
Möchten Sie im Rahmen einer Straußwirtschaft (in manchen baden-württembergischen Landesteilen auch Besenwirtschaft genannt) selbsterzeugten Wein beziehungsweise Apfelwein ausschenken, benötigen Sie unter bestimmten Voraussetzungen keine Gaststättenerlaubnis.
Der Ausschank sowie die Verabreichung kalter und einfach zubereiteter warmer Speisen kann für die Dauer von vier Monaten im Jahr in höchstens zwei Zeitabschnitten erlaubnisfrei erfolgen – es besteht aber eine Anzeigepflicht.
Wird die Dauer überschritten oder vertreiben Sie gewerbsmäßig Wein, reicht die Anzeige der Straußwirtschaft nicht aus und Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis.
die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk die Straußwirtschaft liegt
Hinweis: Auch wenn der Betrieb einer Straußwirtschaft erlaubnisfrei ist, müssen Sie die sonstigen Vorschriften (z.B. Hygienevorschriften und Sperrzeitenregelungen) einhalten.
Den Betrieb einer Straußwirtschaft müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle anzeigen. Die Anzeige muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Ihrer Gemeinde müssen Sie gegebenenfalls mit Nachweisen anzeigen:
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Das Merkblatt "Besenwirtschaft" der AG Direktvermarktung beim Regierungspräsidium Stuttgart informiert über weitere Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen.

Tourist Info
78345 Moos
Fon: 07732/9996-17
Fax: 07732/9996-20
touristik@moos.de
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mai bis September
Montag, Dienstag
und Donnerstag
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Im Juli und August zusätzlich
Freitag
15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag
9:00 bis 12:00 Uhr
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Gerne auch nach Vereinbarung.