L 192 von Radolfzell kommend bis zur Kreuzung beim Hofladen Duventäster.

Bei Betroffenheiten von über 67 dB(A) (tagsüber) bzw. 57 dB(A) (nachts) besteht die Pflicht zur Einführung von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen. Spätestens ab Geräuschpegel von 70 dB(A) (tagsüber) / 60 dB(A) (nachts) besteht eine Gesundheitsgefährdung, die durch geeignete Maßnahmen beseitigt werden müssen.

Um die Lärmschutz Thematik ganzheitlich zu betrachten, schlägt die Verwaltung vor, neben der verpflichtenden Hauptverkehrsstraße alle Ortsteile mit ihren Landes- und Kreisstraßen freiwillig miteinzubeziehen:

2016 hat die Gemeinde Moos bereits durch die Firma Rapp AG aus Freiburg einen vereinfachten Lärmaktionsplan erstellt und diesen im Jahr 2021 fortgeschrieben.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufstellung eines Lärmaktionsplans nach § 47d BImSchG für in der Sitzung aufgezeigten Landes- und Kreisstraßen mit dem Ziel, Maßnahmen zur Verringerung des Umgebungslärms, insb. des Straßenverkehrslärms, festzulegen und umzusetzen. Als Auslösewerte für die Festlegung von Lärmminderungsmaßnahmen werden entsprechend den Empfehlungen des Landes Baden-Württemberg 67 dB(A) (tagsüber) bzw. 57 dB(A) (nachts) festgelegt.

Die Gemeinderat beschloss einstimmig die Beauftragung an die Firma Rapp AG aus Freiburg zum Angebotspreis i. H. v. 17.180,63 € brutto (inkl. Arbeitsschritt 1).

Festlegung der Wahlbezirke und Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Am 09. Mai 2024 finden die Kommunalwahlen – Wahlen der Gemeinderäte und Kreisräte – und gleichzeitig auch die Europawahl statt. In der Vorbereitung darauf sind Zahl und Abgrenzung der Wahlbezirke festzulegen. Dies ist mit dem generellen Beschluss des Gemeinderates vom 15.9.1994 bereits geschehen und die vier Wahlbezirke entsprechend den Ortsteilen Bankholzen, Iznang, Moos und Weiler bestimmt. Als Wahllokale sind wie bei der vergangenen Kommunalwahl 2019 das Bürgerhaus in Moos, der Torkel in Bankholzen, das Rathaus in Iznang und das ehem. Feuerwehrgerätehaus in Weiler vorgesehen. Die Grundschule Weiler war bei der vergangenen Landes- und Bundestagswahl 2021 nur ausnahmsweise das Wahllokal, da während der Coronapandemie mehr Platzkapazitäten von Nöten waren.

Im Regelfall ist nach § 11 Kommunalwahlgesetz der Bürgermeister Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses kraft Amtes. Ist er Wahlbewerber oder Vertrauensperson eines Wahlvorschlags (dies ist für die Kreistagswahl der Fall) ist der Vorsitzende und sein Stellvertreter vom Gemeinderat aus den Wahlberechtigten oder den Gemeindebediensteten zu wählen. Der Gemeindewahlausschuss muss aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern und ebenso vielen Stellvertretern bestehen.

Dem Gemeinderat wurde vorgeschlagen, folgende Personen, die ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes bestätigt haben, in den Gemeindewahlausschuss zu wählen:

Vorsitzende                                                         Carina Ebner

stellv. Vorsitzende                                              Annalena Biehler

Beisitzerin und Schriftführerin                           Gerlinde Ehrat

Stellv. Beisitzer und stellv. Schriftführer            Hubert Vobiller

Beisitzer                                                              Karsten Honz

stellv. Beisitzer                                                   Felix Hey

Der Gemeindewahlausschuss prüft die eingehenden Wahlvorschläge und tritt zu einer weiteren Sitzung zur Feststellung des Wahlergebnisses zusammen.

Für die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses am Wahltag werden für jeden Wahlbezirk und die Briefwahl die erforderlichen Wahlvorstände vom Bürgermeister bestellt. Es ist vorgesehen, die Europa- und Kreistagswahl am Wahlsonntag, die Gemeinderatswahl am folgenden Montag auszuzählen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Wahlbezirke Moos, Bankholzen, Iznang und Weiler beibehalten werden, die Wahllokale analog der letzten Kommunalwahl 2019 eingerichtet werden und dass die Berufung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses wie vorgeschlagen erfolgen soll.

1. Anwendung der Satzung der Gemeinde Moos für die Kinderbetreuungseinrichtungen und der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Moos auf die Krippengruppe im Rathaus und auf den Naturkindergarten Pusteblume

2. Neufassung der Satzung der Gemeinde Moos für die Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartensatzung)

Am 29.01.2024 wird der neue Naturkindergarten Pusteblume als neue Kinderbetreuungseinrichtung der Gemeinde Moos mit bis zu 20 Kindern über 3 Jahre als VÖ-Gruppe eröffnet. Weiter wird die Villa Pfiffikus ab 01.02.2024 um eine Krippengruppe für bis zu 10 Kindern als VÖ-Gruppe unter 3 Jahren erweitert, wobei sich die Räumlichkeiten der neuen Krippengruppe im Rathaus Moos befinden.

Sowohl der Naturkindergarten Pusteblume, als auch die erweiterte Krippengruppe sind gemeindliche Kinderbetreuungseinrichtungen, so dass für beide neu eröffneten Bereiche die Satzung der Gemeinde Moos für die Kinderbetreuungseinrichtungen und die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Moos zur Anwendung gelangen.

