Gutachterausschuss: Gemeinde Moos

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Moos
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Gutachterausschuss

Im Detail

Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden selbstständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Wesentliche gesetzliche Grundlage hierfür sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg.

Der Gemeinderat der Gemeinde Moos hat zur Bildung eines Gemeinsamen Gutachterausschusses „Bodensee West“ ab 01.01.2020 mit der Großen Kreisstadt Radolfzell am Bodensee, der Stadt Stockach, den Gemeinden Eigeltingen, Gaienhofen, Hohenfels, Moos, Mühlingen, Öhningen und Orsingen-Nenzingen mit einer gemeinsamen Geschäftsstelle bei der Stadt Radolfzell eine Kooperationsvereinbarung beschlossen.
In diesem Gemeinsamen Gutachterausschuss sind drei Gutachter aus der Gemeinde Moos bestellt.

Aufgaben des Gutachterausschusses bzw. seiner Geschäftsstelle sind insbesondere

  • die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken (einschl. Eigentumswohnungen) sowie Rechten an Grundstücken
  • die Führung der Kaufpreissammlung
  • die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten

Verkehrswertgutachten

Der Gutachterausschuss erstellt auf Anfrage ein individuelles Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken. Gerne informiert Sie die Geschäftsstelle über Vorgehensweise und Kosten. Grundlage für die Arbeit des Gutachterausschusses ist die Kaufpreissammlung, in der sämtliche notariellen Kaufverträge über Immobilien anonymisiert erfasst werden.

Kaufpreissammlung

Gemäß §195 Abs.1 BauGB ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt oder im Wege des Tausches zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, ist von der beurkundenden Stelle als Abschrift dem Gutachterausschuss für die Führung der Kaufpreissammlung zu übersenden.

Der betreffende Gutachterausschuss wertet die Sammlung über Kaufpreise aus und nutzt die Erkenntnisse für die Erstattung von Verkehrswertgutachten und für die Ableitung der Bodenrichtwerte. Die Kaufpreissammlung bildet damit die Grundlage für die Aufgabenerledigung der Gutachterausschüsse.