Wichtige Informationen: Gemeinde Moos

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Wichtige Informationen

Kurtaxe

Die Gemeinde Moos erhebt das ganze Jahr zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes für das Herstellen und Unterhalten der Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und die für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen eine Kurtaxe. Diese wird zusätzlich zum Übernachtungspreis von den Vermietern eingezogen. Die Kurtaxe beträgt pro Person und Aufenthaltstag in den Monaten November 2023 bis März 2024 1,20 € und in den Monaten April 2024 bis Oktober 2024 2,00 € und in den Monaten November 2024 bis März 2025 1,50 €. Kurtaxepflichtig sind alle Personen ab 15 Jahren.

Befreit von der Kurtaxe sind

  • Kinder bis 14 Jahren
  • Familienbesuch von Einwohnern, die unentgeltlich aufgenommen werden
  • Personen, die sich aus beruflichen Gründen in der Gemeinde aufhalten
  • 100 % Schwerbehinderte oder Schwerbehinderte mit den Merkzeichen G, gG, H, Bl oder Gl, nachzuweisen durch einen gültigen amtlichen Ausweis
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Kranken, wenn die Notwendigkeit einer Begleitung nachgewiesen werden kann
  • Teilnehmer an Schullandheimaufenthalten auf Antrag

Gäste, die Kurtaxe bezahlen (ausgenommen Dauercamper und Zweitwohnungsbesitzer), erhalten vom Vermieter den Bodenseecard West mit VHB-Fahrausweis, d. h. sie haben freie Fahrt in allen Nahverkehrszügen (IRE, RE, RB, seehas + seehäsle) der 2. Klasse sowie in allen Regional- und Stadtbussen innerhalb des Landreises Konstanz. Die Mitnahme von Fahrrädern ist kostenpflichtig. Außerdem beinhaltet der Bodensee-Gästepass verschiedene Ermäßigungen: beim Strandbadeintritt, bei den einzelnen Museen auf der Höri, sowie beim Fahrrad- und Ruderbootverleih etc.

Kurtaxesatzung

Allgemeine Buchungsbedingungen der Gastgeber am Untersee

Handy-Benutzung

Der Untersee ist eine Ferienregion in zwei Ländern. Wenn Sie mit dem Handy telefonieren kann es passieren, dass sich der Netzanbieter ändert. Dies können Sie unterbinden, indem Sie die "Automatische Netzwahl" deaktivieren.

Währung

Auf deutscher Untersee-Seite gilt der Euro als offizielles Zahlungsmittel. In der Schweiz bezahlt man mit Schweizer Franken. Grenznahe Orte akzeptieren oft beide Währungen. Erkundigen Sie sich bitte im Vorhinein, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.

Ausweis

Am Untersee überschreitet man fast unbewusst die Landesgrenze - auf dem Land oder zu Wasser. Bitte tragen Sie deshalb immer Ihren Personalausweis mit sich.

Vignettenpflicht

Bitte beachten Sie die Vignettenpflicht auf den Autobahnen in Österreich und der Schweiz.