Um dies rechtssicher zu gewährleisten, sollte die Anwendung beider Satzungen durch den Gemeinderat beschlossen werden.

Aufgrund der Neueröffnungen war eine inhaltliche Anpassung der Satzung der Gemeinde Moos für die Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartensatzung) erforderlich.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig für den Naturkindergarten Pusteblume und für die neue Krippengruppe der Villa Pfiffikus die Anwendung der Satzung der Gemeinde Moos für die Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartensatzung) und die Anwendung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Moos in der jeweils geltenden Fassung.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig den vorgeschlagenen Änderungen der Satzung der Gemeinde Moos für die Kinderbetreuungseinrichtungen zu und beschloss einstimmig die Neufassung der Satzung der Gemeinde Moos für die Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartensatzung).

Barrierefreien Umbau von Bushaltestellen

- Vergabe des Buswartehäuschens

Im Rahmen des Projekts zum barrierefreien Umbau der Bushaltestellen in der Gemeinde Moos hatte der Gemeinderat in der Sitzung am 14. September 2023 die Bauleistungen zum Umbau der Haltestellen, welche in Kostenträgerschaft der Gemeinde liegen, vergeben.

Zudem hatte man sich auf die Ausführung der fehlenden Buswartehäuschen an den Haltepunkten Bankholzen, Vordere Höristraße, Richtung Weiler und Weiler, Bankholzer Straße, Richtung Bankholzen festgelegt.

Die Verwaltung hatte sich mit der Schreinerei, welche die gewünschte Wartehalle gebaut hatte, in Verbindung gesetzt und ein Angebot für eine baugleiche Wartehalle angefordert. Die Schreinerei Weiermann aus Gaienhofen hat mittlerweile dieses Angebot eingereicht. 

Sie bieten die Wartehalle pro Stück für 13.217,33 € brutto an. Bei 2 Ausführungen entfallen einmal die Kosten für die Anfertigung der Werkspläne. Somit würden bei beiden Buswartehäuschen Kosten in Höhe von gesamt 25.720,66 € brutto anfallen.

Die alternativ angefragten Wartehallen in der Ausführung rein aus Metall und Glas liegen bei der Ausführung Venedig bei 26.200,00 € brutto und die Ausführung Sedura bei 24.409,28 € brutto gesamt. Jedoch würde sich die Ausführung rein aus Metall und Glas nicht in die Gesamtanlage Bankholzen und in unseren dörflichen Charakter einfügen, was für die Ausführung mit Holz spricht.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der zwei Buswartehäuschen an die Firma Weiermann aus Gaienhofen zum Angebotspreis von 25.720,66 € brutto.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Bürgermeister Krauss gab bekannt, dass der Gemeinderat in der letzten nichtöffentlichen Sitzung folgendes einstimmig beschlossen hat:

  • Stellenplan 2024
  • Umsetzung von Carina Ebner vom Ordnungsamt ins Hauptamt und Übertragung der Leitung des Hauptamtes ab 01.03.2024
  • Übertragung der Leitung des Bauamtes auf Matthias Jäschke ab 01.03.2024
  • Einstellung von Annalena Biehler bei erfolgreichem Abschluss des Studienganges Public Management als Beamtin auf Probe in A 10 ab 01.03.2024
  • Zustimmung zu einem Stundungsantrag der Gewerbesteuer 2023

Bürgermeister Kraus gab weiter bekannt, dass die Verwaltung einstimmig beauftragt wurde,

  • den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Unter der Mühle“ spätestens zur übernächsten Sitzung des Gemeinderates vorzubereiten
  • den kommunalen Beitrag an den Regionalverband Hegau-Bodensee zur Aufnahme in die Teilfortschreibung des Regionalplans zu melden.

Bürgerfragestunde - Verschiedenes - Bekanntgaben – Anträge

Bürgerfragestunde

Auf Nachfrage eines Bürgers aus Moos erläuterte Gemeinderätin Kalkowski, dass es sich bei den Eintragungen im Lageplan zu Bauvorhaben TOP 3.2 nicht um Stellplätze handelt, sondern eine Böschung eingezeichnet ist. Weiter führte Gemeinderat Maier auf Nachfrage aus, dass Maische regelmäßig in geschlossenen Fässern gelagert wird und draußen nicht mit Gerüchen zu rechnen ist.

Ein Bürger aus Moos zeigte auf, dass in der Vergangenheit in der Nacht die Straßenbeleuchtung mit dem Busfahrplan korrespondiert hat. Nach der Änderung der Busfahrpläne sei dies nicht mehr der Fall, so dass die Beleuchtung aus ist, bevor der letzte Bus kommt. Der Bürger regte an, die Straßenbeleuchtung bis 1.30 Uhr anzupassen. Bürgermeister Krauss erwiderte, dass die Verwaltung dies prüfen werden.

Aus der Mitte des Gemeinderates kam der Wunsch über ein Verbot von Feuerwerk im Ortskern von Bankholzen nachzudenken. Dieser Wunsch sei von den Anwohnern formuliert worden. Es sollten Zonen festgelegt werden, wo das Entzünden von Feuerwerk für die Gebäude gefährlich sei. Bürgermeister Krauss legte dar, dass die Verwaltung es prüfen werde.

Auf Nachfrage des Vertreters der Presse zum Tagesordnungspunkt 4 führte Bürgermeister Krauss aus, dass bei Feststellung von übermäßigem Lärm und von Betroffenheiten das Landratsamt Konstanz bei den Straßen, die in ihrer Straßenbaulast liegen, tätig werden muss.