
Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder besitzen Sie keinen Hund mehr, müssen Sie Ihren Hund bei der bisherigen Gemeinde abmelden.
Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung Ihres Hundes können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, zum Download zur Verfügung.
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel gezahlte Hundesteuer zurück.
Bei der Abmeldung Ihres Hundes müssen Sie die Hundesteuermarke abgeben.
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Tourist Info
78345 Moos
Fon: 07732/9996-17
Fax: 07732/9996-20
touristik@moos.de
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mai bis September
Montag, Dienstag
und Donnerstag
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Im Juli und August zusätzlich
Freitag
15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag
9:00 bis 12:00 Uhr
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Gerne auch nach Vereinbarung.